Alles anzeigenIch weiß tatsächlich nicht, was es an "Schulunterricht ausfallen" oder "vorzeitig beenden" für einen Interpretationsspielraum gibt.
Ende ist Ende und Ausfall ist Ausfall.
Da steht eben nichts davon, dass keine Präsenzpflicht ist oder ähnliches.
Für den Juristen ergibt sich da einiges an Interpretationsmöglichkeiten (und für Frau Gebauer und Schulleitungen ja offenbar auch): das Wort SCHULunterricht und der Sinn und Zweck der Norm zum Beispiel.
Aber jetzt widme ich mich anderen juristischen Fragen, der Gatte möchte heute noch in der Kinderbetreuung abgelöst werden.
Was ich mich frage ist, inwieweit darf denn ein entsprechender Distanzunterricht oder die Verteilung von Aufgaben davon abhängig sein, wie die häuslichen Verhältnisse sind (Internetzugang, Geräte, Drucker, elterliche Unterstützung)? Was darf vorausgesetzt werden?
Und darf eine solche Verordnung Eltern zu irgendwas verpflichten?
Das passiert ja letzten Endes, wenn die an dem Tag geleistete Arbeit der SuS bewertet wird bzw. Ein Nicht-Erledigen der Aufgaben mit 6 bewertet wird.
Ich halte das für fraglich
Das ist halt dasselbe wie im Homeschooling bei Corona.
Meine Tochter war da in der 1. Klasse. Die hatte weder ein schulisches Endgerät, noch kannte sie vorher Passwörter unserer Endgeräte noch wusste sie, wie sie Arbeitsblätter hätte drucken können. Sie hätte auch keine Mails ihrer Lehrerin empfangen können, die sie vermutlich darauf hingewiesen hätte, dass sie (in Ausnahmefällen) auch Ausdrucke der Arbeitsblätter an der Schule abholen kann und wann sie diese bearbeitet zurück geben soll. Bewertet wurde aber eben genau die Bearbeitung dieser Arbeitsblätter und die Pünktlichkeit der Abgabe, und zwar allein das, weil es nichts anderes gab (keinerlei verpflichtende Videokonferenz). Ursprünglich sollte auch die Arbeit in der Anton App bewertet werden, die in der Notbetreuung gar nicht gemacht werden konnte. Das ist dann zurückgenommen worden, nachdem es Beschwerden gab.
Ist in der 1. Klasse im Ergebnis egal, aber letztlich genau dieselbe Frage - wer oder was ist da jetzt bewertet worden?
Das zeigt m.E. auch, dass das Ministerium seine Arbeit nicht gemacht hat in den letzten zwei Jahren. Man kann ja der Auffassung sein, dass bei "sturmfrei" entweder keinerlei Beschulung stattfindet oder Arbeitsblätter ausgeteilt werden oder Distanzunterricht per VK stattfindet - aber dann bitte mit einer gewissen Einheitlichkeit und Verbindlichkeit und unter gewissen Regeln. Und eben nicht, jeder macht, was er will und benotet, was er will - nur die Mittel dazu, die sind immer noch nicht da. (Und ja ganz offenbar weder in vielen Schulen - keine Geräte für Lehrer, kein vernünftiges Internet - noch bei vielen Schülern - wir haben jedenfalls nach wie vor kein Endgerät.) Und am Ende sagt die Ministerin, die für die erforderliche Ausstattung verantwortlich wäre, im Rahmen der vorhandenen Ausstattung könne natürlich auch bei Sturm Digitalunterricht stattfinden.
Und im Unterschied zu der Frage, ob Hausaufgaben übers Wochenende oder die Ferien aufgegeben werden, gibt's da eben offenbar keine klare Grundlage. Nach zwei Jahren Corona durchaus ernüchternd.