Urlaubsanspruch

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  • Liebe Rab*innen,


    ich könnte Schwarmwissen gebrauchen:

    Ich arbeite in Teilzeit und bislang in einer 4–Tage Woche. Demnach hatte ich bei einem Urlaubsanspruch von 6 Wochen im Jahr 24 Tage Urlaub.

    Ab dem 01.04.22 werde ich eine 5 Tage Woche haben (bei gleichbleibenden Stunden).

    Wenn ich dieses Jahr bislang keinen Urlaub genommen habe, habe ich dann ab dem 01.04. 30 Tage zur Verfügung?


    Ich würde mich über Antworten freuen :)

    (Personalabteilung, die ich fragen könnte, gibt es leider nicht.)

  • Du hast 1/4 von 24 plus 3/4 von 30 Tagen, weil ja im ersten Quartal die 24 Tage galten und in den letzten drei Quartalen die 30 Tage.

    In Summe macht das 28,5 Tage.

  • Gesetzlich stehen dir bei 4 Tagen 20 Tage zu und bei 5 Tagen 25 Tage. Du bist also jetzt schon mit 30h über dem gesetzlichen, ich würde bei 5 Tagen frech nach 30 Tagen fragen ;), weil du ja im 4 Tage Job auch deine 6 Wochen hattest!

  • Gesetzlich stehen dir bei 4 Tagen 20 Tage zu und bei 5 Tagen 25 Tage. Du bist also jetzt schon mit 30h über dem gesetzlichen, ich würde bei 5 Tagen frech nach 30 Tagen fragen ;), weil du ja im 4 Tage Job auch deine 6 Wochen hattest!

    Da stimmt doch irgendwas nicht. Sie schrieb doch, dass sie bei einer 4-Tagewoche schon 24 Tage Urlaub im Jahr hatte, was 30 Tagen Urlaub bei einer 5-Tagewoche entspricht.


    Der gesetzliche Anspruch sind nach meinem Kenntnisstand 20 Tage bei einer 5-Tagewoche.

  • Sie hat wahrscheinlich einen Tarifvertrag der bei einer 5 Tage Woche 30 Tage Urlaub beinhaltet.


    So ist es bei mir.

    4 Tage Woche= 24 Tage Urlaub /6 Wochen


    Mein Mann hat auch 6 Wochen...5Tage Woche/30 Tage Urlaub.


    Pamela hat das ja schon ausgerechnet.

    LG paulina mit paula (11.05)
    + paul (04.08)

  • Ich kenne es auch so, dass ein Anspruch auf Erhöhung nur im Rahmen der gesetzlichen Tage besteht.

    Also nicht auf die Tage, die der Arbeitgeber freiwillig gibt.

    Aber viele Arbeitgeber machen das trotzdem.

    Ich würde auch einfach sagen, dass du davon ausgehst dann 30 Tage zu haben.

  • Hast Du Deine Arbeitszeit erhöht oder nur anders verteilt? Wenn die Arbeitszeit gleich geblieben ist und nur auf fünf Tage verteilt wurde verringert sich ja bei fünf Tagen die Sollarbeitszeit, die Du pro Urlaubstag gutgeschrieben bekommst.

    Das heißt für die alten Urlaubstage der Viertageswoche würdest Du mehr Stunden gutgeschrieben bekommen, als Du nach der neuen Fünftageswoche arbeiten müsstest (wenn die Wochenstundenzahl gleich geblieben ist). Ich kriege es gerade nicht gut erklärt, versteht jemand, was ich meine?


    In dem Fall würden die von Pamela errechneten 28,5 Tage stundenmäßig das gleiche bedeuten wie 30Tage Urlaub... Oder habe ich einen Knoten im Hirn?


    Wenn die neue Arbeitszeit höher ist wäre es wohl besser, du nimmst die Tage vorher. So wurde es mir zumindest erklärt, als ich nach der Elternteilzeit wieder aufgestockt habe. Ansonsten hätte ich für einen Urlaubstag, für den ich die Sollarbeitszeit von 70% brauche nur 30% gutgeschrieben bekommen (also jetzt in meinem Fall)

    Doubt kills more dreams than failure ever will #sonne

  • rechnet sich der Urlaub nicht nach Arbeitstagen?


    Ich kenne das nur so, egal wieviele Stunden man arbeite.


    Wenn ich 20 Stunden an 3 Tagen arbeite haben wir (ok TarifVertrag) 18 Tage Urlaub

    Wenn ich 20 Stunden an 4 Tagen arbeite habe ich 24 Tage Urlaub.


    Mein Mann Arbeiter 35 Stunden/Woche/5 Tage und hat 30 Tage

    Ich arbeite 20 Stunden /Woche /4 Tage und habe 24 Tage


    Wenn das nach Stunden gerechnet würde..hätte ich ja viel weniger Urlaubanspruch

    LG paulina mit paula (11.05)
    + paul (04.08)

  • Bei uns rechnet sich das nach Stellenumfang, wir haben alle gleichviele Urlaubstage (30).

    Bei einer 100%Stelle bedeutet das, dass ein Urlaubstag mit 8 Stunden berechnet wird (20% der 40h wöchentliche Arbeitszeit), bei einer 50%Stelle wird ein Urlaubstag mit 4 Stunden berechnet usw.

    LG
    Hannah mit Tochter 08/06, Tochter 01/13 und Sohn 09/16

  • Gesetzlich stehen dir bei 4 Tagen 20 Tage zu und bei 5 Tagen 25 Tage. Du bist also jetzt schon mit 30h über dem gesetzlichen, ich würde bei 5 Tagen frech nach 30 Tagen fragen ;), weil du ja im 4 Tage Job auch deine 6 Wochen hattest!

    Da stimmt doch irgendwas nicht. Sie schrieb doch, dass sie bei einer 4-Tagewoche schon 24 Tage Urlaub im Jahr hatte, was 30 Tagen Urlaub bei einer 5-Tagewoche entspricht.


    Der gesetzliche Anspruch sind nach meinem Kenntnisstand 20 Tage bei einer 5-Tagewoche.

    Stimmt ich sollte morgens das Rechnen lassen. Gesetzlicher Anspruch wäre bei

    4 Tage Woche 16 Tage und bei 5 Tage Woche 20 Tage—


    Also immer so, dass du die Möglichkeit hast 4 Wochen am Stück zu nehmen.


    Da aber Liluvli* eh schon über gesetzlich war und ihre 6 Wochen hatte, ist es halt sinnig auf 30 Tage zu bestehen, da sie ja sonst weniger Urlaub mit mehr Arbeitszeit hätte.

  • Hannah so ist es bei uns auch


    Wenn das nach Stunden gerechnet würde..hätte ich ja viel weniger Urlaubanspruch

    der Urlaubsanspruch ist gleich, Du brauchst ja auch weniger Stunden für einen Urlaubstag

    Doubt kills more dreams than failure ever will #sonne

  • Vielen Dank für all eure Antworten!

    Mein Urlaubsanspruch ist grundsätzlich am Tarifvertrag orientiert und daher 6 Wochen in Summe.


    Solya: Ich arbeite weiterhin 30 Stunden, verteile sie nur anders (aus organisatorischen Gründen).


    Wenn die Rechnung von dir @Pamela stimmt, dann hätte ich aber gar nicht 6 Wochen, oder?

    Um eine Woche frei zu haben, müsste ich ja 5 Tage frei nehmen. Oder stehe ich auf dem Schlauch?


    Ich hatte gehofft, dass wenn ich bislang keinen Urlaub genommen habe, es dann „einfach“ 30 Tage sind. Weil in der Summe ja trotzdem nicht mehr als 6 Wochen Urlaub genommen werden.

  • Aus diesem bzw ähnlichem Grund rechne und nehme ich meinen Urlaubs Anspruch in Wochen :)


    Oder nimmst du häufig einzelne Tage frei?


    Am einfachsten wärs ja du gehst von sechs Wochen, so oder so aus. In Wochen mit Feiertag gehts natürlich nicht so gut aus.

    mit zwei Jungs (2010 und 2012) schon lange nicht mehr mit tapatalk unterwegs aber endlich wieder mit laptop im Forum

  • Ich glaube am besten ist tatsächlich nach 30 Tagen zu fragen, weil Du ja bisher keinen Urlaub hattest.


    Wenn sie aber wie Pamela rechnen würde ich folgendermaßen argumentieren: Die ersten 3 Monate hattest Du 4-Tageswoche. Bei 30 Stunden macht das eine Sollarbeitszeit von 7,5 Stunden. Die 6 Urlaubstage der ersten 3 Monate müssten Dir also mit 7,5 Stunden gutgeschrieben werden. Das heißt, wenn sich bei einer 5-Tagewoche die Sollarbeitszeit auf 6 Stunden verringert würdest Du 1,5 Stunden mehr gutgeschrieben bekommen.


    Das meinte ich mit stundenmäßig bleibt es gleich.


    Ich kann's leider total schwer erklären, bin auch absolut keine Personalerin oder so.


    Wie das bei Dir in der Praxis gehandhabt wird weiß ich nicht, aber das wäre jetzt die Logik, die ich aus meinen eigenen Erfahrungen mit Urlaub habe...

    Doubt kills more dreams than failure ever will #sonne

  • Hatte letztes Jahr eine ähnliche Situation. Es ist komplett davon abhängig auf wieviele Tage du deine Stunden verteilst. Wenn du 5 Wochenstunden auf 5 Tage verteilst, hast du einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. (im ÖD, mit Tarifvertrag)

    Ich gehe aktuell 4 von 5 Tagen in der Woche arbeiten, hab Freitag immer frei. Das ist bei meinem AG so angezeigt, d.h. da kann mich auch keiner "einfach so" einplanen. Ich muss an Freitagen also auch keinen Urlaub nehmen.


    Ich versuchs mal, aufzudröseln.

    Du hast einen "Urlaubsanspruch" für die letzten drei Monate, 3/12 von deinem Gesamturlaub (24 x 3/12 = 6 Tage).

    Der neue Urlaubsanspruch ist nicht 30 Tage sondern nur 9/12 von 30, weil du ja erst ab April diesen Anspruch hast. Das sind 22,5 Tage. Plus 6 Tage Januar - März. Sind 28,5 Tage.

  • Ich könnte es dir aufdröseln, bin nur grade zu müde. Hatte letztes Jahr eine ähnliche Situation. Es ist komplett davon abhängig auf wieviele Tage du deine Stunden verteilst. Wenn du 5 Wochenstunden auf 5 Tage verteilst, hast du einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. (im ÖD, mit Tarifvertrag)

    Ich gehe aktuell 4 von 5 Tagen in der Woche arbeiten, hab Freitag immer frei. Das ist beim meinem AG so angezeigt, d.h. da kann mich auch keiner "einfach so" einplanen. Ich muss an Freitagen also auch keinen Urlaub nehmen.

    Ich bin nicht sicher, ob das überhaupt gesetzlich fest geregelt ist. Ich glaube, bei mir wurde sogar beim gleichen AG bei verschiedenen Wechseln von Arbeitszeiten und Arbeitstagen unterschiedlich gerechnet, weil quasi einmal auf stundenbasis und einmal auf tagebasis gerechnet wurde und früher bei uns stundenweise Urlaub genommen werden konnte wenn ich mich recht erinnere (zumindest waren halbe Tage möglich). Noch schwieriger wird das ja, wenn man an den verschiedenen Tagen unterschiedlich lange arbeitet.

  • Ich verteile meine Arbeitszeit frei (heißt in Absprache mit meinen Kollegen) über die vier Tage. Meine Personaltante interessiert für den Urlaubsanspruch auch nicht, wann ich wie lange arbeite.

    Für halbe Tage / mal früher Schluss haben wir den Freizeitausgleich (FZA), der durch Überstunden entsteht. Dieser ist aber nicht so "sicher" wie genehmigter Urlaub. Wenn ich FZA beantragt habe und eine Kollegin ausfällt, dann muss ich da im Zweifel doch arbeiten. Urlaub ist Urlaub.

  • Maegwin In der Regel nehme ich den Urlaub in Wochen, jetzt gibt es aber ein paar Situationen, wo Feiertage mit drin liegen.


    Solya Ich teile mir meine Arbeit komplett frei ein. Es gibt Tage, da arbeite ich von 14-19 Uhr, an anderen von 8 - 18 Uhr. Das kann sich auch von Woche zu Woche etwas ändern. Das ist überhaupt kein Problem, da ich meine Termine nur mit den Patient*innen abstimmen muss (und ggf. mit freien Räumen).

    Meinem Chef ist das völlig Wurst wie ich mir die Stunden in der Woche aufteile. Hauptsache es sind innerhalb einer Woche mind. 24 Therapien gelaufen.


    mel_kane Danke für das Aufdröseln trotz Müdigkeit. Ich habe es jetzt besser verstanden. :)


    Ich bekomme bei sowas nur grundsätzlich einen Knoten ins Hirn, denn was mir trotzdem unklar bleibt ist, warum ich letztlich bei 28,5 Tagen nicht auf 6 Wochen frei komme, die ich jedoch hätte wenn ich die Arbeitszeit nicht von 4 auf 5 Tage erhöht hätte.

    Das finde ich irgendwie unlogisch (schließe aber nicht aus, dass ich da einen Denkfehler habe, da ich mir mit all dem so schwer tue es zu begreifen).

    Ich sehe da auch keinen Verlust für meinen Chef oder Gewinn für mich.


    Ich nehme mal als Fazit mit:

    - es gibt vermutlich keine feste gesetzliche Regelung

    - es besteht die Möglichkeit zur individuellen Absprache

    - ich werde es transparent mit den 28.5 Tagen vorrechnen

    - allerdings um 30 Tage bitten, weil ich wie gesagt keinen Verlust für meinen Chef sehe



    Vielen Dank für eure Hilfe! <3

  • Aahhhh, das ist wirklich ein faszinierendes Problem mit den vollen sechs Wochen.

    Ich hab letztes Jahr auch lange mit meiner Personaltante telefoniert und gerechnet. Ich hatte einen Teil des Urlaubs schon genommen.. um mich dann schließlich auf meinem Urlaubsschein doch wieder zu verrechnen. Aber wir haben’s beide zeitgleich gemerkt.. #freu


    Auch bei meiner Rechnung kommt ja ein halber Tag raus.. wie soll das denn funktionieren, wenn der Urlaubsanspruch eigentlich nicht an den Arbeitsstunden hängt?!