Urlaubsanspruch

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  • Ich habe in der Ausbildung Urlaubsanspruch nach dem TVöD berechnen gelernt. Und da ist eben so, dass bei Änderung der Arbeitszeit von 4 auf 5 Tage anteilig berechnet wird. Da kannst du auch nicht damit argumentieren, dass du bis jetzt keinen Urlaub genommen hast. Das ist dann einfach Pech.

    Jan.-März war der Urlaunsanspruch 3/12 von 24 Tagen = 6Tage

    April.-Dez. Ist der Urlaubsanspruch 9/12 von 30 Tagen = 22,5 Tage.

    Macht zusammen 28,5 Tage.

    Was ich jetzt aus dem Kopf nicht mehr weiß,.ist ob der halbe Tag aufgerundet wird.

    Liebe Grüße von Peppi mit Groß-S, Klein-S und Mini-S


  • Peppi-Minttu Danke für deine Ergänzung.

    Es macht für mich zwar immer noch keinen Sinn, da gleiche Arbeitszeit (pro Woche) etc., aber es muss ja auch nicht alles Sinn machen.

    Ich bekomme zwar Bezahlung nach TVÖD und auch entsprechenden Urlaub, bin aber nicht offiziell im öffentlichen Dienst tätig.


    Von daher werde ich es einfach offen ansprechen und sehen was passiert. Wenn ich 30 Tage bekomme, dann ist es gut. Wenn nicht, dann ist es so.


    mel_kane Frag' mich nicht #weissnicht Ist alles ein besonderes Modell. Von meinem Chef aus könnte ich auch x Wochen Urlaub nehmen, wenn jeweils das Quartalssoll erreicht wird.

  • Liluvli* Es macht in sofern Sinn, dass du während der Zeit, in der du nur 4 Tage gearbeitet hast, auch nur 4 Tage Urlaub nehmen musstest um eine Woche frei zu haben. So wird das halt gesehen.

    Liebe Grüße von Peppi mit Groß-S, Klein-S und Mini-S


  • Ich hab denselben Wechsel von 4 auf 5 Arbeitstage zum 1.1. gehabt. Da ich noch vier Tage Resturlaub hatte = 1 Arbeitswoche, konnte ich dieses Jahr im Januar 5 Tage = 1 Arbeitswoche freinehmen.

    Ich bin im öffentlichen Dienst, und hier ist man was das angeht gut informiert und sehr korrekt.

  • Ich hab denselben Wechsel von 4 auf 5 Arbeitstage zum 1.1. gehabt. Da ich noch vier Tage Resturlaub hatte = 1 Arbeitswoche, konnte ich dieses Jahr im Januar 5 Tage = 1 Arbeitswoche freinehmen.

    Ich bin im öffentlichen Dienst, und hier ist man was das angeht gut informiert und sehr korrekt.

    Im gesamten öffentlichen Dienst sollte das wg. Tarifvertrag auch einheitlich geregelt sein. In der freien Wirtschaft kann das aber nach meinem Kenntnisstand anders und unterschiedlich sein, weil es gesetzlich nicht eindeutig klar ist.

  • Wir rechnen wegen des Teilzeit Pensum den Urlaub nicht in Tagen, sondern in Stunden. Ich arbeite manche Tage 8.5 Stunden und andere Tage nur 4 Stunden. Mit der Stunden Argumentation würde ich es versuchen. Dir stehen aus dem 1. Quartal, wie Pamela es berechnet hat 6 (24/4) Tage Urlaub zu. Das sind bei 30 Stunden auf 4 Tage 6x7.5 Stunden. 45 Stunden. Wenn Du neu nur noch 6 Stunden am Tag arbeitest, wären es also 7.5 (45/6) Tage.


    Ich merke gerade, das rechnen über Wochen ist vielleicht bei Dir einfacher und bringt das gleiche Ergebnis.

    Meist mobil im Forum. Bitte um Entschuldigung für Kürze und Tippfehler.