Hallo!
Vor mir liegt der Betreuungsvertrag für die Aufnahme meines 20 Monate alten Kindes in die städtische Einrichtung. Darin wird gefragt nach der Masernimpfung - das ist klar und auch kein Problem (soll jetzt hier auch nicht das Thema sein).
Es werden aber auch ALLE anderen Impfungen abgefragt. Ich soll aus der umfangreichen Liste ankreuzen, welche davon mein Kind hat, und darunter im Falle des "nicht vollständigen Impfschutzes" bestätigen, dass wir das nicht wollen, aufgeklärt wurden pipapo.
Nicht vollständig? Also alles abweichend von Stiko ist ein unvollständiger Impfschutz? So rein aus Prinzip finde ich das schon unmöglich...
Ich frage mich aber auch: warum erheben die das? Dürfen die das überhaupt? Gesundheitsdaten, Datensparsamkeit und so. Inwiefern ist das für die Erbringung der Betreuungsleistung denn notwendig?!
Allergien des Kindes, ok. Das hat Einfluss auf den Betreuungsalltag, natürlich. Tetanus leuchtet mir auch noch ein.
Was ist mit "durchgemachte Erkrankungen"? Alle?! Also bei uns ist es irrelevant, das Kind war noch nie krank (ich würde da jetzt nicht "Schnupfen" hinschreiben, denn darum geht es dabei ja wohl nicht).
Mich würde interessieren: ist eine solch umfangreiche Abfrage, insbesondere was die Impfungen angeht, üblich, erlaubt? Und wozu?
Brauche da mal eine Einordnung von Eltern die schon weiter sind als ich Wir sind einfach noch so grün hinter den Ohren