Betreuungsvertrag: Angabe der Impfungen

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  • Ich kann den Sinn schon sehr deutlich erkennen, denn Betreuungseinrichtungen haben in Bezug auf den Infektionsschutz ja eine besondere Verantwortung. Mir fällt noch ein - oft ist es ja auch so, dass bei Freizeiten und Klassenfahrten eine Kopie des Impfausweises vorgelegt werden soll. Finde ich total sinnvoll und verantwortungsbewusst, da im Zweifel gleich adäquate Schritte gegangen werden können.

  • Hessen, öffentlicher Kindergarten: wir haben von der Gemeinde einen Zettel bekommen, auf dem auch alle Impfungen und auch Krankheiten abgefragt werden. Zudem muss ich (nicht länger als 14 Tage her) mit dem Kind zum Kinderarzt der bestätigt, dass sie frei von infektiösen Krankheiten ist.

    Ich fand es auch sehr seltsam, dass mehr als MMR und Windpocken abgefragt wird und finde es nicht so gut, weil es einfach niemanden etwas angeht....

  • Als mein Sohn in den Kindergarten kam, gab es noch keine Masern-Impfflicht. Wir wurden gefragt nach Tetanus-Impfung, Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sowie relevanten Vorerkrankungen. Krankenkasse des Kindes und Berufe der Eltern wurden nicht erfragt, wohl aber die Geburtsdaten der Eltern.


    Ich erlebe häufig die Abfrage von Daten, die für die Sache nicht relevant sind, und lasse deshalb manchmal einfach Felder in Fragebögen leer.

  • Krankenkasse ist hier auch Vorschrift. "Weil das die Ärzte im Notfall brauchen". So ein Käse, brauchen sie nicht. KLar, es macht es viel einfacher mit Abrechnung im Notdienst und in der Klinik. Aber wenn jemand unterweg umfällt und hat keine Versicherungskarte dabei muss es ja auch ohne gehen, kann man alles nachreichen.

    Sag ich meinen Eltern auch immer genau so. Ich muss es aufnehmen, aber wenn sie die Krankenkassenkarte mit der Versicherungsnummer nicht dabei haben dann steht die halt nicht drin sondern nur die Kasse, fertig.


    Ich musste genau zweimal nen Krankenwagen rufen in meiner Berufslaufbahn bisher (einmal echter Notfall, einmal aus Versicherungsgründen weil Pipifaxverletzung aber in den Öffis passiert). Beide male hat die Sanitäter genau 0,0 interessiert welche Versicherungsnummer das Kind hat. Krankenkasse haben sie gefragt ob ich weiß und haben sie schonmal im Bogen eingetragen und dann gesagt, die Eltern sollen halt die Versicherungskarte in die Klinik bringen.

    Aber ist Vorgabe weil sonst die Ärzte ewig nachrennen müssen wenn nur vor ORt untersucht wird oder die Eltern wenn sie das Kind aus der Klinik abholen weils nur ambulant war keine KArte dabei haben und blablablubb. #rolleyes Kriegen wir Mecker wenn nicht wenigstens die Krankenkasse drin steht.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Geburtsdatum wurde nicht gefragt. Arbeitgeber ist hier relevant, da es ein betriebskindergarten ist. Sonst eher nicht.

    "C'est ici que l'aventure se mêle au vent de la mer."

    Pierre Marc Orlan


    If something won't matter in 5 years, don't waste more than 5 minutes worrying about it now.

  • Bei meldepflichtigen Krankheiten, die ein Betretungsverbot für nichtimmunisierte Kinder bedeuten würden, kann es schon sinnvoll sein, dass die Einrichtungsleitung diese Informationen hat, denn ansonsten muss der Kindergarten am Tag nach der Meldung alle Impfausweise kontrollieren.


    Bei einem Masernfall vor einigen Jahren in unserer Kita, der am Wochenende gemeldet wurde, habe ich sonntags zusammen mit der Einrichtungsleitung 120 Familien informiert, dass am Montag der Impfnachweis mitzubringen ist.

    Wenn die Leitung nun bei einem Mumps- oder Windpockenfall in ihren Unterlagen schauen kann, wo die Impfung vorliegt, muss sie vielleicht noch 20 Familien informieren und nichts mehr weiter kontrollieren. ??‍♀️

    Das ist eine sehr schlüssige Erklärung. Dankeschön.


    Alternativ könnte man denen, die aus welchen Gründen auch immer den Impfpass nicht vorlegen, das Kind in dem Fall, dass eine Infektionskrankheit mit betreuungsverbot für nicht immunisierte auftritt, zuhause bleibt.

    Und wer es dann bringen muss/will, muss halt spätestens dann den Impfpass vorlegen.

  • Zudem muss ich (nicht länger als 14 Tage her) mit dem Kind zum Kinderarzt der bestätigt, dass sie frei von infektiösen Krankheiten ist.

    Das ist hier witzigerweise nur in den Kindergärten so. Unter 3 braucht man das offenbar nicht. Zumindest ist es bei uns in der Tagespflege keine Vorgabe und von den Leuten die ihre Kinder in der Krippe haben kenn ichs auch nicht. #hammer

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  • Ich kann den Sinn schon sehr deutlich erkennen, denn Betreuungseinrichtungen haben in Bezug auf den Infektionsschutz ja eine besondere Verantwortung. Mir fällt noch ein - oft ist es ja auch so, dass bei Freizeiten und Klassenfahrten eine Kopie des Impfausweises vorgelegt werden soll. Finde ich total sinnvoll und verantwortungsbewusst, da im Zweifel gleich adäquate Schritte gegangen werden können.

    Das wird hier anders gemacht, was ich wesentlich besser finde.

    Da wird die Kopie plus ein ausgefüllter Zettel von den Eltern in einem verschlossenen Umschlag mit Namen des Kindes abgegeben.

    Sollte es dann zu einem Notfall kommen wird dieser dem Arzt übergeben.


    Denn es geht die Lehrer usw. tatsächlich nichts an wogegen ich mein Kind habe impfen lassen und was es für Erkrankungen hatte.

    Mit Ausnahme der Pflichtimpfung und relevanten Erkrankungen.


    Beim Kindergarten wollten sie U-Heft und Impfauaweis sehen.

    Tatsächlich haben sie "nur" geguckt, ob die US durchgeführt wurden und nichts gelesen. Ich stand daneben und bekam das Heft direkt zurück.

    Bei der Impfung haben sie irgendeine notiert.


    Jetzt mit der Masernimpfung sollten die Kinder die Impfausweise zeigen und es wurde ein Haken gemacht.

  • Zum Geburtstag der Eltern. Ich könnte mir vorstellen, dass das tatsächlich einfach nur ein weiteres Identitätsmerkmal ist. Mein Mann hat oft Klienten, die er nur anhand des Geburtsdatums auseinanderhalten kann. Also wenn es jetzt in einem Kindergarten zweimal Lieschen Müller als Mutter gibt.

  • Ich kann den Sinn schon sehr deutlich erkennen, denn Betreuungseinrichtungen haben in Bezug auf den Infektionsschutz ja eine besondere Verantwortung. Mir fällt noch ein - oft ist es ja auch so, dass bei Freizeiten und Klassenfahrten eine Kopie des Impfausweises vorgelegt werden soll. Finde ich total sinnvoll und verantwortungsbewusst, da im Zweifel gleich adäquate Schritte gegangen werden können.

    Das wird hier anders gemacht, was ich wesentlich besser finde.

    Da wird die Kopie plus ein ausgefüllter Zettel von den Eltern in einem verschlossenen Umschlag mit Namen des Kindes abgegeben.

    Sollte es dann zu einem Notfall kommen wird dieser dem Arzt übergeben.

    Da hat du etwas falsch interpretiert. Natürlich wird das verschlossen im Briefumschlag übergeben, damit im Fall der Fälle die Person, die die Info benötigt, diese parat hat. Das muss allerdings nicht zwangsläufig eine Ärztin sein, sondern hängt von der konkreten Situation ab.

  • Ich kann den Sinn schon sehr deutlich erkennen, denn Betreuungseinrichtungen haben in Bezug auf den Infektionsschutz ja eine besondere Verantwortung. Mir fällt noch ein - oft ist es ja auch so, dass bei Freizeiten und Klassenfahrten eine Kopie des Impfausweises vorgelegt werden soll. Finde ich total sinnvoll und verantwortungsbewusst, da im Zweifel gleich adäquate Schritte gegangen werden können.

    Das wird hier anders gemacht, was ich wesentlich besser finde.

    Da wird die Kopie plus ein ausgefüllter Zettel von den Eltern in einem verschlossenen Umschlag mit Namen des Kindes abgegeben.

    Sollte es dann zu einem Notfall kommen wird dieser dem Arzt übergeben.

    Da hat du etwas falsch interpretiert. Natürlich wird das verschlossen im Briefumschlag übergeben, damit im Fall der Fälle die Person, die die Info benötigt, diese parat hat. Das muss allerdings nicht zwangsläufig eine Ärztin sein, sondern hängt von der konkreten Situation ab.

    Ah okay, das hörte sich in deinem Post für mich anders an.

  • Hier wurde nur die Masernimpfung abgefragt, als es Pflicht wurde.


    Ich möchte die anderen Impfungen nicht angeben; dagegen habe ich keine Schwierigkeiten damit, mein Geburtsdatum und die KK des Kindes anzugeben.


    Die GS hatte um den Impfstatus in Bezug auf Corona gebeten. Dies habe ich abgelehnt anzugeben, da die Folgen nicht absehbar waren und sind - z.B. hatte ich die Befürchtung, dann von Testmöglichkeiten ausgeschlossen zu werden.


    Abgelehnt habe ich ärztl./zahnärztl. Untersuchungen in der Kita. Ich möchte in dem Alter bei Arztkontakten dabei sein.

  • Hier gibt es zusammen mit den allgemeinen Aufnahmeunterlagen, einen Zettel, der vom Kinderarzt ausgefüllt werden muss. Dort geht es darum, dass das Kind Infektfrei ist (was total lachhaft ist, denn spätestens am Ende der ersten Woche sind die neuen Kinder erfahrungsgemäß total verrotzt), weiter unten kreuzt die Praxis die vorhandenen Impfungen an. Uns interessiert tatsächlich nur die Masernimpfung, ohne die gibt es keinen Betreuungsvertrag. Bei unter 1 Jährigen muss die Impfung nachgewiesen werden, sobald sie erfolgt ist, die Frist dafür ist recht eng.

    Wir als Einrichtung haben mit dem Bogen übrigens nichts zu tun, das ist Vorgabe vom Gesundheitsamt. Aber am Ende bekommt nur die Leitung den Wisch zu Gesicht und dann wird er in der Akte abgeheftet und nie wieder angeschaut.


    Bei einem Unfall fragt übrigens niemand nach einer Tetanusimpfung, wir hatten schon einige Male den RTW bei uns (Platzwunden, ausgeschlagene Zähne etc), entweder ist ein Elternteil schnell genug da oder spätestens beim Eintreffen ins Krankenhaus. Ist der Status unklar oder niemand anwesend der Ahnung hat, wird sowieso prophylaktisch geimpft, zumindest kenne ich es bei Erwachsenen so.


    Aus meiner Erfahrung ist also alles bis auf den Masernschutz erst einmal irrelevant, ich würde in der KiTa nachfragen ob es okay ist, alles andere auszulassen.

  • Schildie Danke, sehr aufschlussreich, ich denke so werde ich das auch machen.


    Geburtsdatum der Eltern zwecks auseinanderhalten... jaaa. Aber wozu bricht man das denn?! Dass die Stadtkasse das braucht weil sie mich als Gläubiger im System anlegen will und dann gerne eindeutig identifizieren können muss (also da kenn ich mich z.b. aus, deswegen kann uch das nachvollziehen)...


    Naja. Ich schaue mal, wie weit ich mit dem lückenhaft ausgefüllten Bogen komme und was das Gespräch dazu denn ergibt.


    Danke allen für die Berichte und euer Bauchgefühl/ Vorgehensweise!

  • Als mein Sohn in den Kindergarten kam, gab es noch keine Masern-Impfflicht. Wir wurden gefragt nach Tetanus-Impfung, Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sowie relevanten Vorerkrankungen. Krankenkasse des Kindes und Berufe der Eltern wurden nicht erfragt, wohl aber die Geburtsdaten der Eltern.


    Ich erlebe häufig die Abfrage von Daten, die für die Sache nicht relevant sind, und lasse deshalb manchmal einfach Felder in Fragebögen leer.

    Ja, so mache ich das auch.


    Ich verstehe z. B. wenn Kita oder Schule wissen wollen, welche Sprachen im Haushalt des Kindes gesprochen werden. Welche Nationalität oder Berufe die Eltern haben, halte ich dagegen für irrelevant. Sowas lasse ich dann auch frei. Bei 3 Kindern, 4 Kitas und 3 Schulen hat da noch nie jemand nachgefragt, warum ich nicht alles ausgefüllt habe geschweige denn Ergänzung gefordert.

  • Hier müssen die Eltern Elternbeiträge an die Stadt oder den Träger zahlen. Aber Geburtsdatum von den Eltern brauchts hier nirgends . Die vollen Namen natürlich schon.

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  • Nationalität ist hier von der Stadt vorgegebene Pflichtangabe. Da gehts um zusätzliche Fördergelder für Sprachförderung u.a. (also für die Stadt - wir Tagesmütter sehen davon nix. Wies bei den Einrichtungen ist weiß ich nicht. )

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Wofür braucht es für Sprachförderung die Nationalität? Sprachen, klar, aber Nationalität?

  • Ja, so mache ich das auch.


    Ich verstehe z. B. wenn Kita oder Schule wissen wollen, welche Sprachen im Haushalt des Kindes gesprochen werden. Welche Nationalität oder Berufe die Eltern haben, halte ich dagegen für irrelevant. Sowas lasse ich dann auch frei. Bei 3 Kindern, 4 Kitas und 3 Schulen hat da noch nie jemand nachgefragt, warum ich nicht alles ausgefüllt habe geschweige denn Ergänzung gefordert.

    Nationalität ist hier von der Stadt vorgegebene Pflichtangabe. Da gehts um zusätzliche Fördergelder für Sprachförderung u.a. (also für die Stadt - wir Tagesmütter sehen davon nix. Wies bei den Einrichtungen ist weiß ich nicht. )

    Wofür braucht es für Sprachförderung die Nationalität? Sprachen, klar, aber Nationalität?

    Sprache wird nicht abgefragt (also in meinem persönlichen Bogen schon, das muss ich ja wissen, Aber die Stadt wills nicht wissen).


    Es geht rein drum "nicht deutsch = potentieller Bedarf an Sprachförderung = Zuschuss.

    Dass es Kinder gibt die trotz deutscher Staatsangehörigkeit kein Wort deutsch sprechen weil die in ihrer einsprachigen Siedlung seit mehreren Generationen nur unter sich waren (die also extrem dringend Sprachförderung brauchen) während es Kinder gibt die grade frisch aus nem anderen Land kommen und schon fließend deutsch sprechen weil die Eltern in der Heimat schon in ner deutschen Siedlung gewohnt haben interessiert da nicht.


    Bzw. irgendwas hats wohl auch mit Zuschuss für Migranten insgesamt zu tun. Auf jeden Fall nix was man in der Einrichtung bräuchte sonderm die Stadt brauchts

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  • Solid Ground es gibt sehr viele nicht deutsche Kinder, die sehr gut deutsch sprechen. Die Frage nach Nationalität sagt dir nichts über die sprach Fähigkeiten. Das

    Merkst du ja selbst beim Schreiben. Die Frage ist also falsch. Besser wäre es nach verkehrssprache zu Hause und im Alltag zu fragen. Alles andere gibt dir nicht die gewünschten Antworten

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    Pierre Marc Orlan


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