ich hätte eine Frage an die Rechtskundigen hier.
Kann es im Strafrecht einen Vergleich geben?
Und wenn ja, heißt das dann auch so oder gibt es da einen anderen Begriff dafür?
ich hätte eine Frage an die Rechtskundigen hier.
Kann es im Strafrecht einen Vergleich geben?
Und wenn ja, heißt das dann auch so oder gibt es da einen anderen Begriff dafür?
Ich bin zwar Laiin, aber Anklage ist doch über die Staatsanwaltschaft und etwaige Betroffene als Nebenkläger aufgeführt? Da gäbe es dann ja nix zum "Einigen". Lasse aber gerne die Juristinnen hier aufdröseln.
genau das war auch meine Position, aber der Rest der Diskussionsrunde war anderer Meinung...
Und da ich auch keine Ahnung davon habe, frag ich mal den Rabenjoker
ich hätte eine Frage an die Rechtskundigen hier.
Kann es im Strafrecht einen Vergleich geben?
Und wenn ja, heißt das dann auch so oder gibt es da einen anderen Begriff dafür?
Ja, das gibt es:
Vielen Dank!
So erklärt klingt es auch schlüssig!
Weißt Du denn, ob die anderen tatsächlich die Hauptverhandlung meinten?
Ansonsten gäbe es auch die Möglichkeit, dass das Verfahren auch schon vor Anklageerhebung nach einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt wird, wenn es sich nicht um einen schwerwiegenden Vorfall handelt. Da könnte zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten durchaus auch ein Vergleich geschlossen werden. Der bezieht sich dann aber nicht auf eine strafrechtliche Sanktion, sondern die Streitigkeiten zwischen diesen Personen.
Oder das Verfahren wird auf den Privatklageweg verwiesen. In dem Fall erfolgt zunächst ein Schlichtungsverfahren. In diesem wird manchmal auch ein entsprechender Vergleich geschlossen.
In einer strafrechtlichen Hauptverhandlung wird zudem auch durchaus mal - neben dem Strafverfahren - ein zivilrechtlicher Vergleich geschlossen.
Vielleicht haben die anderen auch irgendwas davon mal mitbekommen und gemeint, falls es nicht um eine Verständigung im Strafverfahren ging.