Jobcenter Frage Integration

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Liebe Raben,


    ich finde im Netz nix. Kann das Jobcenter verlangen, dass man als Ausländer arbeiten geht? Also egal was und ohne Sprache? Gibt ja Jobs im Bereich Mindestlohn. Finde kein Gesetz dazu.

  • Das Jobcenter kann allgemein verlangen das man arbeiten geht solange man arbeitsfähig ist. Jede zumutbare Arbeit.


    hartz4widerspruch.de – Ihre Experten für Hartz 4-Bescheide!
    Auf hartz4widerspruch.de kostenlos Hartz 4-Bescheide prüfen lassen.
    hartz4widerspruch.de

    Warum mir aber in neuester Welt Anarchie gar so gut gefällt? Ein jeder lebt nach seinem Sinn, das ist nun also auch mein Gewinn! Ich laß´ einem jeden sein Bestreben, um auch nach meinem Sinn zu leben.

    Johann Wolfgang v. Goethe



  • ich denke schon, dass wenn man Leistung nach Alg2 beantragt, man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

    Die Frage ist natürlich: wer stellt jemanden ein der die Sprache nicht spricht und wahrscheinlich keine Lust auf den Job hat?

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Normalerweise gibt es im Jobcenter einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem eine Integrationsvereinbarung erstellt wird. Da wird dann geschaut, was am sinnvollsten ist. Besteht ein Anspruch auf einen Integrationskurs wird normalerweise erst eine Verpflichtung zu eben diesem ausgestellt. Bei jungen Menschen würde eher in Richtung Ausbildung gedacht, dafür braucht es aber auch Sprachkenntnisse. Ich denke, es hängt auch vom ausländerrechtlichen Status ab. Normalerweise sind Menschen ohne gesicherten Aufenthalt beim Migrationsamt über Asylbewerberleistungen angegliedert und nicht beim Jobcenter. Kam die Person mit einem Visum? Dann könnte es nochmal anders sein... Dann wäre sie meiner Vermutung nach aber auch verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen.

    Ich würde mich beim Jobcenter direkt erkundigen oder bei den Migrationsberatungen. Die sind meist richtig fit und kennen die lokalen Gegebenheiten.

    Doubt kills more dreams than failure ever will #sonne

  • Naja das JC will, dass beide arbeiten gehen. Nur würden sie ja gerne so arbeiten, dass sie irgendwann nicht mehr beim JC sind. Geht ohne gute Sprachkenntnisse nicht.

    Das wäre doch unlogisch. Man muss einen Putzjob annehmen, obwohl man einen Studienabschluss hat, weil man kein Deutsch lernen darf, weil man ja arbeiten muss.

    Wir haben nach Jobs gesucht. Bei allen steht mindestens B2.

    Nur bei den Jobs für Ungelernte, braucht man meistens keine Deutschkenntnisse.

  • Bekannte von mir haben eine Stelle als Reinigungskraft bekommen (nicht übers Arbeitsamt, selbst beworben), jeder arbeitet 50% und machen parallel vormittags ihre Deutschkurse. Der Arbeitgeber ist nett und flexibel und plant ihre Schichten dann nachmittags/WE/an Nicht-Deutschkurs-Tagen. Gibt es so eine Möglichkeit nicht?

    When you’re a kid, they tell you it’s all… Grow up, get a job, get
    married, get a house, have a kid, and that’s it. But the truth is, the
    world is so much stranger than that. It’s so much darker. And so much
    madder. And so much better.

  • Bekannte von mir (Ehepaar) haben eine Stelle als Reinigungskraft bekommen (nicht übers Arbeitsamt, selbst beworben), jeder arbeitet 50% und machen parallel vormittags ihre Deutschkurse. Der Arbeitgeber ist nett und flexibel und plant ihre Schichten dann nachmittags/WE/an Nicht-Deutschkurs-Tagen. Gibt es so eine Möglichkeit nicht?

    When you’re a kid, they tell you it’s all… Grow up, get a job, get
    married, get a house, have a kid, and that’s it. But the truth is, the
    world is so much stranger than that. It’s so much darker. And so much
    madder. And so much better.

  • Ups, doppelt :wacko:

    When you’re a kid, they tell you it’s all… Grow up, get a job, get
    married, get a house, have a kid, and that’s it. But the truth is, the
    world is so much stranger than that. It’s so much darker. And so much
    madder. And so much better.

  • aus dem Merkblatt AlgII https://www.arbeitsagentur.de/…kblatt-algii_ba015397.pdf :


    3.1 Pflichten zur Beendigung oder Verringerung
    des Leistungsbezuges
    In erster Linie sind Sie und die Angehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe auch » Kapitel 8.3) selbst
    gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung Ihrer
    Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.
    Sie müssen sich selbstständig bemühen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen
    mitwirken, die dieses Ziel unterstützen.
    Hieraus ergibt sich für Sie beispielsweise die Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig,
    seelisch und körperlich in der Lage sind.




    Aber auch wegen Sprachkursen würde ich das JC ansprechen. Die haben da ja Möglichkeiten, Kurse zu fördern.