Rechnung Kieferorthopäde vor Behandlungsbeginn?

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  • Bei der KK habe ich angerufen. Die Frau am Telefon fand es ungewöhnlich aber meinte, dass sie da nichts sagen kann, ich müsste das mit dem Kieferorthopäden klären. Ich habe dann nochmal eine schriftliche Anfrage gestellt aber bisher keine Antwort.

    Wir haben gesagt, dass wir unsicher sind aber ob das deutlich genug war weiß ich nicht. Und wie gesagt den genauen Inhalt der Behandlung kennen wir überhaupt noch nicht und das ist zeitlich vom Kieferorthopäden so geplant. Er meinte auch, dass der Plan trotz Einreichen bei der KK noch geändert werden könnte. Deshalb klang das für mich noch nicht so fix.

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Falls ihr euch jetzt gegen die Frühbehandlung entscheidet, dann solltet ihr darauf achten, dass das nicht von der KK als auf euren Wunsch abgebrochene Behandlung gewertet wird.

  • Also ich finde es auch eher ungewöhnlich. Bei mir sind beide Kids schon lange in Kieferorthopädischer Behandlung und alle Voruntersuchungen und Röntgenaufnahmen wurden von der Krankenkasse übernommen. Das zog sich bis zur tatsächlichen Behandlung über Jahre. Dann wurde ein Behandlungsvertrag mit detailliertem Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Wir hatten bisher keine Kosten, von denen wir nicht wussten. (Bis auf ersetzte Gummis oder abgebrochene Brackets.)

    Fairy tales are more than true: not because they tell us that dragons exist, but because they tell us that dragons can be beaten.

    Neil Gaiman

  • Ja, wenn die KK sagt, dass sie übernimmt, unabhängig davon, ob die Behandlung stattfindet oder der KFO noch gewechselt wird, wäre ja alles gut. So schwierig ist die Frage ja nicht, da sollte sich die Kasse eigentlich äußern können.

  • Wurde der Behandlungsplan vielleicht versehentlich zu früh eingereicht bei der KK? Dieser muss ja zuerst mit euch besprochen werden, da die Behandlungsweisen sehr unterschiedlich sind und das Kind einverstanden sein muss.

    Und in Bezug auf die Rechnung könnte ich mir vorsellen, da der Scan eine private Leistung ist.

  • Ich hätte eigentlich auch gedacht, dass die Kasse genau wissen müsste, wie das jetzt bei Ihnen abgerechnet werden kann.


    Ich habe heute zuerst bei der Patientenberatung angerufen. Die sagt das gleiche wie die Verbraucherzentrale, nämlich dass das noch komplett von der Kasse übernommen werden müsste. Eigenanteil erst ab Genehmigung durch die KK weil dann die Behandlung offiziell beginnt.


    Dann habe ich nochmal in der Fachabteilung der KK angerufen (auf meine schriftliche Anfrage vom Montag war bisher keine Antwort gekommen). Die meinte, nee das stimmt nicht, das wäre total üblich so, dass Röntgen/Scan also die Diagnose für den Behandlungsplan schon mit Eigenanteil berechnet wird. Bei denen die zu dem Zeitpunkt noch keine Rechnung bekommen hätten, hätte das dann bestimmt mit auf der ersten Rechnung gestanden. Die Kollegin von Montag fand dagegen ja ungewöhnlich, dass wir jetzt schon eine Rechnung bekommen haben. Genauer hat sie dann aber keine Auskunft gegeben.

    Bei unserer Kasse ist es leider immer schwierig eine schriftliche Auskunft zu bekommen... Auf der Homepage der Kasse ist der Ablauf nochmal bisschen anders erklärt aber bezüglich Kosten auch keine genaue Info ?


    Ja ich weiß auch nicht ??


    Zumindest waren sich beide einig, dass der Behandlungsplan zuerst mit uns hätte besprochen werden müssen bevor der Kieferorthopäde ihn hätte einreichen dürfen. Weil ja irgendwie hat die Behandlung für die KK dadurch jetzt gestartet und wir haben aber überhaupt keine Ahnung was der Kieferorthopäde genau machen will. Geschätzte Kosten haben wir auch erst durch die Genehmigungsbestätigung der KK erfahren. Hat der Kieferorthopäde uns auch nicht mitgeteilt. Ob er irgendwelche Privatleistungen eingeplant hat/empfiehlt, wissen wir auch nicht. Darüber müsste laut Patientenberatung auch vor Behandlungsbeginn aufgeklärt werden. Kann natürlich auch sein, dass er nur Kassenleistungen geplant hat.


    Lina2: ob das ein Versehen war, weiß ich natürlich nicht. Ich glaub aber eher nicht, da der Kieferorthopäde das so ganz selbstverständlich gesagt hat ("Ich schreibe den Plan und dann reiche ich den bei der KK ein und dann machen wir einen Termin zum Besprechen." - Klang für uns auch logisch, erstmal die Kasse fragen ob sie zahlt.)


    Und eine Privatleistung ist der Scan nicht. Das kann ich auf der Rechnung sehen, dass 80% die KK zahlt. Wir nur den Eigenanteil. Vielleicht war das früher mal als dieses Verfahren noch ganz neu war und evtl noch keine Kassenleistung?


    Ich habe jetzt erstmal den Punkt genommen bei dem alle einig waren und dem Kieferorthopäden eine Mail geschrieben, dass wir nicht wussten, das mit Einreichen des Plans die Behandlung starten und wir den Inhalt ja überhaupt noch nicht kennen. Mal sehen was als Antwort kommt.


    Mit diesen widersprüchlichen und nur mündlich Aussagen weiß ich halt auch nicht so recht wie ich da gut argumentieren kann.


    Und ich finde das Thema kieferorthopädische Behandlung eh so schwierig ? Keine Ahnung was wir da wann machen lassen sollten oder nicht ? Da bräuchte ich eigentlich echt ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zur Ärzt:in.


    Danke euch allen für euren Input!!

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Da bräuchte ich eigentlich echt ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zur Ärzt:in.

    Genau das untergräbt der Arzt doch aber massiv durch sein Vorgehen? Ich würde zusehen, dass ich da sauber rauskomme bei dem Arzt und mit den dir zustehenden Röntgenbildern etc zu einem anderen KFO gehen

  • Ja ich denke auch wenn da jetzt nicht eine sinnvolle Erklärung kommt dann brauchen wir da wohl nicht mehr hingehen. Er war nur eine Empfehlung unsere Zahnärztin (nicht die erste weil sie ihn wohl nicht so gut kennt, aber die anderen beiden sind deutlich weiter weg), zwei Freunde sind da (seit kurzem) und sehr zufrieden und er hat ausschließlich 5-Sterne-Brwertungen im Internet. Da wundert mich das jetzt sehr.

    Aber ich habe schon einen Termin für die Zweitmeinung (fühlt sich gar nicht nach Zweitmeinung an weil ich die Erstmeinung ja gar nicht kenne ?) bei einem anderen Kieferorthopäden. Da waren wir ganz am Anfang auf Empfehlung unsere Zahnärztin und haben aufgrund der Entfernung dann nach einem anderen geschaut.

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Im Behandlungsplan für die Gesetzliche können eigentlich nur Kassenleistungen stehen. Für alle privaten Leistungen müsst ihr unterschreiben.

  • Ja ich meinte, dass ich nicht weiß ob er uns private Zusatzleistungen empfehlen wird. Das müsste er laut Patientenberatung vor Behandlungsbeginn machen (also dann wohl vor Einreichung des Plans bei der KK auch wenn die da nicht drin stehen startet das ja wohl die Behandlung).

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Wahrscheinlich ist da der Hintergrund, dass es den Patienten davor schützen soll, nach Behandlungsbeginn dann noch dringend Privatleistungen empfohlen zu bekommen.

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Ich denke viele KFO kommen mit Zusatzleistungen um die Ecke, auch nach Beginn der Behandlung. Die KFO empfiehlt hier in Dauerschleife Zusatzleistungen. Ich singe dann immer das gleiche Loblied auf die in meinen Augen guten Leistungen der GKV. Jetzt hat sie mir ernsthaft einen Zettel zum Unterschreiben mitgegeben, dass ich keine Zusatzleistungen will. Sinnbefreit, aber egal.

  • Das ist laut Patientenberatung nach § 29 SGB V Absatz 7 tatsächlich nicht in Ordnung. Darüber müsste wohl vor Beginn der Behandlung mündlich aufgeklärt und dann noch eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung zwischen Ärzt:in und Patient:in geschlossen werden. Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass das in der Praxis häufig anders ist und wer kennt sich da schon aus als Patient.



    Der Zettel, dass du keine Zusatzleistungen willst ist ja auch interessant...

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Hier war auch etwas Durcheinander vor Behandlungsbeginn. KFO 1 wollte von uns einen Behandlungsvertrag incl. Einzugsermächtigung unterschrieben haben, noch bevor wir wussten, ob die GKV überhaupt irgendetwas davon übernimmt. Das sei so üblich. Kam mir dubios vor und wir haben eine andere Praxis aufgesucht. Schließlich war mir nicht klar, ob die Behandlung überhaupt medizinisch indiziert ist. In der zweiten Praxis haben wir dann letztlich behandeln lassen. Auch nicht ohne Privatleistung (Stichwort Headgear), aber erst nachdem klar war, dass die GKV die Behandlung grundsätzlich übernimmt. Die Bestätigung zur Kostenübernahme kam übrigens direkt an uns. D. h. im Umkehrschluss ohne Bestätigung wurde sehr wahrscheinlich auch kein Behandlungsplan bei der GKV eingereicht.

  • Das klingt auch verwirrend. Und Einzugsermächtigung ?


    Bestätigung der Kostenübernahme haben wir auch direkt von der KK erhalten.

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Mit Bestätigung der Übernahme der Kosten durch die KK ist die Behandlung aber scheinbar gestartet. Das kann der KFO wohl vorher recht sicher abschätzen? Oder keine Ahnung wie das läuft wenn die Kasse ablehnt also wer dann Röntgen und Scan/Abdrücke zahlt ?

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • Noch vergessen: Unser Wechsel war bevor die KK eine Bestätigung der Kostenübernahme geschickt hatte. Da wurde von KFO1 nicht mehr privat berchnet. Wenn ihr schon eine Zusage der KK habt, sieht das aber vermutlich anders aus und entweder muss KFO2 die Bilder / Vorleistungen von KF1 anfordern oder einer von beiden wird eine Privatleistung in Rechnung stellen (müssen).

  • So wie ich es verstanden habe, kann KFO2 dann unproblematisch die Unterlagen bei KFO1 anfordern.

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)