Der Medizinische Dienst kommt wg. Pflegestufe Was muss man beachten? TIpps?

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  • Hallo Ihr Lieben,

    könnt ihr mir helfen? Der Medizinische Dienst kommt zu meiner Mutter, die mit etwas über 80 ihren Lebensgefährten versorgt (er ist 86). Diabetiker, Sieht auf einem Auge fast nichts mehr, mittlerweile ist er auch nicht mehr gut zu Fuß. Sprich, sie kann ihn nicht mehr wirklich alleine lassen und schmeißt den Haushalt und alles aber noch allein. Geistig ist er fit, allerdings baut er auch da ab, aber für sein Alter denke ich, ist das okay.

    Was müssen die Beiden beachten? Brauchen sie zu dem Termin ärztliche Befundunterlagen? Was ist wichtig zu sagen, klären, darzustellen?

    Mir ist einfach wichtig, dass da ggf. eine Entlastung für meine Mutter da ist, wer weiß, wie lange sie das noch so leisten kann. Außerdem auch etwas finanzielle Entlastung für ihre Arbeit. Ohne sie wäre er wohl im Pflegeheim.


    Danke schon mal für euer Mitdenken und Tipps

  • Findet der Termin persönlich oder telefonisch statt? Kannst du evtl dabei sein?


    Ärztliche Befunde sind auf jeden Fall gut, am besten in Kopie, dann kann es der Gutachter gleich mitnehmen. Gut wäre auch ein medikamentenplan.


    Ihr könntet schonmal so einen pflegerechner im Netz machen, dann seht ihr genau die Fragen und Kategorien und was dem MD wichtig ist.


    Und dann halt ehrlich beantworten: weder beschönigen, noch dramatisieren.


    Gibt es Hilfsmittel die gebraucht werden? Dann kann man das gleich mit beantragen

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

    ———-

    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Ich verlinke dir mal ein Pflegerechner, da bekommst du schon einen groben Überblick.


    "Pflegegradrechner" https://service.pflege.de/pflegegradrechner#step/0


    Medikamentenplan, Unterstützung beim Richten der Medikamente, Blutzuckermessung, muss Insulin gespritzt werden,


    Unterstützung bei Arztbesuchen notwendig?


    Ankleiden / Ausziehen


    Körperpflege, Frisieren, Rasieren, Zahnpflege


    Rollator, Stock, Haltegriffe im Bad, Sitzerhöhung WC, Duschhocker, Badewannenlifter vorhanden oder notwendig

  • Ich glaube, am wichtigsten ist, dass deine Mutter und ihr Lebensgefährte verstehen, was der Sinn und Zweck des Besuches ist: festzustellen, welchen Unterstützungsvedarf sie haben und den zu bekommen. Frage an dich: soll sie Geld für ihre Arbeit bekommen, also als Pflegepersonal Geld bekommen aus der pv. Oder wollt ihr Pflegesachleistungen bekommen, soll also der pflegedienst einmal am Tag oder einmal /zweimal die Woche zu ihnen kommen?


    So oder so darf sie auf keinen Fall in die Falle tappen (eigene, nicht der MD hat die!), unbedingt zeigen zu wollen, was sie noch alles kann. Hilfe bedürftig sein bedeutet nicht, alt und in der Gesellschaft nichts mehr wert zu sein

  • Klär mit deiner Mutter, was sie an Hilfe braucht.

    Ist es ein Pflegedienst? Dann würde das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 an den Pflegedienst gehen. Voll oder teilweise, je nach Bedarf.

    Ist es Hilfe im Haushalt? Dann steht ihr ab Pflegestufe 1 der Entlastungsbeitrag von der Krankenkasse zu.

    Hier habe ich kürzlich herausgefunden, dass man den mit Pflegeld aufstocken kann. Frag mich, wenn du dazu Infos brauchst. Aber Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.

    Auch ab Pfkegegrad 2 stünde ihr Verhinderungspflege zu. Also eine Ersatzperson wird dafür mit einem Betrag von höchstens 1.612 € im Jahr für 6 Wochen bezahlt.

  • Danke Euch, den Pflegerechner schauen wir uns an. Noch kann sie das alleine leisten mit seiner Pflege/Versorgung. Aber genau, sie sollte davon auch mal frei haben und sie leistet da schon viel. Durch die Scheidung hat sie es auch nicht "so dicke" also ich finde, das sollte ihr schon so ein bisschen entlohnt werden. Und vorallem, wenn sie dann mal nicht mehr kann, sollte da schnell umgeswitcht werden können auf Pflegedienst...und nicht, dass man dann erst langwierig in die Prüfung einsteigen muss.

  • Ganz wichtig: nicht extra schick machen, extra putzen (lassen) oder wenn die da sind Sachen machen die im Alltag nicht mehr gehen und nur "damit die nicht denkem ich bin faul" unter Auferbietung der letzten Kraftreserven (laufen ohne Rollator z.b. wenn sonst im Alltag einer gebraucht wird o ä.)


    Sonst heissts "geht doch, braucht keine Hilfe".

    Unbedingt genau das zeigen und so geben wied im Alltag Realität ist.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Momentan ist es vorallem die Hilfe im Haushalt. Wobei sie ihn auch zu sämtlichen Physioterminen, Arztterminen... bringen muss. Er schafft die Wege nicht mehr. Selbst im eigenen Haushalt muss sie mittlerweile aufpassen. Ich weiß nicht genau, wo Pflege dann anfängt?

  • Ganz wichtig: Auch wenn es Dinge gibt, die dein Vater selbst kann, es aber häufig vergisst oder nur noch mit Motivation macht, dann muss das unbedingt erwähnt werden. Ansonsten: Ehrlich sein, auch wenn es unangenehm ist oder weh tut. Wenn dein Vater sich besser darstellt, als er es in Wirklichkeit kann, dann muss deine Mutter oder du das klarstellen. Die Prüfer können das auch nicht immer sofort erfassen, was der Realität entspricht und was Wunschdenken oder Scham ist.


    Ich mache seit über 10 Jahren beruflich immer mal wieder MDK Prüfungen mit und fand die Prüfer bis auf eine Ausnahme immer fair und gerecht. Es geistert ab und zu das Gerücht, der MDK will Geld sparen und vergibt deshalb keine Pflegegrade. Das kann ich nicht bestätigen und macht auch keinen Sinn, da der MDK unabhängig von den Kranken- und Pflegekassen ist.


    Von dem was du schreibst, würde ich mit einem Pflegegrad 1 rechnen. (nur Haushalt und Begleitung zu Terminen) Damit ist kaum etwas gewonnen. Andererseits schreibst du, dass er ohne sie im Pflegeheim wäre. Kannst du das genauer erklären? Das muss dann ja doch mehr sein als "nur Haushalt".

  • Was die Hilfe im Haushalt angeht, zahlt die Krankenkasse 125 Euro im Monat. Dann braucht es eine Firma (Pflegedienst oder Anfebot für Haushaltshilfen, die zertifiziert sind).

    Da diese aber oft ordentliche Stundensatz abrechnen, kommen dabei nicht wirklich viele Stunden zusammen.


    Sobald ein Pflegegrad 2 bewilligt wird und somit auch Pflegegeld, kann man dabei etwas umwidmen.

    Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen (also den Pflegedienst) für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.

    40% der Pflegesachleistung bei Grad 2 wären dann noch mal 275,60 Euro im Monat. Also zusammen pro Monat um die 400 Euro.


    Beim Angehörigen werden dann die 40% vom Pflegegeld, also von den 316 Euro abgezogen, wenn ich das richtig verstanden habe.