Kindergartenpflicht- bzw Kindergartenrecht

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  • Liebe Raben,

    ich bin schon länger nicht mehr hier gewesen, da meine Kinder inzwischen schon Teenager sind :-).

    Nun hab ich aber eine Kindergartenfrage, die ihr mir bestimmt beantworten könnt:

    Es geht um das 5 jährige Kind einer Flüchtlingsfamilie. Ich hab es so im Kopf als wenn das Kind einerseits ein Recht auf einen Kindergartenplatz und sogar eigentlich auch eine Kindergartenpflicht im letzten Jahr vor der Einschulung hat. Es wäre auch mehr als sinnvoll, dass das Kind jetzt den Kiga besucht, damit es möglichst schnell DEutsch lernt und andere Kinder kennenlernt vor der Einschulung 2023.


    Nun sagen alle erreichbaren Kindergärten aber, dass sie voll belegt sind und keine Platz für das Kind haben.

    Auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung, die unter anderem auch für die Unterbringung der Familie zuständig ist, gab es die Antwort: sie würden einen Kindergartenbesuch auch begrüßen und für sinnvoll erachten, aber es wäre kein Platz frei.

    Angesprochen auf die Kindergartenpflicht und das REcht auf einen Kiga-Platz antworteten sowohl Sachbearbeiterin wie auch die Bürgermeisterin, dass es beides nicht gäbe. Es gäbe weder eine Pflicht, noch ein Recht.


    Ist das korrekt?

  • Es gibt ein Recht auf einen Betreuungsplatz. Das muss aber haeufig eingeklagt werden. Wie es mit sprachlicher Unterstützung aussieht, ist wohl sehr Bundeslandabhaengig. Hier in SH werden Kindergartenkinder mit DAZ Bedarf einmal die Woche an den DAZ Schulen gefördert. Hier gibt es grundsätzlich fuer alle Kinder ab 3 Jahren spezielle Sprachförderung. Soweit ich weiss kann man hier auch Kinder vorzeitig in der Schule anmelden, um dann an die DAZ Förderung zu kommen via das sogenannte SPRINT Programm.

    "C'est ici que l'aventure se mêle au vent de la mer."

    Pierre Marc Orlan


    If something won't matter in 5 years, don't waste more than 5 minutes worrying about it now.

  • Gerade nochmal nachgelesen, das SPRINT Programm ist verpflichtend.

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    Pierre Marc Orlan


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  • Wie lustig, dass du jetzt gerade schreibst. Ich habe heute morgen beim Hundespaziergang irgendwie gerade an dich und deine Hunde gedacht.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Eine Kindergartenpflicht gibt es nicht, auch nicht im letzten Vorschuljahr. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon, aber nicht in einer bestimmten Einrichtung und wenn erstmal nichts frei ist, müsste man sich wohl was einklagen. Was zeitlich und nervlich in eurem Fall wohl nicht machbar sein dürfte.

    Hier bei uns gibt es das Problem leider oft. Wir sind ein wachsender (kleiner) Ort, seit 20 Jahren wird hier alle paar Jahre ein neues Baugebiet erschlossen, oft ziehen dann Familien mit kleinen Kindern her. Und die bekommen wirklich oft bis Schulbeginn dann keinen Kindergartenplatz, weil sie eben nicht schon seit Geburt auf der Warteliste stehen und in den 1-2 Jahren bis sie eingeschult werden auch nicht weit genug hochrutschen. Theoretisch muss ein Kindergarten zwar einige wenige Plätze für Zugezogene bereit halten, aber die sind natürlich dann auch alle schon voll bzw. es sind im Vergleich viel zu wenige. Leider bekommt man selbst mit Kinder auf der Warteliste ab der Geburt oft keinen Platz zum gewünschten Zeitpunkt. Ich habe inzwischen schon oft mitbekommen, dass Kinder erst mit 4 einen Kindergartenplatz hatten, obwohl sie schon mit 1,2 oder 3 gehen sollten und dafür angemeldet waren. #hmpf Die auch bei uns nun ankommenden Flüchtlingskinder verschärfen das bestehende Problem nochmal zusätzlich.

    Lösungsvorschläge (kurzfristig) habe ich da leider keine, es ist einfach ein großes flächendeckendes Problem in vielen Gebieten.

  • In Berlin ist Sprachförderung Pflicht, wenn Bedarf festgestellt wird. Die Sprachförderung sollte in einer Kita stattfinden oder, wenn das Kind keinen Kitaplatz hat, und auch keiner vorgehalten werden kann, dann in einer halbtägigen Sprachfördereinrichtung.


    Pflicht zur Kita gibt's in Berlin, wenn das Kind Schulpflicht ist, aber 1 Jahr zurückgestellt wird.


    Recht auf kitaplatz gibt's ab 1 Jahr.... aber das muss oftmals eingeklagt werden

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Mir fällt gerade ein, dass es bei uns im Kreis eine DAZ Beauftragte gibt. Die würde ich in diesem Fall direkt anschreiben. Denn auch hier ist sprachfoerdrung verpflichtend, wenn der Bedarf festgestellt wurde.

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    Pierre Marc Orlan


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  • In Berlin wurde im Zusammenhang mit dem Zuzug vieler Flüchtlinge aus der Ukraine die Möglichkeit geschaffen, die Kitas überzubelegen. Vielleicht in eurer Gegend auch?

  • Danke erstmal. Ist echt doof. Jeder Kiga sagt einfach, er sei voll.

    Ich habe noch den Tipp erhalten, beim Kreisjugendamt mal nachzufragen.

    Ich warte noch eine Rückmeldung ab und wenn da auch nix zu machen ist, frag ich beim Kreisjugendamt nach, ob die Lösungen anbieten.

  • Mitunter gibt es noch Plätze bei Tagesmüttern.

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    Pierre Marc Orlan


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