Liebe Raben,
ich bin schon länger nicht mehr hier gewesen, da meine Kinder inzwischen schon Teenager sind :-).
Nun hab ich aber eine Kindergartenfrage, die ihr mir bestimmt beantworten könnt:
Es geht um das 5 jährige Kind einer Flüchtlingsfamilie. Ich hab es so im Kopf als wenn das Kind einerseits ein Recht auf einen Kindergartenplatz und sogar eigentlich auch eine Kindergartenpflicht im letzten Jahr vor der Einschulung hat. Es wäre auch mehr als sinnvoll, dass das Kind jetzt den Kiga besucht, damit es möglichst schnell DEutsch lernt und andere Kinder kennenlernt vor der Einschulung 2023.
Nun sagen alle erreichbaren Kindergärten aber, dass sie voll belegt sind und keine Platz für das Kind haben.
Auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung, die unter anderem auch für die Unterbringung der Familie zuständig ist, gab es die Antwort: sie würden einen Kindergartenbesuch auch begrüßen und für sinnvoll erachten, aber es wäre kein Platz frei.
Angesprochen auf die Kindergartenpflicht und das REcht auf einen Kiga-Platz antworteten sowohl Sachbearbeiterin wie auch die Bürgermeisterin, dass es beides nicht gäbe. Es gäbe weder eine Pflicht, noch ein Recht.
Ist das korrekt?