Elternzeit ab wann bei AG angeben

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  • Guten Morgen ihr lieben #rabe


    ich benötige euer Wissen....


    mein Augustmädchen kommt nächsten Sommer in die Schue, um sie gut begleiten zu können, möchte ich gern nochmal in Elternzeit gehen.

    ich habe quasi noch 1 Jahr "Übrig"

    Augustmädchen wird dann 7 Jahre jung sein (spielt das eine Rolle?

    Ab wann muss/ sollte ich das bei meinen AG angeben (wieviel Zeit im Voraus?)?


    und kann der AG einfach nein sagen?



    lg sternl

    #blume Nimm dir Zeit und veschwende sie mit tollen Momenten #blume

    Das Schwierige dauert etwas, das Unmögliche etwas länger
    Manchmal ist das Glück am größten, wenn es ganz klein ist

    Leben ist da, wo du gerade bist

    Das Leben ist zu kurz, um den Bauch einzuziehen

    Schnuff 09 & Schlumpl 11 & Augustmädchen 16 #herz #herz #herz

  • Hab das Grad gemacht, ich glaub 13 Wochen spätestens vor Beginn musst du die Elternzeit anmelden. Das Recht besteht bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Ich war auch ein bisschen aufgeregt, ob das alles so klappt, auch weil die Formulare meines Arbeitgebers nur auf die "erste" Elternzeit ausgelegt waren. Hat aber alles problemlos geklappt.

    Alles gute!

  • Genau, 13 Wochen vorher musst du die Elternzeit spätestens anmelden. Sie kann maximal bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag genommen werden. Wenn du also ein ganzes Jahr nehmen willst, müsste die Elternzeit am 7. Geburtstag beginnen. Ablehnen kann die AG nur, wenn du es dritte Abschnitt Elternzeit ist und dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.


    Willst du ganz frei haben oder Teilzeit in Elternzeit arbeiten?

  • Danke,

    das hilft mir viel weiter


    Es ist die zweite Elternzeit vom Augustmädchen, nach dieser Rechnung habe ich ein ganzen Jahr Zeit....


    Da bin ich auf die Reaktion meiner Chefs gespannt.

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  • ahja


    Verändert sich an dieser Stelle der Urlaubsanspruch?


    Bzw habe ich dann Urlaubsanspruch vom

    1.1.2023 bis 31.7.2023

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  • Für ein ganzes Jahr habe ich 28 Tage, das reduziert sich auf 15 oder so ähnlich.


    Elterngeld wird es keines geben, soweit ich weiss und arbeitslos melden macht für mich keinen Sinn oder muss das trotzdem?

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  • Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht ablehnen, wenn die übrigen Monate gleich beim ersten Antrag mit angegeben werden als Übertrag auf die Jahre bis zum 8. Lebensjahr. Wenn dies nicht angegeben wurde, ist es Kulanz des Arbeitgebers.

    Nein, arbeitslos bist du dann nicht - du betreust ja dein Kind.

  • Ich habe zwischendurch den AG gewechselt, u bei Einstellungen erzählt, dass ich noch 1 Jahr Elternzeit für das dritte Kind habe, leider hat sowohl die Hausleitung als auch die Pflegedienstleitung gewechselt.

    Ob das irgendwo (Personalakte notiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis)


    Es bleibt also spannend


    Ich lass den Gedanken mal reifen u wäre für und wieder ab

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  • M. W. hast du bei Arbeitgeberwechsel keinen Anspruch auf das aufgesparte dritte Jahr. Zumindest war das früher so und manche AG zicken da sogar wenn lediglich die Abteilung gewechselt wurde.

  • hachzzz,

    Naja mehr als probieren geht nicht

    Fakt ist Augustmädchen braucht Begleitung

    Alternativ könnte ich mich irgendwie freistellen lassen, bleibt halt die Frage nach der Versicherung (sozial u Krankenversicherung)

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  • M. W. hast du bei Arbeitgeberwechsel keinen Anspruch auf das aufgesparte dritte Jahr. Zumindest war das früher so und manche AG zicken da sogar wenn lediglich die Abteilung gewechselt wurde.

    Ja, so kenne ich das auch.

    Ich würde es trotzdem probieren. Und vielleiht erstmal freundlich fragen.

  • Ich habe übrigens auch das dritte Jahr Elternzeit genommen um meine Kinder in der Grundschule zu unterstützen. Allerdings in Teilzeit, daher kenne ich die Versicherungsdetails nicht.


    EDIT editiert, weil ich zwischenzeitlich die Regeln zum Elterngeld gegoogelt hatte

    mit zwei Jungs (2010 und 2012) schon lange nicht mehr mit tapatalk unterwegs aber endlich wieder mit laptop im Forum