Wenn keine Klassenarbeit oder Klausur verpasst wurde, die dann mit "ungenügend" bewertet wird, ist das fehlende Attest doch völlig wumpe.
In meinem Fall wurde uns vorgestern beim Elternabend mitgeteilt, dass man ab sofort ab dem 4. Tag Krankheit oder bei Fehlzeiten unmittelbar vor oder nach den Ferien ein ärztliches Attest bräuchte. Das ist in BaWü aber gar nicht zulässig. Abgesehen davon, dass ich das privat zahlen müsste. Deshalb ignoriere ich diese Regelung jetzt einfach. Was soll passieren?! Zumal es sich um eine Grundschule handelt