Inklusion in Hessen (Wetteraukreis)

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  • Haben wir Förderlehrkräfte im Forum?


    Es gibt in Hessen irgendwie neue Richtlinien zur Inklusion und ich verstehe sie nicht bzw. scheinen die mir nicht mit dem Schulgesetz kompatibel zu sein.


    Förderbedarf soll jetzt nur noch festgestellt werden, wenn das sogenannte Doppelkriterium erfüllt ist:

    1. IQ unter 85

    2. Lernrückstand von über 2 Jahren


    Aber was ist denn dann mit den ganzen Kindern, deren IQ zwar höher ist, die aber trotzdem nicht mitkommen? Die müssen dann lernzielgleich mitarbeiten, dieselben Arbeiten schreiben, bekommen normale Noten?

    Und wenn sie dann die Versetzung nicht schaffen? In der Grundschule darf man nur einmal sitzenbleiben. Aber wenn die Versetzung ein zweites Mal nicht gelingt?


    Was ist denn mit diesen Kindern?

  • Aber was ist denn dann mit den ganzen Kindern, deren IQ zwar höher ist, die aber trotzdem nicht mitkommen? Die müssen dann lernzielgleich mitarbeiten, dieselben Arbeiten schreiben, bekommen normale Noten?

    ... und werden versetzt. So zumindest habe ich meine Schwägerin verstanden, die in Hessen an einer Gesamtschule (ehemalige Haupt- und Realschule) unterrichtet. In ihrer Klasse hat etwa die Hälfte der Kinder einen Förderbedarf, einige haben Schulbegleitungen. Stunden für Sonderpädagogen gab es bisher schon kaum bis gar nicht, mit der neuen Richtlinie wird die Situation ein wenig schöngerechnet. Ab IQ 75 beginnt m. W. geistige Behinderung.

  • Aber was ist denn dann mit den ganzen Kindern, deren IQ zwar höher ist, die aber trotzdem nicht mitkommen? Die müssen dann lernzielgleich mitarbeiten, dieselben Arbeiten schreiben, bekommen normale Noten?

    ... und werden versetzt. So zumindest habe ich meine Schwägerin verstanden, die in Hessen an einer Gesamtschule (ehemalige Haupt- und Realschule) unterrichtet. In ihrer Klasse hat etwa die Hälfte der Kinder einen Förderbedarf, einige haben Schulbegleitungen. Stunden für Sonderpädagogen gab es bisher schon kaum bis gar nicht, mit der neuen Richtlinie wird die Situation ein wenig schöngerechnet. Ab IQ 75 beginnt m. W. geistige Behinderung.

    So war es bisher, die wurden versetzt und bekamen halt Förderbedarf.


    Jetzt werden sie einfach so versetzt? Gibt keine Versetzungsbestimmungen mehr? Die Kinder können und lernen dann halt nix und gehen trotzdem weiter? Das würde dann gegen das Schulgesetz verstoßen.

  • Nebelung

    Hat den Titel des Themas von „Inklusion in Hessen“ zu „Inklusion in Hessen (Wetteraukreis)“ geändert.
  • Welche Nummerierung meinst du? Es ist die Datei G04 Lernen und da S. 6


    Anspruch auf

    sonderpädagogische Förderung

    im Förderschwerpunkt LER

    Doppelkriterium

    Intelligenzentwicklung

    Lernentwicklung

    Die fluide Intelligenz der Schülerin oder des Schülers liegt unterhalb eines Wertes von 85 unter Berücksichtigung des durch das Testverfahren vorgegebenen Konfidenzintervalls.

    Der kognitive Entwicklungsstand sollte mit einem standardisierten und mehrdimensionalen Intelligenztest festgestellt sein.




    Ein differenziertes Profil der Intelligenzentwicklung wird erstellt und beschreibt aussagekräftig

    • die fluide Intelligenz (schlussfolgerndes, logisches und räumliches Denken) und
    • weitere Faktoren der Intelligenz, wie Arbeitsgedächtnis, Verarbeitungs­ge­schwin­digkeit, kristalline Intelligenz, sprachgebundene Intelligenz.

    Die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ist umfassend und lang andauernd beeinträchtigt.

    Eine Lernstandsanalyse zeigt anhand von informellen und standardisierten Testverfahren sowie Leistungstests unterdurchschnittliche Leistungen, die in den folgenden Bereichen aussagekräftig beschrieben werden:

    • Lesen (zum Beispiel Lesesynthese, Ebene des Leseverständnisses, visuelle Wort­erkennung, Lesegeschwindigkeit)
    • Schreiben (zum Beispiel Kenntnis der Laut-Buchstaben-Zuordnung, Entwicklungs­stand der Schreibstrategien, Rechtschreibkompetenz, Regel- und Grammatikwissen)
    • Rechnen (zum Beispiel Mengen­ver­ständ­nis, Zahlbegriffsentwicklung, Operations­verständnis, Rechenfertigkeiten, ange­wandte Mathematik)

    Nachgewiesen sind fachübergreifende Lernrück­stände von in der Regel mindestens zwei Schuljahren; die Lernziele der allgemeinen Schule werden derzeit nicht erreicht.



    "

    Die Beeinträchtigung der Intelligenzentwicklung (Kriterium 1) und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung (Kriterium 2) wirken sich so stark auf das schulische Lernen aus, dass sich für die Schülerin oder den Schüler eine umfassende und lang andauernde Beeinträchtigung des Lernens ergibt, die einen Wechsel in den Bildungsgang der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen begründet.



    Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen in der Grundschule sind allein kein hinreichender Grund für die Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der individuellen Förderung in der allgemeinen Schule nach den §§ 37 ff. VOGSV1.

    1 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2021 (GVBl. S. 166)"

  • Danke fürs Reinkoperen.

    Ich kenne es so, dass der FS Lernen immer mit zwei IQ-Tests verbunden war. In Bezug auf die Werte meine ich, dass die einzelnen BL da wohl unterschiedlich entschieden haben, wo die Grenze liegen soll.

    Wie wurde bisher vergeben?


    Der Förderschwerpunkt soll nicht den Zugang zu Abschlüssen verhindern, wenn diese möglich wären. Die Kinder, die nicht mitkommen, sind die von LRS oder/und Dyskalkulie betroffen? Oder können sie durch reguläre schulische Förderangebote erreicht werden?

  • Also ich bin keine Förderlehrerin, habe da also keine tieferen Einblicke. Bisher war es aber wohl so, dass spätestens dann, wenn ein Kind das zweite Mal in der Grundschule sitzen bleiben würde, Förderbedarf festgestellt werden MUSSTE. Denn zweimal sitzen bleiben ist per Schulgesetz verboten und wenn die Versetzung zum 2. Mal nicht geschafft wurde, konnte sie quasi über den Förderbedarf umgangen werden. Natürlich konnte auch eher Förderbedarf festgestellt werden, da kenne ich mich aber nicht so aus.


    Jetzt ist es unklar, was mit diesen Kindern passiert, deren IQ quasi zu hoch ist, die aber trotzdem (aus welchen Gründen auch immer) die Leistung nicht erbringen. Sie dürfen keinen Förderbedarf attestiert bekommen, sie dürfen nicht zweimal sitzen bleiben, sie dürfen aber auch nicht weitergehen trotz fehlender Versetzung, denn das geht ja nur per Förderbedarf. Keine Ahnung, wie das jetzt gelöst werden soll.


    Das betrifft ganz verschiedene Kinder, da ist es schwer mit pauschalen Urteilen. Einige haben sicherlich auch sowas wie Dyskalkulie, einige könnten bestimmt auch durch schulische Angebote oder whatever erreicht werden. Realität ist aber, dass viele Grundschullehrkräfte das nicht leisten können und defakto die Kinder eben NICHT durch reguläre schulische Angebote erreicht werden.

  • Hier in NRW ist es so, dass die Schuljahre 1 und 2 als flexible Eingangsphase gelten, die in 1 bis 3 Jahren absolviert werden kann.

    Praktisch bleiben die Kinder dann in der Regel erst am Ende der 2. Klasse "sitzen", was aber kein Wiederholen ist.

    Der von dir beschriebene Fall träte dann also nur ein, wenn die 2. Klasse ein 2. Mal wiederholt werden müsste.


    Gibt es die Bestimmung vielleicht auch für Hessen?


    Die Kriterien für den Förderschwerpunkt Lernen erfüllt man sonst auch mit LRS oder Dyskalkulie, wenn die entsprechenden Leistungen um mehr als 6 Monate von den Altersgenossen abweichen und das nicht mit dem IQ erklärbar ist.

    Edit: Das sind dann die Voraussetzungen + in der seelischen Stabilität beeinträchtigt (oder so, Paragraph (bundesweit) müsste ich raus suchen), mit denen dann das Jugendamt die Lerntherapie bezahlen muss.


    Es gäbe also vorher noch Handlungsspielraum, besonders wenn euer LRS Erlass auch Notenschutz vorsieht.


    Edit 2: kann ein anderer Förderbedarf den gleichen Zweck erfüllen?

    Sozial/emotional kommt ja bei normalem IQ noch in Frage.

  • Und somit kann ich es mir bei zwei Schülern sparen, die im Moment vorbeugende Maßnahmen haben, die haben nicht zwei Jahre lernrückstand.

    Und die die Niveau zweite Klasse hat ( in der 5 ) hat ein zu hohen IQ. Super…

  • Ich verstehe nur Bahnhof (komme aber auch nicht aus Hessen). Geht es nur um den Förderbedarf im Bereich Lernen?


    Was ist mit Sehen, Hören, motorische Entwicklung, emotionale Entwicklung? Das ist ja alles I-unabhängig.

  • Das Wiederholen von oder Verweilen in Jahrgangsstufen war oft in der Kritik; zuweilen hies es, dass es zu keinem wesentlichen Lernzuwachs kommt. Ich kann aber nicht sagen, wie die aktuelle Diskussion dazu ist.

    In Berlin ist es auch möglich, dass die Klassen 1-2 in drei Jahren absoviert werden können, wobei das zusätzliche Jahr nicht gerechnet wird. Der FS Lernen sollte eine zeitlang in den ersten Schuljahren nicht vergeben werden. Mit em-soz müssen die SuS auf dem gleichen Niveau wie die übrige Klasse arbeiten; auch bei den anderen FS.