kennt sich jemand gesichert aus?
Folgende Situation:
Kind hat die erste Ausbildung als Kinderpfleger im Juli erfolgreich absolviert und direkt anschließend mit der Erzieherausbildung begonnen, jetzt im September.
In der Schule hieß es, er kann Bafög beantragen, hat er bislang nicht gemacht.
Das soll wohl eine Art Aufstiegs-Bafög sein, elternunabhängig, weil 2. Ausbildung.
Nun sagen seine Klassenkolleginnen, die das schon beantragt haben: die Eltern mußten komplett alles offenlegen, Verdienst, Ersparnisse etc., wie die Kinder selbst auch. Es gibt wohl Beträge, wenn man über die kommt bekommt man kein Bafög.
Unklar ist, wenn die Eltern über diese Beträge kommen oder die Kinder oder beide?
Fraglich ist auch, macht es einen Unterschied, ob das Kind noch zuhause wohnt oder nicht?
Meine Schwester hatte elternunabhängiges Bafög und bekam den Höchstsatz, obwohl sie zuhause wohnte, das ist aber schon 20 Jahre her.
Nun ziehen wir gerade um, geplant war, dass wir uns eine 3-Zimmer-Wohnung teilen, er hat kein Einkommen aktuell, Bafög ja noch nicht beantragt. Bekommt allerdings von der Oma monatlich 280 Euro Taschengeld spendiert.
Heute, bei der Wohnungsübergabe, erfahren wir, dass die kleine Wohnung, direkt über uns ebenfalls frei geworden ist, gefällt uns gut und wäre die Möglichkeit, sich abzunabeln ohne gleich nen harten Schritt gehen zu müssen. Für den ADHSler der allerbeste Fall.
Nun die Frage, ob das finanzierbar ist.
Bekäme er den Höchstsatz, auch wenn er 5000 Euro auf dem Sparbuch hat, die nun für einen PC (er hat sowas bislang gar nicht) und diverese Möbel geplant sind (auch wenn wir zusammen in einer Wohnung sind) und wenn die Oma weiterhin Taschengeld bezahlt?
Wenn er den Höchstsatz bekommt, wäre er mit dem Omageld tatsächlich in der Lage sich die eigene Wohnung finanzieren zu können.
Ist mein Einkommen/Sparbuch relevant beim zusammenwohnen, getrennt wohnen, in beiden Fällen?
Ich hab schon bei der Hotline angerufen, die halten sich sehr bedeckt. Die Taktik ist wohl: je mehr Unwissenheit, desto eher können wir Anträge ablehnen.
Und ich brauch das VORAB gesichert, sonst kann ich dem Vermieter nicht zusagen, weil es keinen Sinn macht. Die Kaution kann ich spendieren, ich kann auch bürgen, ich kann die Miete vorstrecken, bis er das Bafög genehmigt bekommt. Wenn das aber nicht klar ist, braucht ich hier keinen Aufriss machen. Und der Vermieter wäre nicht abgeneigt sagte er heute, braucht aber umgehend Bescheid, weil er heute schon Besichtigungen hatte und die Wohnung bereits leer ist. Wir könnten beide zeitgleich umziehen. Ich finde das sehr charmant, das Kind auch. Er hätte dann noch 500 Euro zum Leben, einen Teil unterstütze ich noch, bis er in 2 Jahren dann Ausbildungsgehalt bekommt.
Uff, danke fürs mitlesen und -denken. Ich hoffe, es kennt sich jemand gut aus.#
Danke Euch