BaFög in Bayern - kennt sich jemand aus?

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  • kennt sich jemand gesichert aus?


    Folgende Situation:


    Kind hat die erste Ausbildung als Kinderpfleger im Juli erfolgreich absolviert und direkt anschließend mit der Erzieherausbildung begonnen, jetzt im September.

    In der Schule hieß es, er kann Bafög beantragen, hat er bislang nicht gemacht.

    Das soll wohl eine Art Aufstiegs-Bafög sein, elternunabhängig, weil 2. Ausbildung.

    Nun sagen seine Klassenkolleginnen, die das schon beantragt haben: die Eltern mußten komplett alles offenlegen, Verdienst, Ersparnisse etc., wie die Kinder selbst auch. Es gibt wohl Beträge, wenn man über die kommt bekommt man kein Bafög.

    Unklar ist, wenn die Eltern über diese Beträge kommen oder die Kinder oder beide?

    Fraglich ist auch, macht es einen Unterschied, ob das Kind noch zuhause wohnt oder nicht?

    Meine Schwester hatte elternunabhängiges Bafög und bekam den Höchstsatz, obwohl sie zuhause wohnte, das ist aber schon 20 Jahre her.


    Nun ziehen wir gerade um, geplant war, dass wir uns eine 3-Zimmer-Wohnung teilen, er hat kein Einkommen aktuell, Bafög ja noch nicht beantragt. Bekommt allerdings von der Oma monatlich 280 Euro Taschengeld spendiert.

    Heute, bei der Wohnungsübergabe, erfahren wir, dass die kleine Wohnung, direkt über uns ebenfalls frei geworden ist, gefällt uns gut und wäre die Möglichkeit, sich abzunabeln ohne gleich nen harten Schritt gehen zu müssen. Für den ADHSler der allerbeste Fall.

    Nun die Frage, ob das finanzierbar ist.

    Bekäme er den Höchstsatz, auch wenn er 5000 Euro auf dem Sparbuch hat, die nun für einen PC (er hat sowas bislang gar nicht) und diverese Möbel geplant sind (auch wenn wir zusammen in einer Wohnung sind) und wenn die Oma weiterhin Taschengeld bezahlt?

    Wenn er den Höchstsatz bekommt, wäre er mit dem Omageld tatsächlich in der Lage sich die eigene Wohnung finanzieren zu können.


    Ist mein Einkommen/Sparbuch relevant beim zusammenwohnen, getrennt wohnen, in beiden Fällen?


    Ich hab schon bei der Hotline angerufen, die halten sich sehr bedeckt. Die Taktik ist wohl: je mehr Unwissenheit, desto eher können wir Anträge ablehnen.

    Und ich brauch das VORAB gesichert, sonst kann ich dem Vermieter nicht zusagen, weil es keinen Sinn macht. Die Kaution kann ich spendieren, ich kann auch bürgen, ich kann die Miete vorstrecken, bis er das Bafög genehmigt bekommt. Wenn das aber nicht klar ist, braucht ich hier keinen Aufriss machen. Und der Vermieter wäre nicht abgeneigt sagte er heute, braucht aber umgehend Bescheid, weil er heute schon Besichtigungen hatte und die Wohnung bereits leer ist. Wir könnten beide zeitgleich umziehen. Ich finde das sehr charmant, das Kind auch. Er hätte dann noch 500 Euro zum Leben, einen Teil unterstütze ich noch, bis er in 2 Jahren dann Ausbildungsgehalt bekommt.


    Uff, danke fürs mitlesen und -denken. Ich hoffe, es kennt sich jemand gut aus.#

    Danke Euch

  • Danke Dir, der Rechner geht leider nicht für das Aufstiegsbafög, das in seinem Fall wohl gilt.

    https://fachakademie-schweinfu…ung-des-aufstiegs-bafoeg/


    wenn das stimmt, was da steht, bekommt er den vollen Satz elternunabhängig.

    Dann frage ich mich, warum die Eltern seiner Mitschüler*innen bei Antragstellung regelrecht die Hosen runterlassen und alles offen legen mussten.

    Und es auch Schüler*innen gab, die dann eben kein Bafög bekommen haben.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob nach dem Abschluss Kinderpfleger Erzieher als 2. Ausbildung zählt, da es sich um den selben Arbeitsbereich handelt.

    Welche Hotline hast du angerufen? Die auf Bundesebene? Ich würde es nochmal probieren. Leider scheint der Rechner auf der Seite zum Aufstiegs-Bafög nicht zu funktionieren. Welcher Paragraph gehört denn dazu?

  • Danke Dir, der Rechner geht leider nicht für das Aufstiegsbafög, das in seinem Fall wohl gilt.

    https://fachakademie-schweinfu…ung-des-aufstiegs-bafoeg/


    wenn das stimmt, was da steht, bekommt er den vollen Satz elternunabhängig.

    Dann frage ich mich, warum die Eltern seiner Mitschüler*innen bei Antragstellung regelrecht die Hosen runterlassen und alles offen legen mussten.

    Und es auch Schüler*innen gab, die dann eben kein Bafög bekommen haben.

    Dann ist das hier wohl der Knackpunkt:

    Zitat

    Nach ersten Erfahrungen wenden die BaföG – Stellen die neue Regelung nicht bei Folgeanträgen an. D.h., wer bisher schon gefördert wurde, wird weiterhin einkommensabhängig und auf Darlehensbasis gefördert.


    Vielleicht war das bei den anderen Fällen die Fortsetzung einer anderen Bafög-Förderung?

    mit Sohn groß (2007) und Sohn klein (2010)

  • Jetzt hab ich glaub ich den Knackpunkt gefunden:


    Zitat

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen ist zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich. Dieser ist jedoch abhängig vom Einkommen und Vermögen.


    Quelle


    edit: Und herzlichen Glückwunsch zur absolvierten Kinderpflegerausbildung! Ich freu mich sehr, dass er seinen Platz in der Welt gefunden hat! #herzen Bestimmt macht er das richtig toll mit den Kindern!

    mit Sohn groß (2007) und Sohn klein (2010)

  • Ach Fürchel, wie lieb, danke.

    ja, er geht da voll drin auf und ist sehr happy, auch die Schule macht ihm total Spaß und Jobangebote für nach der Ausbildung hat er jetzt schon.

    Nach den Ferien macht er ein Praktikum in seiner alten Schule, die sind superlieb und freuen sich total.

  • Meister Bafög… ja, nach der Kinderpflege Bus zu Erzieherin…elterunabhöngig. Zurückzahlen musst das Darlehen, das muss man aber nicht nehmen.

    Nach meinem Einkommen hat niemand gefragt.