Verhinderungspflege

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  • Ich muss jetzt für meinen Oldie das erste Mal einen Antrag auf Verhinderungspflege beantragen. Erfahrung meines Lebens sagt mir deutlich, frag mal lieber Menschen, die Erfahrung haben. Man kann sicher etwas falsch machen #hmpf


    Den Antrag konnte ich bei der Krankenkasse runterladen und ausdrucken. Und schon gehts los. Erstes Feld wäre der beantragte Zeitraum. Also von .. bis..

    Es waren aber mehrere Zeiträume. Hier mal 1 Woche, da mal zwei Wochen usw.


    Aber der eigentliche Knackpunkt ist das Verwandschaftsverhältnis der Ersatzkraft zur Pflegeperson. Geholfen hat mein Sohn. Und wer jetzt automatisch denkt dass der Junior der Enkel meines Vaters ist, der liegt falsch. Sehr komplizierte Sache. Denn Oldie war ursprünglich mal mein Onkel. Er hat mich 2015 adoptiert. Richter seinerzeit erklärte uns, dass diese Adoption nur mich betrifft und nicht automatisch meine Kinder. Somit ist Junior im rechtlichen Dinne der Großneffe meines Oldies. Also kein naher Verwandter. Ob das wohl ohne Probleme so akzeptiert wird? #eek


    Muss ich noch etwas beachten?

  • Muss ich noch etwas beachten?

    Ist Dein Sohn als Pflege-Fachkraft anzusehen oder als Privatmensch?


    Dein Sohn ist kein Verwandter ersten Grades für den Oldie, das dürfte wahrscheinlich egal sein.

  • Das dein Sohn das macht, ist okay. Er gehört ja nicht zur Kernfamilie oder lebt mit ihnen in einem Haushalt.


    Du musst für jeden Zeitraum ein eigenes Formular ausfüllen.

  • Du musst für jeden Zeitraum ein eigenes Formular ausfüllen.

    Nein, muss man glücklicherweise nicht.
    Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Verwendung von diesen Formularen.
    Du kannst theoretisch den Antrag formlos stellen.

    Eine Vorlage gibt es bei ganzschoenlaut Blog (Bitte weiter runter scrollen. Da kommt ein Link zum privat erstellten Formular.)

    Es ist schlau, nicht mehr als 8 Stunden Verhinderungspflege pro Tag abzurechnen, sonst wird für diese Tage das Pflegegeld gekürzt.

  • Das dein Sohn das macht, ist okay. Er gehört ja nicht zur Kernfamilie oder lebt mit ihnen in einem Haushalt.


    Du musst für jeden Zeitraum ein eigenes Formular ausfüllen.

    Er lebt zuhause bei uns. Der Oldie wohnt woanders.

  • Das dein Sohn das macht, ist okay. Er gehört ja nicht zur Kernfamilie oder lebt mit ihnen in einem Haushalt.


    Du musst für jeden Zeitraum ein eigenes Formular ausfüllen.

    Er lebt zuhause bei uns. Der Oldie wohnt woanders.

    Das hab ich schon verstanden. Wenn er mit den Oldies in einem Haushalt leben würde, dann würde es nicht anerkannt.


    Verwandschaftsverhältnis kannst du ja 3. Grades oder Großneffe reinschreiben.

  • Du musst für jeden Zeitraum ein eigenes Formular ausfüllen.

    Nein, muss man glücklicherweise nicht.
    Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Verwendung von diesen Formularen.
    Du kannst theoretisch den Antrag formlos stellen.

    Eine Vorlage gibt es bei ganzschoenlaut Blog (Bitte weiter runter scrollen. Da kommt ein Link zum privat erstellten Formular.)

    Es ist schlau, nicht mehr als 8 Stunden Verhinderungspflege pro Tag abzurechnen, sonst wird für diese Tage das Pflegegeld gekürzt.

    Das ist der Teil, den ich kompliziert finde.

    Ich kann ankreuzen:

    -Krankheit der Pflegeperson

    -Erholungsurlaub der Pflegeperson

    -Entlastung/Verhinderung der Pflegeperson (weniger als 8 Stunden täglich)

    -Gleiches mit mehr als 8 Stunden täglich.


    Ich muss ca. 10 Stunden die Woche da sein.

    Also war Sohnemann als es mir nicht gut ging, zwei-oder dreimal die Woche dort, stundenweise, so dass die 10 Stunden erfüllt waren.

    Nicht falsch verstehen. Wir waren sicher auch öfter beim Oldie, wenn der das brauchte. Geht jetzt um den Pflichtteil, den mal als Pflegeperson erfüllen muss.

  • Es ist total egal, was du ankreuzt. Am ehesten "Entlastung/Verhinderung der Pflegeperson (weniger als 8 Stunden täglich)
    Du überlegst dir, was dein Sohn pro Stunde bekommt. Der Betrag ist nicht festgelegt. Wenn dein Sohn also 20 - 25€ pro Stunde haben möchte, ist das ok.
    Du teilst den Gesamtbetrag (ca. 1600€ plus halbe Kurzzeitpflege ca. 800€ (da gibt es irgendwo ein Kreuzchen im Antrag)) durch den Stundenlohn und verteilst dann die Stunden halbwegs sinnvoll mittels eines Kalenders aufs Jahr.

    Die Verhinderungspflege kann auch mehr als die 10 Stunden pro Woche umfassen. Es wird auch nicht kontrolliert.
    Unterschrift vom Sohn, dass die Stunden so geleistet wurden.
    Fertig.

  • Darf ich auch etwas fragen?


    Kann meine Große (16) Verhinderungspflege für mich machen? Sie ist Ja die Sxhwester und wohnt im gleichen Haushalt.

  • Brina, super lieben Dank für deinen Link. Dadurch ist mir vieles klarer geworden und hilft mir weiter.


    Blumenstrauß und Pralinen rüberreiche #blume

  • Als Grund gibst Du bitte "Entlastung/Verhinderung der Pflegeperson (weniger als 8 Stunden täglich)" an. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt, bei tageweiser Verhinderungspflege (8 Stunden und mehr täglich) schon.

  • Darf ich auch etwas fragen?


    Kann meine Große (16) Verhinderungspflege für mich machen? Sie ist Ja die Sxhwester und wohnt im gleichen Haushalt.

    In Niedersachsen geht das nicht. Kann sein, dass es nicht bundeseinheitlich ist..

  • Müsli, was ich dazu gefunden habe, wäre Mindestalter 16. Allerdings liegt es dann noch an der konkreten Krankenkassevorgabe. Wenn die vorgeben, dass man mindestens 18 sein muss, ist dann wahrscheinlich bindend.