Dass es eine aktuelle Ausnahmeregelung ist, habe ich auch nicht geschrieben.
Der Erlass geht konkret auf die genannten Situationen ein - ansonsten kann man ja das Schulgesetz auch unterschiedlich auslegen.
Es gibt z.B. durchaus Fälle, wo "bei einer Klassenarbeit muss grundsätzlich ein Attest vorgelegt werden" sinnvoll ist und meiner Meinung nach auch nicht dem Schulgesetz widerspricht.
Ich habe den Erlass erwähnt, weil hier einige Userinnen aus NRW schrieben, dass die Schulen immer noch solche pauschalen Regelungen hätten. Es müssten eigentlich alle Schulen aktuell informiert sein, dass das so nicht geht und im Moment "besonders sorgfältig geprüft werden muss", ob ein Attest wirklich nötig ist.