Halbe Stelle und Elternzeit - wie viele Stunden werden gerechnet?

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  • Folgende Situation: Ich hatte eine halbe Stelle, war dann auf dieser Stelle mehr oder weniger (mit Unterbrechungen) 9 Jahre in Elternzeit, danach habe ich gekündigt und bin anderswo in Vollzeit gewechselt.


    Für die Rente werden ja TZ Zeiten nur anteilig an die Rentenjahre berechnet. Wie ist das in der Elternzeit? Normal wird die ja in die Rente eingerechnet, sind das dann bei mir 9 volle Jahre oder werden die nur 50% gerechnet, weil 50% Stelle?


    Ich frage, weil ich gern in TZ gehen würde, aber auch meine Rentenjahre vollbekommen muss (bin jetzT mit VZ verbeamtet, vorher in TZ öffentlicher Dienst angestellt).

  • Wieso wird für Teilzeit weniger Rentenzeiten angerechnet?

    Ich denke, wenn ich 45 Jahre in Teilzeit arbeite, habe ich doch trotzdem 45 Jahre voll? Nur entsprechend geringere Beiträge gezahlt.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Ja, bei Beamten ist das anders.

    Man bekommt nach 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren die volle Höhe (aktuell ungefähr 71%) der letzten Bezüge (Wobei von Vollzeit ausgegangen wird, auch wenn du dann Teilzeit arbeitest).

    Jahre in Teilzeit werden nur anteilig angerechnet.

    Sprich wenn ich 40 Jahre lang 50% gearbeitet habe, habe ich nur 20 anrechnungsfähige Jahre.

    Für jedes Jahr unter 40 Jahren wird 3,irgendwas von den 71% der letzten Bezüge gerechnet auf Vollzeit abgezogen.


    Ich war vor meiner verbeamtung drei Jahre sozialversicherungspflichtig im ÖD angestellt und habe mich diesbezüglich bei der Rentenversicherung beraten lassen. Da die gesetzliche Rente auf die Pension angerechnet wird (oder umgekehrt?), hat es sich für mich mehr gelohnt mir die Rentenbeiträge der Jahre auszahlen zu lassen, so dass ich später mal keine gesetzliche Rente bekomme, sondern "nur" Pension. Das geht aber nur, wenn man maximal fünf Jahre sv-pflichtig beschäftigt war.

    Dennoch rate ich zu einer Beratung durch die Rentenversicherung oder jemanden, der sich mit Pension auskennt.


    Auf 40 Dienstjahre wirst du mir deiner Beschreibung sehr wahrscheinlich nicht kommen.

  • Aber ich habe es so verstanden, dass sie bisher Angestellte war, nicht Beamtin? Also in der Elternzeit?

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Ok, das ist interessant! Du hast dir die gesetzliche Rente auszahlen lassen?

    Kannst du mir sagen, wo du dich beraten lassen hast?


    Doch, ich müsste auf die 40 Jahre kommen. Oben hat eine Info gefehlt: ich habe 13-14 (weiß nicht genau!) Dienstjahre angerechnet bekommen auf meine Dienstzeit. Dh das wird auch für die Rente mit einbezogen??? Deshalb die Frage, ob der Elternzeitanteil dann 1/2 gerechnet wird? Also 14 Jahre macht 7 Jahre. Oder 9 Jahre Elternzeit voll und nur die anderen 5 Jahre 1/2?

    Um nämlich dann noch auf 40 Jahre zu kommen, brauche ich ja noch 33 Jahre. Aber da reingerechnet wird doch auch ein Teil Studium und für Promotion gibt es auch Anrechnung. Weiß das jemand genauer? (Hessen)


    Und nochmal: Wenn ich die Zeit aus dem

    öD angerechnet bekommen habe, zählt die sich für die Rente? Aber eben 1/2, weil das TZ war? Und weiter die Frage: auch die Elternzeit TZ oder zählt die immer als volle Jahre?

  • Ich habe mir den AN-Teil der Rentenbeiträge auszahlen lassen, nicht die Rente. Das war eine hübsche Einmalsumme im vierstelligen Bereich.

    Beraten lassen habe ich mich bei der deutschen Rentenversicherung.


    Hast du die Jahre als ruhegehaltsfähige Jahre angerechnet bekommen oder für die Besoldung jetzt? Das ist glaub schon ein Unterschied.


    Elternzeit ist bei Beamten nicht ruhegehaltsfähig, wenn da nicht gearbeitet wird. Wenn in Teilzeit gearbeitet wird, dann wird es entsprechend der Höhe der Teilzeit angerechnet. Also wenn man 50% in Teilzeit während der Elternzeit arbeitet, dann wird es mit 50% angerechnet. Wenn 70%, dann halt so. Bis vor wenigen Jahren war es zumindest in BaWü so, dass unterhälftige Teilzeit in Elternzeit überhaupt nicht pensionswirksam war. Deshalb war ich immer bei über 50%. Das wurde jetzt aber geändert, wobei ich nicht weiß ob auch rückwirkend und für Hessen weiß ich es eh nicht.


    Wen du nicht auf 40 Jahre kommst, heißt das ja nicht, dass du keine Pension kriegst. Du kriegst halt Abzüge darauf (die wiederum auch gedeckelt sind).


    Ich würde mich mit solchen Fragen entweder an die Rechtsberatung eines Interessenverbandes (Beamtenbund?) wenden oder an die Bezügestelle des Landes.

  • Für die Rente werden ja TZ Zeiten nur anteilig an die Rentenjahre berechnet. Wie ist das in der Elternzeit? Normal wird die ja in die Rente eingerechnet, sind das dann bei mir 9 volle Jahre oder werden die nur 50% gerechnet, weil 50% Stelle?

    Irgendwie verstehe ich diese Aussage nicht. Rente wird doch entsprechend des Einkommens berechnet und nicht nach der Anzahl der Stunden, die man pro Woche arbeitet? Also natürlich bekomme ich in TZ weniger Rentenpunkte pro Jahr gutgeschrieben, weil mein Einkommen niedriger war. Aber ich habe noch nie gehört, dass wenn es um die Anzahl der Beitragsjahre geht, man keine kompletten Jahre angerechnet bekommt?


    Oder geht es um irgendwas spezielles, was etwas mit der Verbeamtung zu tun hat?

  • Ich glaub in dem Fall muss erstmal geklärt werden, ob die Jahre als AN im ÖD, also auch die TZ in Elternzeit, überhaupt pensionswirksam sind.


    Jette bei Beamten wird tatsächlich so gerechnet, weil das einfach eine ganz andere Berechnungsgrundlage hat. Wenn man 40 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, bekommt man 100% der maximal möglichen individuellen Pension (die aufgrund der Eingruppierung berechnet wird). Hat man immer in hälftiger Teilzeit gearbeitet, hat man nur 20 Dienstjahre (und hat damit massive Abzüge von der "Vollzeitpension").

    Bei der Pension wird nur zwischen "in Elternzeit/beurlaubt ohne Diendtbezüge" und "Vollzeit/Teilzeit" unterschieden. Teilzeit in Elternzeit ist keine eigene Kategorie. Das ist einfach Teilzeit.

  • Magorma Danke! Du hast recht, vermutlich sind es zwei verschiedene Dinge. Ich habe eine Anrechnung für die Stufenzuordnung bekommen und für die Dienstjahre (Jubiläumszeiten), aber sicher nicht für das Ruhegehalt. Dazu habe ich gar keine Aussage.


    Dann wäre das sinnvolle wohl so:

    - Elternzeit wird für die „gesetzliche“ Rente gerechnet. Da wird, soweit ich weiß ein fixer Betrag gerechnet, der dem Durchschnittsgehalt aller Zahler entspricht - egal ob man selbst TZ, VZ oder erwerbslos ist

    - die übrigen Zeiten habe ich TZ 3,5 Jahre ca

    - dann habe ich die Beamtenrente, bei der ich noch auf maximal knappe 30 Jahre komme

    - Anrechnungszeit Studium und Promotion (laut Regelstudienzeit wären das 5+4 Jahre, aber ob das so gerechnet wird?)

    - Anrechnungsfähige Arbeitszeit im ÖD (kann angerechnet werden, aber wie viel…?), könnten dann nochmal 7 Jahre sein (wenn hälftig gerechnet und die Elternzeit, weil da ein Vertrag bestand, gezählt wird- davon geh ich aber aus)


    Jetzt weiß ich genauso viel wie vorher. Mit den Anrechnungssachen könnte ich auf 40+ kommen und hätte noch etwas „Luft“ nochmal TZ für 2 Jahre einzuschieben (darum geht es ja meiner Frage eigentlich). Aber das ist alles viel ???


    Magorma

    Kannst du mir sagen, wie diese gesetzl Rente eingerechnet würde? Wird das 1:1 abgezogen? Im Prinzip ist es so ja ein Verzicht auf den kompletten Rentenanspruch, wenn du dir das hast auszahlen lassen. Ich habe aktuell glaub echt nur einen Minibetrag Anspruch, weil ich ja selber kaum eingezahlt habe. Allerdings weiß ich nicht, wie sich die Elternzeit auf die gesetzliche Rente in der Höhe auswirkt, weil die da zugrunde liegende Einkommenshöhe deutlich über meiner mit halber Stelle liegen müsste.


    Gibt es für sowas Rechner? Oder rechnen die das in der Beratung aus? Ich tu mich leider schwer mit solchen Terminen und würde sowas alles lieber selbst anlesen und nachrechnen ?


    Ich habe mir schon die VBL Rente des ÖD auszahlen lassen, eben da auch nur meinen Anteil. Das machte alles sonst auch keinen Sinn.

  • Vom Studium werden in BaWü knapp über zwei Jahre angerechnet #blink

    Wir haben einen Versorgungsrechner in unserem Kundenkonto bei der Bezügestelle, aber da muss man vorher alle relevanten Daten seit Schulabschluss eingeben und das habe ich gerade gemacht, deshalb hab ich bisschen dazu gelesen. Aber Detailfragen kann ich nicht beantworten und eine Berechnung habe ich auch noch nicht.

    Kannst ja mal gucken, ob es das in Hessen auch gibt. Ist sowas wie dieser fiktive Rentenbescheid, den man als gesetzlich Versicherter kriegt.


    Die deutsche Rentenversicherung bietet so Termine an, das war wirklich sehr niedrigschwellig und schnell erledigt. Die haben mir damals auch die Formulare mitgegeben, die ich brauchte.


    Die gesetzliche Rente wird insofern auf die Pension angerechnet, als dass die Kombination aus Rente und Pension nicht höher sein darf als die individuell maximale Pension, wenn du die volle Dienstzeit erreicht hättest. Dann gilt man als überversorgten und es wird gekürzt.


    Ich gebe zu mir ist "egal", ob ich auf 40 Vollzeitjahre komme oder nicht (komme ich eh nicht). Ich kann gar nicht anders als in Teilzeit arbeiten und das wird ganz sicher negative Auswirkungen auf die Pension haben. Ist so. Natürlich versuche ich es etwas klein zu halten und bin meist bei 60 bis 70%. Aber die Berechnungsgrundlage ist die Besoldungsstufe, die man in den zwei Jahren vor der Pensionierung hat und das ist noch weit hin. Und so blöd das klingt, aber auch mit Abschlägn werde ich deutlich bessere Altersbezüge haben als die meisten anderen.

  • Dein letzter Punkt stimmt und beruhigt mich auch. Ich Hader aus zwei Gründen mit TZ, die Rente ist einer. Aber ich will es trotzdem mal rechnen, ich habe zwar noch ca 25 Jahre, aber ich will Im Hinterkopf für meine eigene Beruhigung planen, ob ich (wenn jetzt nicht TZ) in AltersTZ gehe (oder 1 Jahr voll arbeite bei halbem Lohn und dann 1 Jahr früher gehe) oder auf ein Sabbatjahr spare. Das sind ja Dinge, die zu planen sind.


    Dann mache ich mir mal einen Termin bei der DRV. Danke fürs Mitdenken!