Frage einer Ahnungslosen zu Steuerklassen

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  • Liebe Raben,


    ihr wisst ja immer alles :)


    Deshalb frage ich mal hier, in der Hoffnung auf Lichtung meines Nebels:


    Ich habe ein zweites Beachäftigungsverhältnis begonnen. Ich verdiene gleich viel wie im ersten, arbeite aber im neuen zweiten nur 10 Stunden (also insgesamt 40h, 10 davon in dem neu begonnenen Beschäftigungsverhältnis).


    Nun bin ich seit je her mit meinem „Erstjob“ in Steuerklasse 4 mit zwei Kinderfreibeträgen; mein Mann hat auch Steuerklasse 4 mit zwei Kinderfreibeträgen.


    In dem neuen Beschäftigungsverhältnis bin ich nun in Klasse 6 mit 0 Kinderfreibeträgen. Das hat die Lohnabteilung so festgesetzt.


    Meine Frage dazu ist nun, ob diese Festsetzung so üblich und für mich günstig ist oder ob ich daran sinnvollerweise etwas ändern lassen könnte oder sollte.


    Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausdrücken können und mich mehr hoffe ich auf Orientierung in meiner Verwirrung durch die allwissende Rabencommunity #luftballon :D


    Viele liebe Grüße von lekaja

    They made you think that what you need is what they're selling, made you think that buying is rebelling
    (Zack de la Rocha)

  • Hi, das ist bei mir auch so - eine weitere Beschäftigung wird in Steuerklasse 6 einsortiert. Was man ändern kann, ist, welcher der beiden Jobs die 6 bekommt. Bei mir ist das der mit der geringeren Bruttovergütung.

  • Soweit ich (auch ahnungslos) informiert wurde, geht das nicht anders.

    Ich habe in meinem zweiten Job kürzlich die Stunden erhöht, sodass aus dem Minijob ein Midijob hätte werden können. Das haben wir dann lieber gelassen - ich hätte durch die neue Steuerklasse weniger bekommen.

  • Nein, daran kannst Du nichts ändern.

    Wenn Du zwei nicht geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausübst, (Stundenanzahl ist egal, es zählt nur der Bruttoverdienst) muss eines davon mit StKl. VI abgerechnet werden.

    "Festgesetzt" hat das allerdings nicht die Abrechnungsstelle, sondern das Finanzamt über die ELSTAM Rückmeldung.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Ah super, danke, dann bin ich schon mal beruhigt und weiß, dass das so passt.


    Ist bei den Kinderfreibeträgen irgendwas zu unternehmen? Also zum Beispiel einer hier, einer dort?

    Und was ist dieser Faktor?

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    (Zack de la Rocha)

  • Nein, Kinderfreibeträge gibt es bei StKl.VI nicht.

    Der Faktor bedeutet, dass die Lohnsteuer (quasi die Vorauszahlung für die Einkommensteuer) relativ genau auf Deinen Bruttoverdienst berechnet wird, Du also ziemlich exakt genau das an Lohnsteuer bezahlst, was Deinem Verdienst entspricht.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Die Steuerklassen dienen ja aber sowieso nur dazu, den Abzug vom Bruttolohn festzulegen, die Höhe der am Ende tatsächlich festgesetzten und zu zahlenden Steuern ist unabhängig von der gewählten Steuerklasse und hängt halt vom Einkommen, Familienstand usw. ab. Also selbst wenn du eine zunächst ungünstige Verteilung haben solltest, machst du eine Steuererklärung und zahlst am Ende nicht mehr oder weniger Steuern, das wird dann über den Steuerbescheid ausgeglichen.

  • Soweit ich (auch ahnungslos) informiert wurde, geht das nicht anders.

    Ich habe in meinem zweiten Job kürzlich die Stunden erhöht, sodass aus dem Minijob ein Midijob hätte werden können. Das haben wir dann lieber gelassen - ich hätte durch die neue Steuerklasse weniger bekommen.

    Habt Ihr Euch das wirklich mal "nach Steuererklärung" angeschaut? Auch bei Steuerklasse 6 gelten doch am Ende des Tages die Gesamteinkünfte des Jahres? Wobei für Mini/Midijobs evt. noch mal andere Regeln als bei "normalen" Jobs.

  • Minijob (Verdienst Max.520,00 Euro/Monat) ist irrelevant, da nicht steuerpflichtig.

    Midijob ( Bruttoverdienst 520,01 Euro bis max. 2.000,00 Euro) wird ganz normal lohnversteuert nur die SV- Beiträge sind geringer bei voller Leistung in der SV.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Der Faktor bedeutet, dass die Lohnsteuer (quasi die Vorauszahlung für die Einkommensteuer) relativ genau auf Deinen Bruttoverdienst berechnet wird, Du also ziemlich exakt genau das an Lohnsteuer bezahlst, was Deinem Verdienst entspricht.

    Bei mir ist kein Faktor eingetragen.

    Sollte ich das veranlassen?



    Und an alle anderen nochmal herzlichen Dank!


    Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Steuerklasse die Vorauszahlung festsetzt und dann in der Steuererklärung sowieso alles genau ermittelt wird.

    Dann kann ja gar nicht so viel schiefgehen ?

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    (Zack de la Rocha)

  • Wenn Dein Mann etwa das gleiche verdient wie Du, ist der Faktor eher unwichtig.

    Je unterschiedlicher euer Verdienst ( bei Dir nur der Job mit StKl.IV) ist, umso sinnvoller ist der Faktor.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Soweit ich (auch ahnungslos) informiert wurde, geht das nicht anders.

    Ich habe in meinem zweiten Job kürzlich die Stunden erhöht, sodass aus dem Minijob ein Midijob hätte werden können. Das haben wir dann lieber gelassen - ich hätte durch die neue Steuerklasse weniger bekommen.

    Habt Ihr Euch das wirklich mal "nach Steuererklärung" angeschaut? Auch bei Steuerklasse 6 gelten doch am Ende des Tages die Gesamteinkünfte des Jahres? Wobei für Mini/Midijobs evt. noch mal andere Regeln als bei "normalen" Jobs.

    Danke für den Hinweis!

    Wir haben das leider nicht so genau angeschaut, aber da ich jetzt mit Minijob keine Steuern darauf zahle und ich auch nicht soo weit über die Grenze gekommen wäre, lasse ich es dabei.