Liebe Raben,
ihr wisst ja immer alles
Deshalb frage ich mal hier, in der Hoffnung auf Lichtung meines Nebels:
Ich habe ein zweites Beachäftigungsverhältnis begonnen. Ich verdiene gleich viel wie im ersten, arbeite aber im neuen zweiten nur 10 Stunden (also insgesamt 40h, 10 davon in dem neu begonnenen Beschäftigungsverhältnis).
Nun bin ich seit je her mit meinem „Erstjob“ in Steuerklasse 4 mit zwei Kinderfreibeträgen; mein Mann hat auch Steuerklasse 4 mit zwei Kinderfreibeträgen.
In dem neuen Beschäftigungsverhältnis bin ich nun in Klasse 6 mit 0 Kinderfreibeträgen. Das hat die Lohnabteilung so festgesetzt.
Meine Frage dazu ist nun, ob diese Festsetzung so üblich und für mich günstig ist oder ob ich daran sinnvollerweise etwas ändern lassen könnte oder sollte.
Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausdrücken können und mich mehr hoffe ich auf Orientierung in meiner Verwirrung durch die allwissende Rabencommunity
Viele liebe Grüße von lekaja