Freiwillig in der GKV, frage ich den AG um Zuschuss?

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  • Ich hatte grad eine tolle ??? Idee.


    Mein Haupterwerb ist ein kleiner Handwerksbetrieb mit zwei sozialversicherungspflichtig angestellten Familienmitgliedern,

    nebenbei arbeite in zwischen 50 und 100% in einem Pflegedienst.


    Und da die Krankenkasse der Meinung ist wie haben in 2020 viel verdient zahle ich immer noch den Höchstsatz in die KV.


    Und da mein AG keine Arbeitgeberbeiträge für mich an die kk abführen muss kam mir grad der Gedanke ob ich da mal beim AG nachfragen könnte ob er mir dafür einen teil dieser Ersparnis irgendwie auszahlen könnte.

    Frag ich da einfach im nächsten Mitarbeitergespräch?

    Oder ist das eine doofe Idee?


    ( ich glaub ich hab heute auf Arbeit viel zu viel Zeit zum nachdenken ?)

  • Kann er nicht.

    Wenn Du in dem Job nicht SV-pflichtig bist, können Dir auch keine Zuschüsse / anteilige Beiträge bezahlt werden.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Und da die Krankenkasse der Meinung ist wie haben in 2020 viel verdient zahle ich immer noch den Höchstsatz in die KV.

    Da ist niemand irgend einer Meinung. Sondern es gibt feste Grenzen.


    Es wird sich schlicht ergeben haben, dass du in 2020 Hauptberuflich Selbstständig warst (= dein Hauptgehalt aus Selbstständigkeit bezogen hast).

    Dann muss und wird dein Nebenerwerb keine Abgaben abführen.


    Ansonsten Widerspruch und Daten einreichen.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Kann er nicht.

    Wenn Du in dem Job nicht SV-pflichtig bist, können Dir auch keine Zuschüsse / anteilige Beiträge bezahlt werden.

    Ich glaube, O.Mi-La meint, er könnte/sollte sie in Form einer Gehaltserhöhung an seiner Ersparnis beteiligen.

  • Warum sollte er das tun?


    Er hat ja in dem Sinn keine "Ersparnis", weil die Tätigkeit eben nicht SV-pflichtig ist.


    Ja, klar kann er jederzeit das Gehalt erhöhen, aber die Begründung mit den SV-Beiträgen ist nicht stimmig.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Ich glaube, O.Mi-La meint, er könnte/sollte sie in Form einer Gehaltserhöhung an seiner Ersparnis beteiligen.

    Ja so meine ich es.



    Ich hab gegen den Bescheid der kk Einspruch eingelegt, meine Steuerberaterin sagt ich hab 3.000 Euro plus bei der KK, Kk hat mich aber 7.000,- nachzahlen lassen für

    2020 obwohl ich monatlich 375,- in 2020 gezahlt hatte.


    Für 2022 habe ich/wir ein fettes Minus erwirtschaft, allerdings weiterhin Höchstsatz an die Kk bezahlt und mich nervt es grad sooo, in meinem Umfeld sehe ich doofe konstrukte wie selbstständige jetzt kurz vor knapp dann wieder in die GKV kommen, jahrelang mich als die blöde bezeichnet, da sie in der PKV viel günstiger wegkamen und im Alter wenn’s teuer würde taugt die GKV auch wieder

  • Warum sollte er das tun?


    Er hat ja in dem Sinn keine "Ersparnis", weil die Tätigkeit eben nicht SV-pflichtig ist.


    Ja, klar kann er jederzeit das Gehalt erhöhen, aber die Begründung mit den SV-Beiträgen ist nicht stimmig.

    Doch, die anderen Beiträge zahle ja.

    RV und AV ( obwohl ich die nicht in Anspruch nehmen kann)

    Nur KK und PV zahle nicht vom Lohn sondern separat,

    Somit fallen keine AG-Beiträge für die KL an.

  • Ich hab gegen den Bescheid der kk Einspruch eingelegt, meine Steuerberaterin sagt ich hab 3.000 Euro plus bei der KK, Kk hat mich aber 7.000,- nachzahlen lassen für

    2020 obwohl ich monatlich 375,- in 2020 gezahlt hatte.


    Für 2022 habe ich/wir ein fettes Minus erwirtschaft, allerdings weiterhin Höchstsatz an die Kk bezahlt und mich nervt es grad sooo,

    Das verstehe ich nicht - wird das von KK zu KK so unterschiedlich gehandhabt? Meine GKV pestet mich dauernd voll mit Anfragen zu meinem voraussichtlichen Einkommen im bevorstehenden Jahr, um meinen Beitrag festzulegen. Ich habe da schon angerufen und darum gebeten, die Nachfrage sein zu lassen, weil mein Einkommen sich nur irrelevant ändert und es deshalb reine Papierverschwendung ist, erst einen Brief mit "bitte schicken Sie uns" zu schicken, dann noch einen mit "anscheinend haben Sie vergessen... bitte reichen Sie uns noch die Info nach, sonst müssen wir einen Satz festlegen", und dann letztlich den Brief mit der Info über den festgelegten Satz. Sie müssen aber nachfragen, hieß es. Ich hätte gedacht, der erste oder der zweite Brief wäre genau der richtige Zeitpunkt um zu vermeiden, dass man zu hoch eingestuft wird.


    in meinem Umfeld sehe ich doofe konstrukte wie selbstständige jetzt kurz vor knapp dann wieder in die GKV kommen, jahrelang mich als die blöde bezeichnet, da sie in der PKV viel günstiger wegkamen und im Alter wenn’s teuer würde taugt die GKV auch wieder

    Das ist ja spannend. Wie machen die das denn? Ich war auch mal in der PKV (nicht weil ich das geil fand, sondern weil das die Standardversicherung bei einer zwischenstaatlichen Organisation und dann bei einer Anstellung im Ausland war).


    Und mir war es selbst praktisch ohne Einkommen und noch mitteljung (Ende 30) nicht gelungen, zurück in die GKV zu wechseln. Das hat erst funktioniert, als ich wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Zwischendrin war ich ein Jahr ganz ohne KV. Fand ich nicht witzig. Ich bin heilfroh, seit über 11 Jahren wieder in der GKV zu sein und würde nie wieder was anderes wollen, obwohl ich den Höchstsatz zahle und PKV vielleicht günstiger wäre.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Bis 55 kann man noch in die GKV, sobald man sozialversicherungspflichtig angestellt ist und ein Jahr unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient (z.B. indem man das Gehalt durch ein Sabbatical-Quartal/Halbjahr reduziert, je nachdem, wie viel man verdient ;) ). Als selbständige sind dann vermutlich andere Klimmzüge nötig - einen Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner schließen z.B., oder sich woanders für eine Weile angestellt verpflichten, während man das Einkommen aus der Selbständigkeit irgendwie aus dieser Zeit herausschiebt.

  • Bis 55 kann man noch in die GKV, sobald man sozialversicherungspflichtig angestellt ist und ein Jahr unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient (z.B. indem man das Gehalt durch ein Sabbatical-Quartal/Halbjahr reduziert, je nachdem, wie viel man verdient ;) ). Als selbständige sind dann vermutlich andere Klimmzüge nötig - einen Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner schließen z.B., oder sich woanders für eine Weile angestellt verpflichten, während man das Einkommen aus der Selbständigkeit irgendwie aus dieser Zeit herausschiebt.

    Ah, OK.


    Dann liegt mein Unverständnis vielleicht daran, dass ich ein: "Mensch, bist du doof - ich muss doch nur Klimmzüge A, B und C machen, um durch Schlupflöcher X und Y zu schlüpfen und in der GKV unterzukommen" wohl wenig beeindruckend fände.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Ich weiß nicht so ganz genau welche Schlupflöcher die gefunden haben, erst Firma gehört Frau, Mann lange angestellt auf Minijob- und in der pkv, dann Mann auf midi-Job und nun GKV.


    Nun Mann ja GKV, da Winter und Einnahmen schlecht->Mann reduziert auf Minijob, Frau hat sehr wenig Einnahmen-> arbeitet bei einem Bekannten nun auf Midi-Job-Basis und kommt so in die GKV.


    ich bekomme ein, zweimal im Jahr Post von der KK, wo sie wissen möchte wieviel ich verdiene, allerdings immer mit der Aufforderung den aktuellen Steuerbescheid zu bringen, aber nun ist der 2020 der aktuelle,

    Letztes Jahr war ich wg Arbeitsunfall drei Wochen krank, da hatten sie mir mehrfach geschrieben, das sie prüfen könnten ob ich für diese Zeit weniger Beiträge bezahlen müsse, aber das ganze habe ich nicht wirklich verstanden, da es ja am

    Ende nicht auf die paar Wochen ankommt, sondern am Ende ja wieder das gesamte gesehen wird.


    Ich bin gern bereit hohe Beiträge zu bezahlen, wenn ich das Einkommen tatsächlich hab, aber ich weiß tatsächlich nicht wo dieses Geld ist- bei mir nicht.

    Die Steuerberaterin und die Dame

    der KK meinten das meine Arbeit, die ich im

    Angestelltenverhältnis mache unterm Strich wenig Sinn macht.

    Das höre ich seit ich diesen Job habe (15 Jahre)

    Am Dienstag hab ich mal wieder einen Termin bei der Steuerberaterin, mal sehen wie’s diesmal aussieht- zumindest hab ich seit '21 den Höchstsatz in die KK bezahlt und es kann nicht wieder eine böse Überraschung geben.


    Und das mit dem AG werde ich mir mal

    überlegen ob ich das anspreche, derzeit hab ich eine 0,75 Stelle, das macht für den AG ja doch auch ein bisschen was aus.

  • Das ist ja spannend. Wie machen die das denn? Ich war auch mal in der PKV (nicht weil ich das geil fand, sondern weil das die Standardversicherung bei einer zwischenstaatlichen Organisation und dann bei einer Anstellung im Ausland war).

    Bei mir ganz genauso. Die GKV hat sich 1 Jahr lang geweigert. Ich habe mich mit Hilfe einer bissigen Anwältin reingekämpft.

  • ich bekomme ein, zweimal im Jahr Post von der KK, wo sie wissen möchte wieviel ich verdiene, allerdings immer mit der Aufforderung den aktuellen Steuerbescheid zu bringen, aber nun ist der 2020 der aktuelle,

    Statt des Steuerbescheides geht auch eine BWA oder eine Hochrechnungen vom Steuerberater. Ein fitter Steuerberater kann dir dahingehend helfen.

  • ich bekomme ein, zweimal im Jahr Post von der KK, wo sie wissen möchte wieviel ich verdiene, allerdings immer mit der Aufforderung den aktuellen Steuerbescheid zu bringen, aber nun ist der 2020 der aktuelle,

    Statt des Steuerbescheides geht auch eine BWA oder eine Hochrechnungen vom Steuerberater. Ein fitter Steuerberater kann dir dahingehend helfen.

    Wobei dass das wahrscheinlich eher Kulanz ist.

    Ich kenne es so, dass der Steuerbescheid bindend ist und wenn O.Mi-La noch keinen aktuelleren Bescheid als 2020 hat, dann wird sie auf Basis dessen eingestuft.


    Reicht sie dann den Bescheid 2021 ein, wird korrigiert.

    Ich hab gegen den Bescheid der kk Einspruch eingelegt, meine Steuerberaterin sagt ich hab 3.000 Euro plus bei der KK, Kk hat mich aber 7.000,- nachzahlen lassen für

    2020 obwohl ich monatlich 375,- in 2020 gezahlt hatte.

    Auf welcher Basis meint die Steuerberaterin denn, dass Du "plus" hättest? Wahrscheinlich auf Basis von Unterlagen nach dem Steuerbescheid 2020 oder?

    Das bringt halt der KK nichts, die warten auf den Steuerbescheid.


    Edit: hier es ist auch nochmal erklärt:

    Vorläufige Beitragsfestsetzung | Die Techniker
    Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und aus Vermietung und Verpachtung setzen wir Ihre Beiträge jetzt vorläufig fest.
    www.tk.de

  • BeautyOfMars , in deinem Link findet sich auch ein Link hierhin:

    Gewinneinbruch bei Selbstständigen | Die Techniker (tk.de)


    Das könnte, wenn ich die Umstände und den Link richtig verstehe, relevant sein.

    Das stimmt!


    Aber schon verwunderlich, wenn hier schon KK und Steuerberater miteinander gesprochen haben und offenbar nicht zusammenkommen in dem Thema.

  • Die KK sagt das ich '21 1.500,- Rückerstattung bekommen hätte,

    ich kann es nicht nachvollziehen, die Steuerberaterin ist der Meinung das ich zuviel gezahlt hab, keine Ahnung woher sie die Summe nimmt, aber auch nicht wie die KK auf die hohe Nachzahlung kommt.


    Denn 375,- x 12 = 4.500,- zum Höchstsatz sind es keine 7.000,- Euro.


    Blöderweise habe ich in 20 und 21 auch mit Aktien Gewinne gemacht ( würde das auf meinen Mann seinen Namen laufen wäre es egal) da die Depots auf mich laufen wird das voll mit angerechnet, leider ist das Geld aber wieder in Aktien gesteckt worden und Verluste realisieren macht mM grad auch keinen Sinn, also das Geld weg, aber trotzdem Einkommen.


    Mich wundert immer wieder das so ungleich behandelt wird.

    Bei Angestellten sind Einnahmen aus Miete und Gewinne aus Aktien nicht hinzuzurechnen für die Beiträge, bei freiwillig Versicherten wird es zum Einkommen gerechnet.


    Mich wundert das da noch niemand geklagt hat ( oder hat jemand und verloren?)

  • Denn 375,- x 12 = 4.500,- zum Höchstsatz sind es keine 7.000,- Euro.

    OK, 2020, Beispiel AOK Plus:


    Beitragssatz KV 14,6% + Zusatzbeitrag 1,1 % + Beitragssatz Pflegeversicherung 3,05 % = 18,75 %


    Beitragsbemessungsgrenze 56.250 €.


    56.250 € * 18,75 % = 10.546,88 €


    10.546,88 € - 4500 € = 6046,88 €


    Keine 7000€, das stimmt, aber auch nicht soweit weg...

    Die KK sagt das ich '21 1.500,- Rückerstattung bekommen hätte,

    ich kann es nicht nachvollziehen, die Steuerberaterin ist der Meinung das ich zuviel gezahlt hab

    Wenn es eine Rückerstattung gab , dann hast Du doch auch zu viel gezahlt.

    Ich vermute ein Kommunikationsproblem an dieser Stelle.

    Ja, das hin und her gerechne mit den Jahren ist schwierig, aber sollte zu klären sein.