Wie berechnet sich das Elterngeld nach Beschäftigungsverbot?

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  • Ich frage für meine Tochter, die im nächsten Monat ein Baby bekommt #love


    Sie ist seit dem 3. Monat im Beschäftigungsverbot, bekommt demnach ihr normales Gehalt weiter. Nun hatte sie vor dem Beschäftigungsverbot monatlich allerdings an die 500€ mehr durch Zuschläge (Sonntags- und Feiertagsarbeit).
    Bemisst sich das Elterngeld nun an den letzten 12 Monaten inkl. Beschäftigungsverbot oder an den 12 Monaten VOR dem Beschäftigungsverbot?


    Wir sind da irgendwie zu dösig, eine genaue Aussagen zu bekommen. #schäm

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • An den letzten 12 Monaten inkl Beschäftigungsverbot ist mein Stand von vor 8 Jahren.

  • Wieso hatte sie vorher mehr? Das was sie im Beschäftigungsverbot bekommt, hätte sich doch aus dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate vorher errechnen müssen, in dem erhaltene Zuschläge bereits berücksichtigt hätten sein sollen.

  • Die Eltern Geldstelle hat wohl ein ziemlich gutes Beratungstelefon. Ruft am besten dort mal durch

    “Stelle Dich an den Abgrund der Hölle
    Und tanze zur Musik der Sterne!”
    (Walter Moers)


    Du darfst sein, wer du bist, du darfst dich äußern und wir nehmen das ernst. Da ist immer beides: Wurzeln und Flügel, Bindung und Freiheit.

    (Herbert Renz-Polster)


    #NazisRaus #BOohneRechts

  • Da normalerweise die Zeit des Beschäftigungsverbots keine finanziellen Einbußen bringen sollte, werden diese Monate mit reingenommen. Deswegen sollte man auch schauen, dass man eben ein Beschäftigungsverbot hat und nicht ins Krankengeld rutscht, wenn es gesundheitlich nicht geht in der Schwangerschaft. Wir das mit den Zuschüssen läuft, weiß ich nicht.

  • I

    Wieso hatte sie vorher mehr? Das was sie im Beschäftigungsverbot bekommt, hätte sich doch aus dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate vorher errechnen müssen, in dem erhaltene Zuschläge bereits berücksichtigt hätten sein sollen.

    Ganz genau, dass heißt sie hätte im Beschäftigungsverbot keine Einbußen haben dürfen und es werden die letzten 12 Monate genommen.

  • Stimmt, im Beschäftigungsverbot muss man eigentlich soweit ich weiß das Durchschnittsgehalt der 3 Monate vor dem Beschäftigungsverbot bekommen, von daher müsste es egal sein.

  • Wieso hatte sie vorher mehr? Das was sie im Beschäftigungsverbot bekommt, hätte sich doch aus dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate vorher errechnen müssen, in dem erhaltene Zuschläge bereits berücksichtigt hätten sein sollen.

    Der letzten 12 vor dem Beschäftigungsverbot kenne ich

    Hebt man den Blick sieht man keine Grenzen #rose

  • Same here: die letzten drei Monate vor Eintritt des BV werden als Durchschnittslohn weitergezahlt bis zur Geburt (abzüglich der Mutterschafts/schutzgelder, das berechnet die KK dann). Somit berechnet sich das Elterngeld, wenn sie im Mai das Baby bekommt, aus den 12 Monaten vor Geburt, also ihren Durchschnittslöhnen seit BV und den paar Monaten davor. So wars bei mir.

    When you’re a kid, they tell you it’s all… Grow up, get a job, get
    married, get a house, have a kid, and that’s it. But the truth is, the
    world is so much stranger than that. It’s so much darker. And so much
    madder. And so much better.

  • Ich hab nichts wirklich beizutragen, obwohl ich in meinen letzten beiden Schwangerschaften im BV war, aber eben mit gleichbleibendem Gehalt…


    Aber sag mal, deine E wird Mama? Du wirst Oma? Wie cool ist das denn? Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für deine Große!


    Liebste Grüße

    Liebe Grüße,


    Steffi mit meinem Großkind (22), Mittelkind (20) und Räuberhauptmann (17), und seinen, meinen Bonuskindern Großkind (21), Mittelkind (19) und Zuckerschnute (17) und unserem Zauberwesen (4) und Klein-Hupsi (1)

  • Heute erst gehabt.

    12 Monate vor dem offiziellen Mutterschutz, d.h. zB am 1. Mai Geburt, da ist sie bereits 6 Wochen vorher im Mutterschutz, da ist Mitte März, sie muss die Gehaltsmitteilungen also von März (Jahr davor einreichen) an einreichen.

    Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen.


    Jirina Prekop

  • Danke für eure Tipps.
    Sie meint aber, sie hätte an unterschiedlichen Stellen gefragt, sie bekommt während des Beschäftigungsverbots klar nur das Basis-Gehalt ohne die Zuschläge #weissnicht

    Da müssen wir noch mal nachschauen, das sind ja doch mehrere hundert Euro pro Monat. #yoga


    Aber sag mal, deine E wird Mama? Du wirst Oma? Wie cool ist das denn? Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für deine Große!

    Witzig, oder?
    Danke #blume

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Ich frage für meine Tochter, die im nächsten Monat ein Baby bekommt #love


    Sie ist seit dem 3. Monat im Beschäftigungsverbot, bekommt demnach ihr normales Gehalt weiter. Nun hatte sie vor dem Beschäftigungsverbot monatlich allerdings an die 500€ mehr durch Zuschläge (Sonntags- und Feiertagsarbeit).
    Bemisst sich das Elterngeld nun an den letzten 12 Monaten inkl. Beschäftigungsverbot oder an den 12 Monaten VOR dem Beschäftigungsverbot?


    Wir sind da irgendwie zu dösig, eine genaue Aussagen zu bekommen. #schäm

    Ich kann inhaltlich nichts beitragen, aber ich habe mich gerade so gefreut das zu lesen, daher wünsche ich nur vom Herzen Alles Gute! Du wirst Oma, wie aufregend! #sonne

    Inhaltlich kann ich nur beitragen dass es auf Facebook ganze Gruppen gibt die sich mit dem Thema beschäftigen, z.B. diese hier https://www.facebook.com/groups/690138082321045

  • sie bekommt während des Beschäftigungsverbots klar nur das Basis-Gehalt ohne die Zuschläge #weissnicht

    Das ist aber nicht rechtens.


    Es müssen die letzten 3(?) Gehälter vor dem BV zu Geunde gelegt werden. Und die Zuschläge werden uch daraus ermittelt.

    Wenn Sie Ihnen Monat 500€ an zuschlagen hatte in Monat 2 nur 300€ und in Monat 3 wieder 500€ dann bekommt sie im BV den Mittwlqert aus diesen Zuschläge während des BV. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie das auch bekommen würde, wenn sie kein BV hätte

  • stimmt so, es dürfen keine Nachteile entstehen. Da verhält sich der AG falsch. Da das Unternehmen die Lohnfortzahlung erstattet bekommt, gibt es auch keinen Grund sich zu zieren. Würde deine Tochter notfalls klagen?