Urlaubsanspruch bei Kündigung

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  • Aus gegebenem Anlass- war mir nicht bewusst und haben wir im eigenen Betrieb auch nicht so gehandhabt.


    Vielleicht interessant zu wissen für einige.

    Außer es wird überall so gehandhabt außer bei meinem AG und unserem Betrieb.


    Wenn man zum 31.7 kündigt hat man uU Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub statt anteilig je Monat.

  • Ja, man hat nach Ablauf der Wartefrist Anspruch auf den Jahresurlaub.


    Wenn man in der 1. Jahreshälfte kündigt, wird der nachträglich gekürzt (§ 5 BurlG). Aber wenn man später kündigt, halt nicht.


    Wenn man in der 1. Jahreshälfte schon den ganzen Jahresurlaub genommen hat, muss man den auch nicht "zurückgeben".

  • Ja, das entspricht der Gesetzeslage.

    Wenn man allerdings den Arbeitgeber wechselt und in der zweiten Jahreshälfte eine andere Stelle antritt, dann wird der Urlaub angerechnet, den man schon beim ersten Arbeitgeber genommen hat. Dann steht einem evt. für den Rest des Kalenderjahres kein weiterer Urlaub mehr zu.

  • Deshalb muss der alte Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung über den bereits genommenen oder abgegolten Urlaub ausstellen. Diese muss dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

    Sie belegt dem noch zustehenden Urlaubsanspruch und schließt Doppelansprüche aus.

    #post Liebe Grüße
    Manu mit J. ( #male '04) ;)

    "One day you will wake up and there won't be any more time to do the things you've always wanted. Do it now."

    Paul Coelho