"Wenn es wie bei der Alternative für Deutschland viele Anzeichen für einen Mangel an Verfassungstreue gibt, dann sollte das offiziell vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Das Verfassungsgericht entscheidet dann, ob ggf. ein Parteiverbot oder ein milderes, geeignetes Mittel ausgesprochen werden kann. Mildere Mittel könnten sein: der Entzug der Parteienfinanzierung oder das Verbot einzelner, gesicherter rechtsextremer Landesverbände wie z.B. der von Björn Höcke in Thüringen.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Man muss nicht ein Verbot der AfD befürworten, um diese Petition zu unterstützen. Jeder, der die Demokratie wertschätzt, sollte sich dafür einsetzen, alle demokratischen Mittel zu ihrer Verteidigung in Erwägung zu ziehen. Auch Bundespräsident Steinmeier hat jüngst darauf hingewiesen: "Eine Demokratie muss wehrhaft sein gegenüber ihren Feinden.”
Eure Gegenargumente werden hier schon beantwortet: