Fair oder nicht? Ich habe einen Nachrichtenartikel darüber gelesen.
Was sind Eure Gedanken?
Fair oder nicht? Ich habe einen Nachrichtenartikel darüber gelesen.
Was sind Eure Gedanken?
Wenn der NT gewährt wurde, sollte er auch auf dem Zeugnis erwähnt werden dürfen, finde ich.
Alles andere empfinde ich als "Rosinen picken".
Wenn der NT gewährt wurde, sollte er auch auf dem Zeugnis erwähnt werden dürfen, finde ich.
Alles andere empfinde ich als "Rosinen picken".
Nein, genau nicht.
Weil der Nachteilsausgleich ausgleicht.
"Rosinen picken" ist in diesem Zusammenhang unangebracht.
Wenn der NT gewährt wurde, sollte er auch auf dem Zeugnis erwähnt werden dürfen, finde ich.
Alles andere empfinde ich als "Rosinen picken".
Nein, genau nicht.
Weil der Nachteilsausgleich ausgleicht.
"Rosinen picken" ist in diesem Zusammenhang unangebracht.
Ja klar, dafür iser ja auch da-dann darf er aber auch erwähnt werden.
Nein, nicht fair. Und meines Wissens nach auch nicht rechtens?!
Ich habe heute erst wieder einen geschrieben, den wir hoffentlich nächste Woche in der Klassenkonferenz beschließen. Das Kind stottert sehr stark.
Warum sollte der Nachteilsausgleich im Zeugnis stehen? Die Leistungen, die zu erbringen sind, haben den gleichen Anspruch. Es gibt dann eben aufgrund der Beeinträchtigung/Behinderung auf die Bedürfnisse des Kindes angepasste Umstände.
„Mein“ Schüler muss genauso im Unterricht mitarbeiten, es wird halt von einem Partner vorgelesen. Auch Referate können verlangt werden - eben in einem geschützten Rahmen. Usw.
Und meines Wissens nach auch nicht rechtens?!
Genau das.
Ich würde eine Erwähnung auf dem Zeugnis streichen lassen.
Aber der BGH hat doch entschieden, dass er durchaus auf dem Zeugnis vermerkt werden darf. Allerdings darf LRS nicht der einzige Grund für eine solche Bemerkung sein. Oder verstehe ich jetzt etwas falsch?
Nicht rechtens, hat auf dem Zeugnis nichts zu suchen. Er soll einen Nachteil ausgleichen und nicht den Nachtteil auf offiziellen Dokumenten sichtbar machen.
Ich bin dafür, dass es erwähnt wird. In dem Urteil, das heute z.B. bei Tagesschau zu lesen ist geht es z.B. um Legasthenie bei Abiturienten. Wenn da im Extremfall ein "sehr gut" auf dem Zeugnis steht, weil die Rechtschreibung überhaupt nicht gewertet wird, gehe ich als möglicher Arbeitgeber davon aus, dass die Person z.B. gut im Büro einzusetzen ist. Das wäre dann aber schwierig.
Ein anderer Schüler, der sich auch schwer mit der Rechtschreibung tut, aber keine offizielle Diagnose hat, bekommt vielleicht dann eine 3 und fliegt im Bewerbungsverfahren dann raus. Es macht ja niemand Rechtschreibefehler aus bösem Willen, sondern der Übergang ist aus meiner Sicht fließend und da finde ich, sollte das erwähnt sein, sonst ist es für andere rechtschreibschwache Schüler ein Nachteil und das sollte auch nicht sein.
Sicherlich gibt es auch andere Nachteilsausgleiche, die nicht unbedingt unbedingt erwähnt werden müssen.
Gericht hat anders entschieden und ich finde die Gerichtsentscheidung richtig. Meiner Meinung nach bescheinigt ein Abschlusszeugnis, dass eine gewisse Leistung erbracht wurde und als Leser gehe ich davon aus, dass alle die Leistung unter gleichen Rahmenbedingungen gemacht haben. Wenn es davon Abweichungen gab, muss das ersichtlich sein, allerdings nicht warum.
Mein Sohn wird eine RS Abschlussprüfung mit dem Rechner schreiben und Rechtschreibung wird nicht bewertet - wir sind also durchaus betroffen.
Ich bin dafür, dass es erwähnt wird. In dem Urteil, das heute z.B. bei Tagesschau zu lesen ist geht es z.B. um Legasthenie bei Abiturienten. Wenn da im Extremfall ein "sehr gut" auf dem Zeugnis steht, weil die Rechtschreibung überhaupt nicht gewertet wird, gehe ich als möglicher Arbeitgeber davon aus, dass die Person z.B. gut im Büro einzusetzen ist. Das wäre dann aber schwierig.
Ein anderer Schüler, der sich auch schwer mit der Rechtschreibung tut, aber keine offizielle Diagnose hat, bekommt vielleicht dann eine 3 und fliegt im Bewerbungsverfahren dann raus. Es macht ja niemand Rechtschreibefehler aus bösem Willen, sondern der Übergang ist aus meiner Sicht fließend und da finde ich, sollte das erwähnt sein, sonst ist es für andere rechtschreibschwache Schüler ein Nachteil und das sollte auch nicht sein.
Sicherlich gibt es auch andere Nachteilsausgleiche, die nicht unbedingt unbedingt erwähnt werden müssen.
Genau so sehe ich das auch.
Ich bin dafür, dass es erwähnt wird. In dem Urteil, das heute z.B. bei Tagesschau zu lesen ist geht es z.B. um Legasthenie bei Abiturienten. Wenn da im Extremfall ein "sehr gut" auf dem Zeugnis steht, weil die Rechtschreibung überhaupt nicht gewertet wird, gehe ich als möglicher Arbeitgeber davon aus, dass die Person z.B. gut im Büro einzusetzen ist. Das wäre dann aber schwierig.
Ein anderer Schüler, der sich auch schwer mit der Rechtschreibung tut, aber keine offizielle Diagnose hat, bekommt vielleicht dann eine 3 und fliegt im Bewerbungsverfahren dann raus. Es macht ja niemand Rechtschreibefehler aus bösem Willen, sondern der Übergang ist aus meiner Sicht fließend und da finde ich, sollte das erwähnt sein, sonst ist es für andere rechtschreibschwache Schüler ein Nachteil und das sollte auch nicht sein.
Also hier gibt es für den Punkt "schreibt sprachlich richtig" in der Abiturklausur in Deutsch 3 Punkte (bei 100 Gesamtpunkten). Das fällt doch kaum ins Gewicht, wenn die rausgerechnet werden.
Hier kann eine Note ( also bis zu drei Notenpunkten von 15) abgezogen werden. Das macht einen Unterschied.
sh. hier https://www.n-tv.de/panorama/Nacht…le24548163.html
Wesentlich ist aber auch:
In Schulzeugnissen darf laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vermerkt werden, wenn Teilleistungen bei der Benotung außer Acht gelassen wurden.
...
Eine solche Regelung dürfe aber nicht nur auf Fälle der Legasthenie - also einer Lese-Rechtschreib-Störung - begrenzt werden.
Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern hatten somit Erfolg mit ihren Verfassungsbeschwerden, weil es bei Schülerinnen und Schülern mit anderen Behinderungen keine Zeugnisvermerke gab, obwohl einzelne Teilleistungen nicht bewertet wurden. Daher würden die Betroffenen benachteiligt, die Vermerke seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erläuterte Harbarth.
....
"Damit werden die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig, wonach den Beschwerdeführern ein Abiturzeugnis ohne Zeugnisbemerkung auszustellen ist."
Ich bin dafür, dass es erwähnt wird. In dem Urteil, das heute z.B. bei Tagesschau zu lesen ist geht es z.B. um Legasthenie bei Abiturienten. Wenn da im Extremfall ein "sehr gut" auf dem Zeugnis steht, weil die Rechtschreibung überhaupt nicht gewertet wird, gehe ich als möglicher Arbeitgeber davon aus, dass die Person z.B. gut im Büro einzusetzen ist. Das wäre dann aber schwierig.
Ein anderer Schüler, der sich auch schwer mit der Rechtschreibung tut, aber keine offizielle Diagnose hat, bekommt vielleicht dann eine 3 und fliegt im Bewerbungsverfahren dann raus. Es macht ja niemand Rechtschreibefehler aus bösem Willen, sondern der Übergang ist aus meiner Sicht fließend und da finde ich, sollte das erwähnt sein, sonst ist es für andere rechtschreibschwache Schüler ein Nachteil und das sollte auch nicht sein.
Sicherlich gibt es auch andere Nachteilsausgleiche, die nicht unbedingt unbedingt erwähnt werden müssen.
Sehe ich auch so
Ich dachte, für die Oberstufe gäbe es keinen Nachteilsausgleich. Aber egal:
Ich wäre ebenfalls für erwähnen, weil dadurch Leistungen vergleichbar bleiben. Dann ist erkennbar, dass ein Schüler ggf. gute Leistungen erbracht hat, aber halt nicht in Rechtschreibung. Ich kann aber genauso verstehen, dass die Schüler es nicht erwähnt haben möchten.
Also hier gibt es für den Punkt "schreibt sprachlich richtig" in der Abiturklausur in Deutsch 3 Punkte (bei 100 Gesamtpunkten). Das fällt doch kaum ins Gewicht, wenn die rausgerechnet werden.
Aber wenn das so wenig ins Gewicht fällt, kann man doch trotz LRS die Rechtschreibung mit benoten lassen. Dann hat man keine Bemerkung da stehen, vielleicht ist das jemand, der sich für eine Ausbildung bewirbt so lieber. Jemand der einen bestimmten NC braucht und deshalb unbedingt die Note für die Rechtschreibung aussetzen lassen möchte, hat die Möglichkeit mit einer Bemerkung.
Aus meiner Sicht zeigt das Urteil nur die Schwierigkeiten der Leistungsbewertung sehr deutlich auf, und dies leider zum Nachteil der Schüler*innen mit Behinderung und Beeinträchtigung in diesem Fall.
Wenn jetzt z.B. der Vermerk steht "Schüler*in hat mehr Zeit bekommen" ist das eine Art Makel, ein Stempel, der aufgedrückt wird und ein potenzielles Warnsignal an Arbeitgeber*innen.
Dabei hat die Person im Zweifelsfalls popelige 10% mehr Zeit erhalten, die noch nicht einmal den real bestehenden Nachteil tatsächlich ausgleichen.
Somit: Nachteil nicht einmal ausgeglichen, statt dessen implizites Aufzeigen einer Behinderung. So sollte es wohl eigentlich nicht sein.
Sinnvoll wäre vermutlich eine komplette Abkehr von unseren Noten- und Bewertungssystemen, aber das wird vermutlich noch ein paar Jährchen dauern.
Sinnvoll wäre vermutlich eine komplette Abkehr von unseren Noten- und Bewertungssystemen, aber das wird vermutlich noch ein paar Jährchen dauern.
Ich denke, irgendeine Form von Bewertungssystem / Bescheinigung über erlernte Fertigkeiten braucht es schon. Aber das, was wir heute haben, ist nicht so hilfreich. An sich müsste das ganze Schulsystem neu aufgestellt werden.
Wenn jetzt z.B. der Vermerk steht "Schüler*in hat mehr Zeit bekommen" ist das eine Art Makel, ein Stempel, der aufgedrückt wird und ein potenzielles Warnsignal an Arbeitgeber*innen.
Mein Gedanke dazu - und "I stand to be corrected": Ein/e Schüler:in mit LRS wird vermutlich eh nicht Germanistik oder Jura studieren. Wenn man hingegen mit dem Vermerk LRS zu den Ingenieuren geht, dann sagt im Zweifelsfall ein Drittel: "Komm an meine Brust, Kolleg:in".
Weniger flapsig ausgedrückt: In Fächern/Bereichen, in denen diese spezifischen Leistungen eh nicht so relevant sind, kann man es sich doch gar nicht mehr leisten, deswegen potenzielle Kandidaten auszusortieren. Und in anderen Fächern/Bereichen ist das ja tatsächlich eine relevante Information.
Oder mache ich da einen Denkfehler? (Vermutlich )