Nachteilsausgleich sind alle Maßnahmen, die "Hilfe zur Selbsthilfe" sind: mehr Zeit, Nutzung von Wörterbüchern, Vorlesen der Aufgaben - bei Blinden wäre es die Klausur in Braille.
Notenschutz bedeutet, dass ein Teilbereich nicht gewertet wird. Vor 10 Jahren war es noch so, dass jeder Schüler:in mit LRS in BW bis zur 7ten Klasse in Deutsch keine schlechtere Note als eine 4 erhielt. Wie es inzwischen gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Zum Urteil habe ich bisher nur die Tagesschau gesehen - dort habe ich es so verstanden, dass es um den NTA geht und dieser vermerkt werden muss, aber systematisch jeder (eben auch die Klausur in Braille). Notenschutz wird meines Wissens in der Oberstufe nicht praktiziert (aber wahrscheinlich ist das wieder Ländersache...).