Nachteilsausgleich auf dem Zeugnis vermerken

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  • Nachteilsausgleich sind alle Maßnahmen, die "Hilfe zur Selbsthilfe" sind: mehr Zeit, Nutzung von Wörterbüchern, Vorlesen der Aufgaben - bei Blinden wäre es die Klausur in Braille.

    Notenschutz bedeutet, dass ein Teilbereich nicht gewertet wird. Vor 10 Jahren war es noch so, dass jeder Schüler:in mit LRS in BW bis zur 7ten Klasse in Deutsch keine schlechtere Note als eine 4 erhielt. Wie es inzwischen gehandhabt wird, weiß ich nicht.

    Zum Urteil habe ich bisher nur die Tagesschau gesehen - dort habe ich es so verstanden, dass es um den NTA geht und dieser vermerkt werden muss, aber systematisch jeder (eben auch die Klausur in Braille). Notenschutz wird meines Wissens in der Oberstufe nicht praktiziert (aber wahrscheinlich ist das wieder Ländersache...).

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Zum Urteil habe ich bisher nur die Tagesschau gesehen - dort habe ich es so verstanden, dass es um den NTA geht und dieser vermerkt werden muss, aber systematisch jeder (eben auch die Klausur in Braille). Notenschutz wird meines Wissens in der Oberstufe nicht praktiziert (aber wahrscheinlich ist das wieder Ländersache...).

    Es geht um Notenschutz nach meinem Verständnis ("Nichtbewertung der Rechtschreibleistung"):

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten

    Ja, es ist Ländersache - in BW gibt es in Abschlussprüfungen und der Oberstufe zwar den NTA, aber keinen Notenschutz. Mich hat es überrascht, dass es das in Bayern zumindest 2010 gab (oder noch gibt?).

  • Danke Joanna. Spannend, wo gibt es noch Notenschutz außer bei LRS? Gibt es Notenschutz bei Dyskalkulie?

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    Willy Brandt, 1969

  • Baden Württemberg 10. Klasse Gemeinschaftsschule hätte es NTA gegeben und der wäre im Zeugnis gestanden.

    Ob das so korrekt ist, weiß ich nicht.

    Tochter hat dann drauf verzichtet, die Rechtschreibung wurde auch tatsächlich stetig besser in den letzten Jahren.

  • Also in der verlinkten Pressemitteilung steht nur was von „Nicht-Bewertung von Teilleistungen“ und nichts von „Wörterbuch benutzen“ o.ä.

    Aber ich muss mal ganz doof fragen: Ich hatte bisher die Vorstellung, dass im Laufe der Mittelstufe bei entsprechender Förderung bei den meisten Betroffenen Kindern die Rechtschreibung nicht auf ein perfektes, aber akzeptables Niveau kommt. Daher wundert es mich, dass der Notenschutz im Abitur noch so eine große Rolle zu spielen scheint. Wo er doch das letzte Mittel nach allen anderen gewährten Förderungen sein sollte. Kann mich jemand aufschlauen?

  • Also in der verlinkten Pressemitteilung steht nur was von „Nicht-Bewertung von Teilleistungen“ und nichts von „Wörterbuch benutzen“ o.ä.

    Aber ich muss mal ganz doof fragen: Ich hatte bisher die Vorstellung, dass im Laufe der Mittelstufe bei entsprechender Förderung bei den meisten Betroffenen Kindern die Rechtschreibung nicht auf ein perfektes, aber akzeptables Niveau kommt. Daher wundert es mich, dass der Notenschutz im Abitur noch so eine große Rolle zu spielen scheint. Wo er doch das letzte Mittel nach allen anderen gewährten Förderungen sein sollte. Kann mich jemand aufschlauen?

    Es könnte daran liegen, dass bei denen, bei denen es sich bessert, nur eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vorliegt und keine -Störung.

  • Ja, es ist Ländersache - in BW gibt es in Abschlussprüfungen und der Oberstufe zwar den NTA, aber keinen Notenschutz. Mich hat es überrascht, dass es das in Bayern zumindest 2010 gab (oder noch gibt?).

    Nach meinem Verständnis wird mein Sohn für seinen RS-Abschluss in BY einen Notenschutz für Rechtschreibung bekommen und einen Nachteilsausgleich in der Form, dass er den Deutsch-Aufsatz mit dem Rechner schreiben darf.

    OT Ich finde den gesellschaftlichen Fokus auf Abschlussprüfung = Abi ehrlich gesagt ziemlich daneben. Fällt mir auch jedes Mal in unseren Zeitungen auf, dass da immer groß drin steht, wann welche Abi-Prüfungen stattfinden und hinterher Jugendliche mit Statements dazu vorkommen. Von Mittelschul- und Realschulabschluss steht da fast nie etwas, obwohl die ähnlich zentral organisiert sein dürften.

  • Es könnte daran liegen, dass bei denen, bei denen es sich bessert, nur eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vorliegt und keine -Störung.

    Ich habe hier 2 ausgeprägte Legastheniker. Erwachsen mit Hochschulabschluss und entsprechendem Beruf. Beruflich und für Ämter alle Texte (mit dem Computer) top, der Einkaufszettel gleicht Hieroglyphen.
    Einmal 12 Jahre, mit Lese-Rechtschreibfähigkeiten 3. Klasse.
    Und ich kann sagen, dass es tatsächlich "einfach so" besser wird. Zunehmend werden ihm aber auch Wortfamilien bewusst. Bisher hat er jedes Wort nur eigenständig betrachtet.
    Mit dem Kind arbeite ich seit 2 Jahren nicht mehr gezielt an der Rechtschreibung, weil wir beide keine Kapazitäten haben.
    Und es wird langsam aber stetig besser. Besonders seit er endlich den Laptop in der Schule nutzen darf und so auch seine Fehler endlich selber finden kann.
    Der Punkt ist, dass es viel mehr Ressourcen kostet, neben dem Inhalt im Text sich auch noch die Rechtschreibung bewusst zu machen. Aber mit den passenden Strategien kann auch ein Legastheniker unauffällig entsprechende Berufe ausüben.

    Mit diesem Urteil wird es auf jeden Fall noch schwieriger, mit bestimmten Einschränkungen einen Platz am 1. Arbeitsmarkt zu bekommen, der den eigenen Wünschen und Fähigkeiten entspricht.

  • Beim reinen NTA bin ich strikt dagegen.

    Wenn man das weiter spinnen möchte: was unterscheidet die Zeitzugabe bei Stotterern in der mündlichen Prüfung und das technische Hilfsmittel PC bei LRS vom Tragen einer Brille bei Einschränkung des Sehvermögens oder eines Cochlea-Implantats beim Hörverstehenstest in Englisch?

    Dass man für das eine eine Genehmigung braucht (weil es von der organisatorischen Norm abweicht) und das andere nicht?!

    Beim NTA geht es rein um das Herstellen gleicher Chancen, ein identisches Ziel zu erreichen, worin einen eine Beeinträchtigung oder Behinderung eben im Wege steht oder massiv erschwert.

    Beim Notenschutz könnte ich es eher noch nachvollziehen, dann aber so knapp und dennoch vielsagend wie nur irgend möglich („Keine Bewertung der RS“).

    Wobei ich selbst dem kritisch gegenüberstehe. Notenschutz in der Oberstufe zu bekommen ist so aufwendig, das macht man ja nicht ohne wirkliche Not.

  • Danke, Du hast genau formuliert, was ich gern gesagt hätte.

    In solchen Threads (und noch viel mehr im echten Leben) würde ich am liebsten immer eine Diskussion vom Zaun brechen, warum der Arbeitgeber eigentlich nicht Arbeitnehmer heißt, wer sich diese Bezeichnungen ausgedacht hat und was das mit unserer gesellschaftlichen Perspektive macht.

    Gruß,

    F

    Mal geht es dir schlecht. Dann geht's dir wieder gut. Ich jedenfalls trag jetzt immer einen Hut.

  • Ich habe grundsätzlich ein Problem mit Zeugnissen und Noten und der damit vorgegaukelten Vergleichbarkeit (und der Sinnhaftigkeit sowieso) und fände es sinnvoller, wenn es stattdessen eher Einstellungskriterien (Tests, Gespräche o.ä.) gäbe, die tatsächlich Relevanz haben für den angestrebten Beruf.

    In der Urteilsbegründung des BVG ist das zwar das große Ziel, dem alles andere in dem Zusammenhang untergeordnet wird - eine leistungsbezogen gleiche Chance auf Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen - und das finde ich vom Gedanken her auch ganz prima, aber nur weil alle die gleichen Klausuren schreiben, heißt das noch lange nicht, dass bei gleicher Note die gleiche Leistungsfähigkeit vorliegt. In (Abschluss-)Zeugnisnoten spielt noch so viel mehr hinein.

    *Wenn* man allerdings dieses System insgesamt für stimmig hält und dem Zeugnis die Aufgabe zuschreibt, zukünftigen Arbeitgeber*innen und Lehranstalten etwas über die Leistungsfähigkeit der Person zu vermitteln, ist es in meinen Augen konsequent, eine Gewährung von Vorteilen (bzw. Nachteilsausgleichen), die die Person bei der Erbringung der relevanten Leistung hatte, und die möglicherweise Einfluss darauf haben könnte, wofür ich die Person in meinem Betrieb einsetzen kann, im Zeugnis zu erwähnen.

    Wie die Einsatzmöglichkeiten im Betrieb beurteilt werden, das muss wohl jede*r Arbeitgeber*in selbst ausloten. Gerade den Rechtschreib-Aspekt empfinde ich seit den Rechtschreibkorrekturen im Rechner als deutlich entspannter.

    Ob es im Urteil tatsächlich nur um Nichtbewertung von Teilleistungen geht, oder auch um andere Formen des Nachteilsausgleich, das ist möglicherweise Auslegungssache (wenn jemand konkrete andere Hinweise entnommen hat, bin ich für Hinweise dankbar). Ich lese es jedenfalls so, dass zumindest die Aspekte, die ein*e zukünftige AG*in nicht spätestens beim Vorstellungsgespräch selbst erkennen kann, und die Einfluss auf die Leistungsbewertung hatten, im Zeugnis erwähnt werden sollten.

    Wobei ich selbst dem kritisch gegenüberstehe. Notenschutz in der Oberstufe zu bekommen ist so aufwendig, das macht man ja nicht ohne wirkliche Not.

    Ich bin mir nicht sicher, worauf du mit dieser Bemerkung abzielst. Darauf, dass es nicht drinstehen sollte, weil der/die Schüler*in in Not ist?

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • *Wenn* man allerdings dieses System insgesamt für stimmig hält und dem Zeugnis die Aufgabe zuschreibt, zukünftigen Arbeitgeber*innen und Lehranstalten etwas über die Leistungsfähigkeit der Person zu vermitteln, ist es in meinen Augen konsequent, eine Gewährung von Vorteilen (bzw. Nachteilsausgleichen), die die Person bei der Erbringung der relevanten Leistung hatte, und die möglicherweise Einfluss darauf haben könnte, wofür ich die Person in meinem Betrieb einsetzen kann, im Zeugnis zu erwähnen.

    Einen Nachteilsausgleich als Vorteil zu bezeichnen ist so grundlegend falsch, da sträuben sich alles in mir.

  • Einen Nachteilsausgleich als Vorteil zu bezeichnen ist so grundlegend falsch, da sträuben sich alles in mir.

    Ich verstehe deinen Einwand aus der Sicht der Person.

    Aus der Sicht, die ich versucht habe, dem Urteil zu entnehmen, finde ich persönlich die Bezeichnung Vorteil passend, weil sie ja die Note, die die Person erhalten hat, verglichen mit der, die sie (oder eine andere Person mit derselben Leistung aber ohne Notenschutz/Nachteilsausgleich) unter den Regelbedingungen erhalten hätte, verbessert hat.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • *Wenn* man allerdings dieses System insgesamt für stimmig hält und dem Zeugnis die Aufgabe zuschreibt, zukünftigen Arbeitgeber*innen und Lehranstalten etwas über die Leistungsfähigkeit der Person zu vermitteln, ist es in meinen Augen konsequent, eine Gewährung von Vorteilen (bzw. Nachteilsausgleichen), die die Person bei der Erbringung der relevanten Leistung hatte, und die möglicherweise Einfluss darauf haben könnte, wofür ich die Person in meinem Betrieb einsetzen kann, im Zeugnis zu erwähnen.

    Einen Nachteilsausgleich als Vorteil zu bezeichnen ist so grundlegend falsch, da sträuben sich alles in mir.

    Danke!

    Meine Tochter hat einen Nachteilsausgleich, der es ihr ermöglicht, gewisse Leistungen in anderer Form zu erbringen. Das bedeutet für sie zeitlich und organisatorisch Mehrarbeit.

    Es sollte ein Ausgleich des Nachteils sein und bestenfalls ist es auch ein Ausgleich, aber doch kein Vorteil.

    Meine Tochter würde ohne den NTA die Oberstufe bestimmt nicht schaffen, obwohl sie klug, engagiert und leistungsbereit ist.

    Und sie weiß jetzt schon, dass sie ein Berufsfeld wählen wird, wo ihre Besonderheiten zu Stärken werden.

    Schule ist halt ein extrem starres System, was an junge Leute sehr hohe Anpassungsherausforderungen stellt. Selten im Leben, hat ein Mensch solch große Herausforderungen, wie in der Schulzeit.

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Einen Nachteilsausgleich als Vorteil zu bezeichnen ist so grundlegend falsch, da sträuben sich alles in mir.

    Ich verstehe deinen Einwand aus der Sicht der Person.

    Aus der Sicht, die ich versucht habe, dem Urteil zu entnehmen, finde ich persönlich die Bezeichnung Vorteil passend, weil sie ja die Note, die die Person erhalten hat, verglichen mit der, die sie (oder eine andere Person mit derselben Leistung aber ohne Notenschutz/Nachteilsausgleich) unter den Regelbedingungen erhalten hätte, verbessert hat.

    Und mindestens so lange, wie auch nur ein*e Entscheidungsträger*in das so sieht, darf aus meiner Sicht kein Vermerk ins Zeugnis, weil dann immer der Gedanke mitschwingen wird, dass die Person, die Leistung erbracht hat, dies ja nicht bzw nicht so gut geschafft hätte, wenn sie nicht einen Vorteil erhalten hätte.

    Dabei können Nachteilsausgleiche und Notenschutz ja so gut wie immer nur einen Teil der Nachteile ausgleichen, die entstehen, wenn man eine Behinderung oder Beeinträchtigung hat.

  • Inklusion wird in der Gesellschaft doch genauso wahrgenommen. Sonderregeln für Einzelne die Menschen ohne Beeinträchtigung einschränken oder Geld kosten.

    Das wird beim angeben dieser Ausgleiche doch genauso weitergedacht. Der Ausgleich der Behinderung wird als Nachteil für die Fitten gesehen.