Alles anzeigenAlles anzeigenGemeinhin akzeptierter Brauch in allen Parlamenten ist, dass der vorgeschlagene Kandidat auch gewählt wird.
Der Sinn einer Wahl ist aber nun mal, dass man auch dagegen sein kann.
Sonst braucht es keine Wahl.
Das hätten sie dann allerdings auch einfach durchziehen können. Die AfD jemanden vorschlagen lassen, und dagegen stimmen.
Und dann, nach drei Versuchen der AfD verlangen, dass nun die zweitstärkste Fraktion einen Vorschlag machen kann.
Und natürlich ist das eine peinliche Lücke im System.
Das war die Aussage eines CDU-Mannes über einen bis dahin gemeinhin geltenden und akzeptierten Brauch.
Es gab meines Wissens den Vorschlag der Linkspartei (?) die GO des Thüringer Landtags entsprechend zu ändern - noch vor der Landtagswahl. Die CDU hat sich verweigert. (vermutlich deswegen weil man dachte, selbst von dem bis dahin geltenden und akzeptierten Brauch zu profitieren)
Das unwürdige Spektakel darf man daher m.E. durchaus vor allem der CDU zuschreiben.
Vermutlich bestanden ernste Sorgen, dass es eben doch CDU-Abgeordnete gegeben hätte, die ihre Stimme einem AfD-kandidaten gegeben hätten und daher wollte man es erst gar nicht darauf ankommen lassen.
Das wird sich nicht auf Dauer durchziehen lassen.
Warum es nicht besonders hilfreich ist, das "unwürdige Spektakel" nur der CDU zuzuschreiben, hat Anaba in Beitrag 277 in diesem Strang ganz prima aufgezeigt.
Und zur Einordnung: Dein Zitat weiter oben stammt von 2018 und bezieht sich auf die Frage, ob ein Präsident, der aufgestellt wird, auch gewählt werden muss (eine Tradition), der Änderungsantrag, auf den Du Dich beziehst, kam von den Grünen in diesem Jahr und sollte festlegen, dass nicht nur die stärkste Fraktion Vorschlagsrecht besitzt, also eine echte Veränderung der Geschäftsordnung. Das wollte diesmal die CDU beantragen.
Das ist wichtig zu unterscheiden, weil es im ersten Fall überhaupt keine Frage war, dass das Recht, jemanden nicht zu wählen, bestand, obwohl bis dahin kein Gebrauch davon gemacht worden war.
Im zweiten musste etwas geändert werden, um einen Vorgang zu verhindern, der unabsehbare Folgen haben kann, weil es ab einem bestimmten Punkt kein festgelegtes Prozedere mehr gibt (was z.B. passiert, wenn der Kandidat der AfD NICHT gewählt wird, aber es kein Vorschlagsrecht der anderen Parteien gibt).
Gruß,
F