Kein Sonderurlaub für die Hochzeit meines Kindes

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  • Mein AG gewährt mir keinen Sonderurlaub für die standesamtliche Trauung meiner Tochter#blink Im Internet steht das es einem Arbeitgeber zusteht. Meine Kollegin hat 2 Tage Sonderurlaub für den Verlust ihrer Mutter erhalten. Nicht falsch cerstehen, ich finde es gut und richtig so für sie. Im Vertrag ist somit nichts ausgeschlossen.


    Ich fühle mich gerade irgendwie schxxx damit.


    Werde jetzt in den 14 Tagen einige Überstundenaufbauen müssen. Da mein Urlaub komplett für Ferienzeit drauf geht. Darf ich vom AG nicht anders nehmen. OGS Betreuung

    musste echt mal grad raus der Frust


    .

    Es ist nicht wichtig einem Kind eine Antwort auf seine Fragen zu geben,sondern ihm zu helfen die Lösung selbst zu finden. #rose

  • Zu Recht. Habt ihr eine Vertretung? Personalrat oder so?

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Sonderurlaub im öffentlichen Dienst gibt es bei:

    - eigener Hochzeit

    - Geburt eigenes Kind

    - Todesfall nahe Angehörige

    Soweit erscheint mir die Ablehnung also gerechtfertigt, mit der Vorgabe der Ferienzeiten für Dich ist es natürlich unschön. Was hast Du denn für einen Vertrag? Die Festlegung aller Urlaubstage auf feste Termine erscheint mir der bessere Hebel.

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • Kenne ich auch nicht. Man bekommt ja nicht mal zur eigenen Eheschließung sonderurlaub, warum dann für die des Kindes?

    Das ist ja ein Ereignis das man planen und rechtzeitig mitteilen kann, dass die geladenen gäste urlaub/frei nehmen können.

    Ist bei einem Todesfall ja nicht planbar und ohnegin eine völlig andere sache und absolut nicht zu vergleichen.

  • Kein öffentlicher Dienst. Eine Freie Waldorfschule Schule


    Im Internet steht halt alles und nix .

    Es ist nicht wichtig einem Kind eine Antwort auf seine Fragen zu geben,sondern ihm zu helfen die Lösung selbst zu finden. #rose

  • Überstunden könnte ich nur aufbauen, wenn ich eher komme. Aber das sieht der AG nicht als notwendig an, da ja Betreuung durch Kollegen sichergestellt ist

    Es ist nicht wichtig einem Kind eine Antwort auf seine Fragen zu geben,sondern ihm zu helfen die Lösung selbst zu finden. #rose

  • Kenne ich auch nicht. Man bekommt ja nicht mal zur eigenen Eheschließung sonderurlaub, warum dann für die des Kindes?

    Das ist ja ein Ereignis das man planen und rechtzeitig mitteilen kann, dass die geladenen gäste urlaub/frei nehmen können.

    Ist bei einem Todesfall ja nicht planbar und ohnegin eine völlig andere sache und absolut nicht zu vergleichen.

    Zur eigenen Eheschließung haben hier alle Sonderurlaub bekomme.

    Es ist nicht wichtig einem Kind eine Antwort auf seine Fragen zu geben,sondern ihm zu helfen die Lösung selbst zu finden. #rose

  • Ich finde es eigentlich ok, du bekommst frei, musst es nur vorarbeiten. Klingt für mich eigentlich fair.

    Die Möglichkeiten Vorarbeiten habe ich nicht.

    Wenn es rechtlich so ist, ist es so. Zur Not unbezahltes Frei. Mein Mann hat Sonderurlaub bekommen, meine Kollegin bei der Hochzeit der Eltern. Ich bin verwirrt und irritiert

    Es ist nicht wichtig einem Kind eine Antwort auf seine Fragen zu geben,sondern ihm zu helfen die Lösung selbst zu finden. #rose

  • Überstunden könnte ich nur aufbauen, wenn ich eher komme. Aber das sieht der AG nicht als notwendig an, da ja Betreuung durch Kollegen sichergestellt ist

    Irgendeine Möglichkeit müsste der AG dir schon geben. Zur Not unbezahler Urlaub oder minus Stunden. Kann ja nicht sein, dass man keine Möglichkeit hat bei der Heirat des eigenen Kindes anwesend zu sein. Sonderurlaub muss nicht sein, aber so querstellen ist ja wirklich völlig empathielos.

  • Viele wäre die ungleiche Handhabung ein Hebel?

    Ist doch blöd fürs Betriebsklima, wenn die eine Sonderurlaub kriegt und die andere für einen anderen Sachverhalt nicht. Das sollte der AG auch nicht wollen.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • Das ist ja ein Ereignis das man planen und rechtzeitig mitteilen kann, dass die geladenen gäste urlaub/frei nehmen können.

    Scheint doch aber um eine Mitarbeiterin in der Schule zu gehen. Das sind die Urlaubstage festgelegt: in den Ferien! Ich könnte als Lehrerin gar nicht frei nehmen außerhalb der Ferien. Zum Glück ist meine Chefin da sehr großzügig und zumindest als Teilzeitkraft ist es dann doch meist möglich über Überstunden oder Tausch mit einer Kollegin. Bei den Vollzeitkräften ist es aber schwieriger. In der OGS sollte es ja aber zumindest unbezahlt wirklich möglich sein.

  • Ich finde es eigentlich ok, du bekommst frei, musst es nur vorarbeiten. Klingt für mich eigentlich fair.

    Die Möglichkeiten Vorarbeiten habe ich nicht.

    Wenn es rechtlich so ist, ist es so. Zur Not unbezahltes Frei. Mein Mann hat Sonderurlaub bekommen, meine Kollegin bei der Hochzeit der Eltern. Ich bin verwirrt und irritiert

    Wenn eine Kollegin für die Hochzeit der Eltern Sonderurlaub bekommen hat, solltest du ihn auch bekommen.

  • wenn es nach Gutdünken gehandhabt wird und andere Kolleginnen wegen der Hochzeit der Eltern Sonderurlaub bekommen, dann wäre ich auch maximal irritiert und verärgert. Das würde überhaupt kein gutes Licht auf den jeweiligen Arbeitgeber werfen und hätte bei mir Konsequenzen was Einsatzfreude und Bereitschaft für andere einzuspringen betrifft. Erst recht, wenn sie dir nicht mal ermöglichen regulären Urlaub dafür zu nehmen oder Überstunden aufzubauen.

  • Ob und für welche Fälle man Sonderurlaub bekommt wird entweder im Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt. Das kann in jedem Unternehmen anders sein. Einen gesetzlichen Anspruch hat man m. W. nicht.