Frage zu BuT und Jugendhilfe

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  • Hallo, in der Hoffnung, dass sich hier jemand damit auskennt: Was genau ist "Jugendhilfe" und ist man damit BuT berechtigt?

    Konkret geht es um eine Person, die Jugendhilfe bezieht (und in 1-2 Monaten Bafög). Ist man damit BuT berechtigt?

    Ich danke euch für euer Fachwissen.


    Edit: Es handelt sich um eine knapp volljährige Person, die meines Wissens ohne Eltern in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und vermutlich über kein eigenes Einkommen verfügt.

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Bekommt sie Hilfe nach dem SGB VIII? Du meinst vermutlich das Taschengeld, was da gezahlt wird oder?

    Kann das Jugendamt da beraten?

    Es geht ja um das Einkommen.

    Ich hab jetzt tatsächlich keinen automatischen Anspruch wegen Bafög und Jugendhilfe gefunden.

    Ich schreibe meine persönlichen Erfahrungen und über mein persönliches Umfeld. Manchmal schreibe ich auch davon, was mir Familie oder Freunde so berichten, das steht dann aber dabei.
    Ich schreibe nicht über ein anderes Umfeld oder andere Erahrungen und tatsächlich nicht über ein ganzes Land oder die ganze Welt.
    Dafür bin ich viel zu klein und unwissend, als dass ich der Meinung sein könnte, dass ich weiß, wie es überall so funktioniert. #herzen

  • Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, ob es das Taschengeld ist. Die Eltern wohnen meines Wissens nach nicht in Deutschland.

    Die Auskunft, dass die Person nicht BuT berechtigt sei, habe ich von einer (nichtstaatlichen) Jugendhilfestelle bekommen. Wobei explizit nach dem Förderverein gefragt wurde und meine Frage, ob die Person eine der Leistungen bezieht, die zum BuT berechtigen, verneint wurde. Aber es wurde nicht explizit verneint, dass es einen Anspruch auf BuT gebe - wisst ihr was ich meine?

    Ich wüsste gerne, ob der Anspruch tatsächlich nicht besteht oder ob es für diese Schülergruppe doch eine Fördermöglichkeit gibt (der Förderverein übernimmt i.d.R. nicht die gesamte Summe...).

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    Willy Brandt, 1969

  • Du kannst dir bei der BuT-Stelle kurzfristig berechnen lassen, ob voraussichtlich BuT bekommst.

    Oder dort mal anrufen, ob es den Anspruch gibt oder nicht, wenn eine bestimmte Leistung gezahlt wird.

    Leider wird oft zum Förderverein geschickt, weil es leichter ist.

    Ich weiß, dass es aber Fördervereine gibt, die eine BuT-Ablehnung fordern, bevor sie überhaupt etwas zahlen.

    Ich schreibe meine persönlichen Erfahrungen und über mein persönliches Umfeld. Manchmal schreibe ich auch davon, was mir Familie oder Freunde so berichten, das steht dann aber dabei.
    Ich schreibe nicht über ein anderes Umfeld oder andere Erahrungen und tatsächlich nicht über ein ganzes Land oder die ganze Welt.
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  • Danke, dann ruf ich mal beim Jugendamt an.

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    Willy Brandt, 1969

  • Wo lebt die Person denn? Hat sie eine eigene Wohnung/ Zimmer/ Mietvertrag? Wäre es vielleicht möglich, statt Bafög Bürgergeld zu beziehen?

  • Ich gehe anhand Deiner Schilderung von folgendem aus:

    Der junger Mensch ist in einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach SGB VIii (KJHG) und bekommt über diese seinen Lebensunterhalt finanziert. Ich vermute es wird sich um das Betreute Jugendwohnen für junge Volljährige handeln (Paragraph 41 ind Kombination mit Paragraph 34 SGB VIii).

    Damit wird alles, was er zum Leben braucht, vom Jugendamt bezahlt - also sowohl Miete, Kleidung, Essen, Taschengeld, ... aber auch seine sozialpädagogische Begleitung.

    Bei BuT ist dieser Personenkreis, so wie ich das lese, nicht berechtigt.

    Zitat

    Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

    Bedarfe für Bildung erhalten

    Quelle: https://familienportal.de/familienportal…ng-und-teilhabe

    Meines Kenntnisstande nach kann aber für Klassenfahrten u.ä. beim Jugendamt die Kostenübernahme beantragt werden. Das müsste eigentlich die Betreuer*in wissen und tun. Entweder beim sozialpädagogische Sachbearbeiter oder direkt bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

    Edit sagt: hatte mich verlesen. Dachte Person ist volljährig. Inhaltlich ändert sich an meiner Aussage nichts, es ist nur dann vermutlich Paragraph 27 in Verbindung mit 34 SGB VIII

  • Danke euch. Zwischenzeitlich hat der "Betreuer" mir geschrieben - er hat wohl vor, eine ergänzende Leistungen zu beantragen, allerdings erst, wenn die Person im Bafög-Bezug ist. Damit wäre sie dann BuT berechtigt. Aber der Betreuer zweifelt wohl etwas an der Geschwindigkeit, mit der das umgesetzt wird.

    Hmpf. Blöd für die Person. Könnte die Schule hier in Vorleistung gehen und es nachträglich über BuT zurückbekommen? Wahrscheinlich nicht, oder?

    Für "reine" Bafögbezieher gibt es keine Unterstützung, zumindest habe ich ein Urteil gefunden, laut dem sie auf die Klassenfahrt hinsparen sollen. Wie doof ist das denn.

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    Willy Brandt, 1969

  • Nachträglich, also wenn die Klassenfahrt schon vorbei ist, wird das eher nicht gehen.

    Ich vermute, Bafög soll ab dem 18. Geburtstag laufen - davor reine Jugendhilfe.

    Wann ist die Klassenfahrt im Verhältnis zum 18. Geburtstag?

  • Kann Förderverein die Fahrtkosten vorstrecken und bekommt sie zurück, wenn BuT bewilligt und das Geld da ist? Das machen wir hier manchmal, allerdings sind die „Kinder“ (durchaus auch 16-17 Jahre alt) bereits im BuT nur die ganze Prozedere dauert manchmal länger.

    #sonneige Grüße von Fibula mit drei Juli-Männern #kerze #kerze #kerze #kerze
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    Ernst Ferstl

  • Ich vermute, dass das Problem ist, dass die Klassenfahrt kurz nach dem 18. Geburtstag ist. Eigentlich gilt ja Antragszeitpunkt - aber vielleicht braucht der Betreuer erst die Genehmigung für Bafög um die ergänzende Leistung beantragen zu können. Ubd Das hört sich so an, als ob sich das alles ganz dumm überschneiden. Also

    - Jugendhilfe aktuell nur bis 18. Geburtstag bewilligt.

    - Da Klassenfahrt danach, kann nicht über Jugendhilfe beantragt werden.

    - Bafög Bescheid vermutlich erst nach Klassenfahrt da.

    - Deshalb kann ergänzende Leistung noch nicht beantragt werden.

    Doof. Ich würde versuchen mit guter Argumentstion beim Förderverein eine möglichst große Summe zu beantragen.

  • Danke fürs Aufdröseln, jetzt verstehe ich es besser.
    Vielleicht löst es sich doch von selbst, die Fahrt ist erst im September. Mal schauen.

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    Willy Brandt, 1969

  • Geht es nur konkret um die Klassenfahrt?


    Gibt es vor Ort z.B. den Kinderschutzbund? Hier bei uns kann man beim DKSB relativ unkompliziert unbürokratisch verschiedenste Zuschüsse beantragen (geht los bei: Kind braucht dringend einen Schwimmkurs und den haben wir auch organisiert, aber jetzt fehlt eine Badehose... bis hin zu Zuschüssen oder sogar Übernahme der Gesamtkosten einer Klassenfahrt... wichtig ist denen immer nur, dass eine pädagogische Begleitung und Begründung mitgeliefert wird


    Vlt gibt es bei Euch vor Ort sowas auch?

    Das löst das BuT-Problem und die Ungerechtigkeit nicht, aber ermöglicht vlt die Klassenfahrt?

  • Hermine in dem Fall würde ich beim Förderverein fragen, ob sie die Fahrt bezahlen und wenn tatsächlich gezahlt wird, dann kann das Geld zurück gezahlt werden, wenn nicht, dann nicht.

    Da hilft es wenn die LuL ein gutes Wort einlegen.

    Alternativ beim Jugendamt nachfragen. Die können durchaus auch zahlen, wenn das jetzt fällig ist. Und der Betreuer soll sich dann etwas beeilen und direkt die ergänzenden Leistungen beantragen. Dafür muss er nicht auf das BAföG warten...


    Ich drücke die Daumen, dass es klappt.

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