Haftungsfragen bei Schäden durch AN

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  • Ich hatte vor einiger Zeit einen Schaden am Auto im Job verursacht ( ich arbeite als pers. Assistentin für Menschen mit Behinderung und bin mit dem Auto der zu betreuenden Person gefahren )

    Der AG hat dafür eine Versicherung ( gehabt) und die wird hoffentlich den Schaden bezahlen.

    Nun kam es heute mit einigen Kollegen so grundsätzlich eine Unterhaltung bzgl. Haftungsfragen. Dafür hat der AG eine Haftpflichtversicherung die dafür aufkommt wenn jemand einem Klienten was kaputt macht/ durch Verschulden des AN den Klienten ein Schaden entsteht.

    Ich hatte dann gemeint das ich zumindest nicht dafür aufkommen müsse solange es kein grob fahrlässiges/vorsätzliches Verhalten von mir geben würde.

    Dann meinte ein Kollege ihn würde interessieren WO das rechtssicher steht.

    Meine Tochter gab mir dann das Stichwort innerbetrieblicher schadensausgleich, und da hab ich mal rumgelesen im Netz und fand für Fahrlässigkeit das auch bestätigt - aber - mich hat erschreckt das bei „mittlerer Fahrlässigkeit“ AG und AN die Haftung beide tragen.
    Würde am Ende ja heißen das auch ein entstandener Schaden von beiden getragen werden müsste.

    Übernähme solche Dinge dann eine private Haftpflichtversicherung?

  • Übernähme solche Dinge dann eine private Haftpflichtversicherung?

    Das glaube ich nicht. Dafür gibt es eine Betriebs- und eine Berufshaftpflichtversicherung.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Meinst du Schäden fur Dritte oder auch, wenn dir als AN etwas Betriebszugehöriges kaputt?


    Letztes kann ich mir kaum vorstellen, dass der AN außer bei Vorsatz haftbar gemacht werden kann, das wäre ja ein völlig unverhältnismäßiges Risiko .

    Stelle dir vor, ein Monteur macht an einem Kraftwerk einen Fehler und dieses wird deshalb für nur wenige Stunden vom Netz genommen. Der Mensch wäre ja sofort insolvent . Da würde niemand mehr arbeiten.

  • Ja, tatsächlich ist es so, dass gesetzlich gesehen, der AN durchaus haften kann. Der AG hat aber da auch eine gewisse Fürsorgepflicht und muss zunächst Versicherungen in Anspruch nehmen. Es ist daher sinnvoll, dass der AG eine Betriebshaftpflicht hat. Einige Tarifverträge haben auch entsprechende Regelungen, dass die Arbeitnehmerhaftung nur bei grober Fahrlässigkeit zutrifft.

  • Begonnen hat das ganze daran rumzuüberlegen durch den Schaden den ich verursacht habe- Höhe 500,-

    Lt meiner Tochter wäre das in keinem Fall mein Problem und ich müsse, solange keine grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz vorliegt, nicht dafür aufkommen.

    Wir haben für unseren eigenen Betrieb eine Betriebshaftpflicht, der AG hat auch eine, aber da es sich um den Rolli-Lifter am Auto handelt würde dafür die Versicherung nicht aufkommen sondern eine Reisehaftpflicht (?) die der AG extra abgeschlossen hat. Da gab’s bisher keine Rückmeldung ob die das übernehmen, zudem scheint es diese Möglichkeit seit 1.1 nicht mehr zu geben.

    Beim googeln bin ich dann eben über die mittlere Fahrlässigkeit gestolpert.

    Mein Mann erledigt zB im Job Messungen, die im allerschlimmsten Fall zu großflächigen Rückrufen für könnten. ( Auto und Medizintechnik) und ich frag mich was wäre mittlere Fahrlässigkeit im Job?

    was ist in verschiedenen Jobs mittlere Fahrlässigkeit?

    Ich hätte mich damit nicht beschäftigen sollen, dann würde ich mir da keine solch großen Gedanken machen……

    Im Fall der 500,- Euro würde ich die im schlimmsten Fall selber zahlen, da ich nicht wollen würde das ich meinem Klienten einen Schaden zugefügt hab.

    Aber es könnte ja sehr schnell ein Schaden entstehen der einen für immer ruiniert