Ich hatte vor einiger Zeit einen Schaden am Auto im Job verursacht ( ich arbeite als pers. Assistentin für Menschen mit Behinderung und bin mit dem Auto der zu betreuenden Person gefahren )
Der AG hat dafür eine Versicherung ( gehabt) und die wird hoffentlich den Schaden bezahlen.
Nun kam es heute mit einigen Kollegen so grundsätzlich eine Unterhaltung bzgl. Haftungsfragen. Dafür hat der AG eine Haftpflichtversicherung die dafür aufkommt wenn jemand einem Klienten was kaputt macht/ durch Verschulden des AN den Klienten ein Schaden entsteht.
Ich hatte dann gemeint das ich zumindest nicht dafür aufkommen müsse solange es kein grob fahrlässiges/vorsätzliches Verhalten von mir geben würde.
Dann meinte ein Kollege ihn würde interessieren WO das rechtssicher steht.
Meine Tochter gab mir dann das Stichwort innerbetrieblicher schadensausgleich, und da hab ich mal rumgelesen im Netz und fand für Fahrlässigkeit das auch bestätigt - aber - mich hat erschreckt das bei „mittlerer Fahrlässigkeit“ AG und AN die Haftung beide tragen.
Würde am Ende ja heißen das auch ein entstandener Schaden von beiden getragen werden müsste.
Übernähme solche Dinge dann eine private Haftpflichtversicherung?