Rechtsanspruch auf Krippenplatz - und die perversen Folgen: Wir verlieren unseren Platz!!!!

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  • Finde ich aber unlogisch, das Kinder älter als 1 oder 3 Jahre dann keinen Platz mehr bekommen. Der Rechtsanspruch besteht doch trotzdem, da kannst Du Dich doch buchstäblich an das Gesetz halten.
    Angenommen Du ziehst um, dann hast du auch in der neuen Gemeinde einen Anspruch.
    Nirgendwo steht, das ältere Kinder ihren Anspruch verlieren.


    Diese Klage müsste doch total erfolgreich sein.


    LG


    sabine


  • man muss nicht überall die kindergartenplätze abgeburt reservieren, hier bei uns ist das z.b. gar nicht möglich. hier gibt es jedesjahr im november anmeldetage an denen man seine kinder für den folgenden august anmelden kann. so ist das hier scheinbar im ganzen landkreis geregelt. und dann gibt es eine art sozialplan nach dem die kinder ausgewählt werden für die jeweilige einrichtung. unsere kinder gehen in einen katholischen kindergarten und da wird z.b. geguckt ob das kind katholisch getauft ist, ob es im einzugsgebiet wohnt, ob es geschwister im gleichen kiga hat, ob es älter ist als die anderen angemeldeten kinder (für einen Ü3 platz) usw. generell hat unser kiga scheinbar ein gewisse anzahl plätze für kinder u3 und diese werden dann natürlich auch vorrangig an kinder u3 vergeben, wenn nicht gegung u3 anmeldungen da sind, würden diese plätze auch mit ü3 kinder besetzt werden umgekehrt wohl genauso.


    und natürlich könnte man klagen, wenn die stadt einem tatsächlich keine platz zur verfügung stellen kann. das problem ist einfach, man kriegt dann irgendwo einen platz. wir hatten das z.b. als wir umgezogen sind im oktober 09, tochterkind war da 5, als im letzten kindergartenjahr. der vom jugendamt zugeteilte platz war am anderen ende der stadt, es gab keine öffis dahin und ich hatte kein auto, hätte also immer mit dem fahrrad fahren müssen, ganz blöd so mitten im winter und dann auch noch schwanger. mal davon ab das die strecke für meine damals 5jährige zu weit war im winter. mit ganz viel glück haben wir dann doch noch einen anderen platz bekommen, weil ich bei der anmeldung für kind 2 in den kindergärten vor ort nochmal gefragt habe und ein kind wegzog, dieser platz aber dem jugendamt noch nicht gemeldet worden war.


    also einen platz müßte man eigendlich immer kriegen, wenn nicht im kiga, dann bei einer tagesmutter die frage ist nur, ob man ihn dann auch will.

  • In Karlsruhe ist es auch so, dass es ein zentrales Anmelde- und Vergabeverfahren gibt, wobei es auch Vorschriften gibt - der Rüppurrer Kindergarten darf z.B. nur Rüppurrer Kinder aufnehmen (außer ein Kind wird durch Umzug außer-stadtteilig). Im Februar bewirbt man sich, im Mai bekommt man Bescheid für September. Also klar, etwas Vorlauf braucht man schon. Aber nicht 3 Jahre.


    zu meiner eigenen Überraschung habe ich übrigens hier im Ort, in Ba-Wü, was bekanntermaßen nicht grade für seinen supi-dupi-Krippenausbau bekannt ist, für den Superwurm innerhalb von 3 Monaten einen Kita-Platz gehabt. U3. Im Oktober angerufen, 3 Tage später besichtigt, und ne Woche später die Zusage gehabt fürs Schnuppern im Januar, und Eingewöhnung ab Februar. Ohne, dass ich einen gültigen AV vorzeigen konnte (war arbeitssuchend). Fand ich schon heftig verwunderlich, weils ja auch dieses Jahr von überall her schallte, dass es so schwer sei, einen Kita-Platz zu bekommen. Aber ich hatte hier im Ort auch einfach extremes Glück, glaube ich.

  • Nirgendwo steht, das ältere Kinder ihren Anspruch verlieren.



    Ne, aber die jüngeren Kinder werden bevorzugt genommen, weil es für die Einrichtung mehr Kohle bringt.


    Der Rechtsanspruch bringt mir leider nichts. Denn der KiGa-Platz der mir zugeteilt wurde ist für mich nur theroretisch, nicht aber praktisch erreichbar.


  • Und genau das meine ich: man hat ja Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind (im öffentlichen Dienst noch einige Jahre mehr). Wenn man zurückkehrt, hat man/frau Anspruch auf einen ihrem Arbeitsvertrag entsprechenden Arbeitsplatz ohne Einbußen. In Gegenden, wo 3 Jahre Erziehungsgeld gezahlt wurde, war das Ausschöpfen dieser 3 Jahre Elternzeit üblich.


    Nur hat man früher (vor 2 oder 3 Jahren) zum 3. Geburtstag keinen Kindergartenplatz gehabt. Man bekam frühestens einen Platz NACH dem 3. Geburtstag. Wenn man die Schwangerschaft gut geplant hatte, kam das Kind Ende August. Wenn man schlecht geplant hatte, vielleicht im Oktober und dann hatte man noch ein Jahr vor sich. Da haben die 3 Jahre Elternzeit schlicht nicht gereicht.
    (Mal abgesehen davon, dass die Betreuungszeiten vor wenigen Jahren noch eher flächendeckend so waren, dass eine Berufstätigkeit der Mutter eher nicht möglich war.)

  • Aber ist das jetzt denn geändert? Hat man mit dem Tag des Geburtstags einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder nicht auch erst wenn das nächste Krippenjahr beginnt?

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Der Rechtsanspruch bringt mir leider nichts. Denn der KiGa-Platz der mir zugeteilt wurde ist für mich nur theroretisch, nicht aber praktisch erreichbar.



    wie blöd ist das denn!

  • Aber ist das nicht quasi normal? :S


    Alternativ kann man ja auch einen Kindergartenplatz im erzkatholischen Kiga um die Ecke angeboten bekommen... #augen

  • Lustigerweise sind auch die Kindergartenplätze in der erzkatholischen Kindergärten ausgebucht, weil *überraschung* die nämlich nicht schlechter sind als andere, nur katholisch. und katholisch ist nicht gleichbedeutend mit giftig. Und nochmal *überraschung*, es gibt auch erstaunlich viele Menschen, die gar nix dagegen haben.


    *nochmal seitlich austret, weils mich nervt*

  • Nee, darum ging es mir doch gar nicht. ;) Natürlich kann der Kindergarten genauso gut sein, das lässt sich nur nicht mit dem Grundgesetz eines Staates, der sakulär sein soll (haha), vereinbaren.

  • Bin ich froh, dass ich das Thema eigentlich durch habe. Mein Großer ist jetzt bereits in der Elementargruppe und der Lütte hat im Sommer mit 12 Monaten seinen Platz in der Krippe bekommen. Altersabstand 27 Monate... wir hatten ca 2 Monate beide noch in der Krippe, was aber kein Problem war.


    Grundsätzlich finde ich den Rechtsanspruch richtig. Doch mit der Umsetzung hat sich die Politik als höchst inkompetent erwiesen. Wenn ich so in die bisherigen Kommentare schaue, dann muss ich sagen, wenn ich so eine Arbeit als Projektmanagerin abliefern würde, dann wäre ich die längste Zeit meines Lebens Projektmanagerin gewesen. Leidtragende wie immer die Eltern und auch die Kinder.


    Hier in Hamburg geht es scheinbar noch einigermaßen, jedenfalls hier im Ortsteil in unserer Kita, wobei die Wartelisten voll sind und auch hier trotz Rechtsanspruchs Geschwisterkinder Vorrang haben. Habe gehört, dass die Kita dann vorzugsweise Kinder nehmen wird, bei denen die Eltern beide berufstätig sind, zumal für die Auslastung die Grundanspruchsplätze von 25h/Woche eher ungünstig sind. Dazu fallen bei uns ab nächstes Jahr die Hortplätze weg, weil die Schulen das Betreuungsangebot sichern sollen (offene, teilgebundene oder gebundene Ganztagsschule - manchmal in Kooperation mit einer Kita). Im übrigen hätte ich das im Gesetz anders formuliert: Nur wer nachweisen kann, dass beide Elternteile wieder berufstätig sind, hat Anspruch auf einen Krippen- bzw. Kitaplatz. Und eine Kitapflicht mindestens zwei Jahre vor Einschulung, um Sprachdefizite rehctzeitig aufzufangen (naja, für jene halt, bei denen es wirklich notwendig wäre, denn die nehmen auch keinen Anspruchskitaplatz, wenn er für umsonst ist).


    Das Gutscheinsystem in Hamburg hat auch einige Vorteile: Das/die Kind/er können entweder in eine Kita in Wohnortnähe oder in Arbeitsnähe untergebracht werden. Damit hat man natürlich auch mehr Flexibilität, gerade in einer so großen Stadt, wo man schon mal 1-2 Stunden pro Strecke zur Arbeit brauchen kann. So wie es jetzt ist, bin ich sehr dankbar, dass ich nicht um eine Betreuung kämpfen musste. Habe meine Jungs aber auch beide noch während der Schwangerschaft auf die Warteliste setzen lassen, um möglichst weit oben zu stehen, wenn's an der Zeit ist.


    Und bei uns wird nächstes Jahr im Ortsteil noch eine weitere Krippengruppe im kirchlichen kindergarten dazukommen. Ansonsten - was ich so von anderen Müttern höre - ist eine Tagesmutter auch eine gute Alternative. Mir macht lediglich die Betreuung in der Schule noch Sorgen, wobei ich zum Glück mehrere Möglichkeiten sehe: Schulbetreuung, AuPair oder ich arbeite 50-60% im Homeoffice. Ob das so funktionieren wird, muss sich zeigen. Aber die Sorgen um die Betreuung hören mit der Kita ja leider nicht auf. Letztlich gab es einen Artikel im Focus zum Thema "Schlüsselkind". Das geht wohl so ab der 3. Klasse, wobei ich da auch durchaus Bauchschmerzen mit hätte. Letztlich fragt sich auch, ob man sich dann nicht wie schon in der Vergangenheit unter Eltern entsprechend organisiert. Ganz böse formuliert: dann wären wir wieder da, wo die Familien mit Beginn der industriellen Revolution waren: Auf sich gestellt und auf gegenseitige Hilfe angewiesen.


    Gruß
    marjatta

  • Die Betreuung an den Schulen wird aber auch ausgebaut. Klar, was nutzt der Ganztagskiga den beruftätigen Eltern, wenn die Kinder mit 6 Jahren dann 10.40 Uhr Schulschluss haben.


    Hera, es gibt ganz unterschiedliche Kigas von ganz unterschiedlichen Trägern: von Waldorf, Eltern-Initiative usw.. Eine Vielfalt ist durchaus gewünscht. Wäre ein einheitliches, komplett staatlich getragenes Kindergartensystem wirklich erstrebenswert? Dann wären wir nämlich genau dort, was manche schon die ganze Zeit befürchten - dass der Staat die Erziehung der Kinder übernimmt.
    Und genau da finde ich es sehr gut, dass es unterschiedliche Träger mit unterschiedlichen Kiga-Konzepten gibt.


    (Blöd ist es natürlich, da gebe ich Dir Recht, wenn man einen Kiga hat, der eine andere Weltanschauung als die eigene vertritt.)

  • Oh Mann, bin ich als Senderin (so von wegen Theorie der Kommunikation) so schlecht? :(


    Das meinte ich auch nicht. Es ging mir einfach darum, dass dir nicht nur bei Einklagen des Kindergartenplatzes einen Platz zugewiesen kann, der viel zu weit weg ist, sondern auch ein religiös geprägter, womit atheistisch/agnostisch/anders religiös geprägte Eltern dann aber nichts mit anfangen können (genauso wie, wenn er nicht realistisch erreichbar ist) und das m.E. nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, aufgrund des Säkularismusgebots.


    Es ging mir weder darum, dass religiöse Kindergärten furchtbar sind, noch darum, dass es die nicht geben sollte. Natürlich sollte es Kindergärten mit ganz vielen verschiedenen Konzepten geben, damit alle Eltern etwas passendes für ihr Kind finden.


    Jetzt verständlich?

  • Aber alle Kitas, auch die privaten werden doch vom Staat subventioniert. Das nervt mich auch manchmal in der Debatte:
    Bloß nicht zuviel Staat, aber dann soll er eben doch alles finanzieren.
    In städtischen Kindergärten haben sind die Erzieherinnen im öffentlichen Dienst angestellt, was durchaus vorteilhafter sein kann, als bei einem privaten Träger, gefördert werden beiden, nur beim einen bleibt das Geld im "staatssystem", beim anderen landet es beim Privatträger.


    Davon abgesehen verstehe ich a) nicht, was daran so schlimm sein soll, dass man sich gegenseitig unterstützt und nicht nur nach irgendjemand "da oben" ruft, der es richten soll und was das b) mit dem Beginn der industriellen Revolution zu tun hat

    Fix it even if you didn't break it


  • In städtischen Kindergärten haben sind die Erzieherinnen im öffentlichen Dienst angestellt, was durchaus vorteilhafter sein kann, als bei einem privaten Träger, gefördert werden beiden, nur beim einen bleibt das Geld im "staatssystem", beim anderen landet es beim Privatträger.


    Für den Staat sind die privaten Träger (egal ob Eltern-Ini, Kirche oder AWO) günstiger, weil die einen Eigenanteil finanzieren müssen.



    Hera: in Bayern war es so, dass man einen Rechtsanspruch darauf hatte, dass die Kommune einem auch den Gastbeitrag für einen Kiga außerhalb der eigenen Kommune zahlen musste, wenn man aus weltanschaulichen Gründen nicht in den Kiga vor Ort wollte.

  • Hier werden bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs - also wenn man sich einen Kitaplatz wegen des Rechtsanspruchs zuweisen lässt - kirchliche Träger nicht berücksichtigt, ganz einfach, weil die sich die Kinder aussuchen können und dasJugendamt daher keine Zuweisungen vornehmen kann.

    Liebe Grüße Gini und Töchter (*2006, *2008 und *2012)

  • Als ich eben in einem KiGa angerufen habe, um zu betonen daß wir immer noch suchen und Asgrim zum Sommer wechseln soll, bekam ich folgende Antwort:


    "Das wird schwierig, wir U3-Plätze schaffen müssen."



    Für's Protokoll, es geht um ein Kind, daß im Sommer 4 Jahre alt wird.
    Wir haben mit Mühe uns Not einen Platz gefunden, der so weit weg ist, daß wir mit dem Bus oder dem Auto fahren müssen und wir wohnen innerstädtisch, nix Randbezirk, Dorf. o.ä. !

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

    Einmal editiert, zuletzt von Bryn ()

  • Puh Bryn....das is ja ne verka...te Situation. :stupid: #knuddel

    Alles, was einmal war, ist immer noch. Nur in einer anderen Form. (Hopi-Weisheit)