Langzeitkrank und Termin bei Jobvermittlung

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  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum gelandet.

    In ein paar Tagen habe ich einen Termin im Jobcenter und weiß nicht, wie ich mich dort verhalten soll. Der Termin kam übers Onlineportal und hat als Betreff Jobvermittlung. Nun ist es so, dass ich zum ersten Mal Kontakt mit dem JC habe, da ich im Dezember aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde. Mein Antrag auf ALG wird noch bearbeitet, ich habe mich rechtzeitig arbeitslos gemeldet und den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt, damit das geprüft werden kann.

    Beim VdK hat man mir empfohlen, keine AU mehr ausstellen zu lassen, wenn das der AG nicht mehr braucht (tut er nicht, ich bin aber nicht gekündigt zum Glück) damit ich theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und überhaupt ALG bekomme. Allerdings habe ich jetzt noch eine AU bis Anfang Februar.

    Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich bei diesem Vermittlungsgespräch auftreten soll. Soll ich von vornherein sagen, ich bin krank, ich kann nicht arbeiten? Soll ich mich auf Bewerbungen einlassen? (Bitte kein Zusatzaufwand, ich komm doch mit dem Rest schon nicht hinterher) Was wird da von mir verlangt werden und wie kann so ein Gespräch ablaufen?

    Habt ihr Erfahrungen für mich, damit ich mich ein bisschen vorbereiten kann?


    LG Ladybug

    Statusbericht:
    #hammer#haare#tuppern#kreischen:stupid: Ich hätte gerne wieder mehr #baden und #yoga

  • Bei mir war es so, dass mein befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen ist. Es kann also sein, dass es Unterschiede zu deiner Situation gibt.


    Ich habe der Arbeitsvermittlerin die Wahrheit gesagt. Sie hat mir dann geraten, der Arbeitsagentur nicht offiziell mitzuteilen, dass ich krank bin. Ein paar Monate später habe ich Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen. Aber zwischendurch war ich "offiziell voll erwerbsfähig".

  • Ich kenne es so, dass es bei Personen die aus dem Krankengeld ausgesteuert wurden erstmal wenig Bemühungen gibt denjenigen zu vermitteln. Bei den meisten gibt es an dem Punkt ja einen Plan hinsichtlich Reha etc. so dass eine Vermittlung erstmal keinen Sinn macht.

  • Ich kenne das von einem Familienangehörigen so, dass man nach der Aussteuerung ALG1 nach der Nahtlosigkeitsregelung bekommt, der ärztliche Dienst prüft, ob man voraussichtlich kürzer oder länger als 6 Monate arbeitsunfähig ist und je nachdem wird man dann aufgefordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dementsprechend gab es trotz weiterer AU ALG1 bis zur maximalen Bezugsdauer ohne Vermittlungsversuche. Ich denke das ist ein erstes Gespräch über deine Situation und du kannst ehrlich sagen, dass du nicht arbeitsfähig bist und was geplant ist (Reha, Rentenantrag).

  • Du schreibst, dass du bisher bei deinem AG gar nicht gekündigt wurdest. Dann frage ich mich, was die Jobvermittlung von dir will??

    Du müsstest dich ja jetzt eigentlich erstmal mit deinem Arbeitgeber auseinandersetzen, wie es weitergeht.

    Viele Grüße von Ina mit großer Miss (02/03) und und inzwischen 1,96 m Kerlchen (04/06) #blume

  • Du schreibst, dass du bisher bei deinem AG gar nicht gekündigt wurdest. Dann frage ich mich, was die Jobvermittlung von dir will??

    Du müsstest dich ja jetzt eigentlich erstmal mit deinem Arbeitgeber auseinandersetzen, wie es weitergeht.

    Der Arbeitgeber verzichtet in dem Fall auf das Recht aus dem Arbeitsvertrag dir eine Arbeit zuzuweisen. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wird unterbrochen während das Arbeitsverhältnis als solches weiterbesteht.

    Sobald man wieder arbeitsfähig ist hat man daher die Möglichkeit beim alten Arbeitgeber weiterzuarbeiten. Die "Jobvermittlung" ist in dem Fall eher ein theoretisches Konstrukt - du musst deine Arbeitskraft der Agentur für Arbeit anbieten, damit du ein Recht auf Arbeitslosengeld hast - das funktioniert nur wenn sie nicht von anderer Stelle gebunden ist.

  • Du schreibst, dass du bisher bei deinem AG gar nicht gekündigt wurdest. Dann frage ich mich, was die Jobvermittlung von dir will??

    Du müsstest dich ja jetzt eigentlich erstmal mit deinem Arbeitgeber auseinandersetzen, wie es weitergeht.

    Der Arbeitgeber verzichtet in dem Fall auf das Recht aus dem Arbeitsvertrag dir eine Arbeit zuzuweisen. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wird unterbrochen während das Arbeitsverhältnis als solches weiterbesteht.

    Sobald man wieder arbeitsfähig ist hat man daher die Möglichkeit beim alten Arbeitgeber weiterzuarbeiten. Die "Jobvermittlung" ist in dem Fall eher ein theoretisches Konstrukt - du musst deine Arbeitskraft der Agentur für Arbeit anbieten, damit du ein Recht auf Arbeitslosengeld hast - das funktioniert nur wenn sie nicht von anderer Stelle gebunden ist.

    Danke für die Erklärung!

    Aber seltsames Konstrukt, wenn dann Arbeitlosengeld fließt, obwohl man gar nicht arbeitslos auf dem Papier ist. Und das alles nur, um vielleicht mal zum alten AG zurück zu können.

    Viele Grüße von Ina mit großer Miss (02/03) und und inzwischen 1,96 m Kerlchen (04/06) #blume

  • „Nur“ ist gut - ich finde dieses Recht sehr wichtig. Und dieses Konstrukt ist dafür da, eine eventuelle Lücke zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente zu schließen und deshalb funktioniert die „Nahtlosigkeit“ nur bei beantragter EMR.

    Bin ich der Wandel - oder warte ich auf ihn?

    (Katja Diehl, aus „Autokorrektur“)

  • „Nur“ ist gut - ich finde dieses Recht sehr wichtig.

    Dito hier. In den überwiegenden Fällen wird die Erwerbsminderungsrente abgelehnt und dann ist es für den Betroffenen schon gut wenn er zum alten Arbeitgeber zurückgehen kann.

  • Da habt ihr sicher recht. Ich hatte nur im Hinterkopf, dass, wenn der AG einen noch weiterbeschäftigen will, er das ja auch ohne dieses Konstrukt könnte. Aber natürlich ist das mehr Sicherheit für den AN, wenn da zwischenzeitlich gar kein Cut erfolgt ist.

    Viele Grüße von Ina mit großer Miss (02/03) und und inzwischen 1,96 m Kerlchen (04/06) #blume

  • hallo Ladybug,

    was ist denn dein Ziel? Möchtest du tatsächlich vermittelt werden oder bist du (noch) gar nicht arbeitsfähig? Falls du nicht arbeiten kannst und es auf die Beantragung einer EU-Renten hinausläuft, dann ist die Auskunft vom VDK falsch und du solltest dich weiter krank schreiben lassen. Das ALGI wird dann als Überbrückungsleistung gezahlt, bis über deinen weiteren Weg entschieden ist (Rente, Reha etc.)

    Falls du einen Job suchen möchtest und dich vermitteln lassen möchtest, dann solltest du das natürlich dort auch so angeben. Insgesamt ist es sinnvoll, du erzählst der Vermittlerin über deine Situation. Evtl. schickten die dich dann zu ihrem ärztlichen Dienst.

  • Hm. Ich bin gespannt auf die Antworten von denen, die sich besser auskennen.

    Nach meiner Überzeugung kommt doch ALG nicht in Betracht, da Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen kannst, krankheitsbedingt.

    jetzt daher keine AU ausstellen zu lassen, bedeutet, dass du quasi lügst, weil Du der Agentur für Arbeit gegenüber so tun musst, als seiest Du gesund.

    Das kann man machen, aber dann musst Du halt auch das ganze Prozedere mitmachen- bewerben, Gespräch versauen etc., um weiter ALG 1 erhalten zu können.

    Alternativ stellst du klar, dass du krank bist, indem du Dir AUs ausstellen lässt.

    Dann springt das jobcenter mit Bürgergeld ein- allerdings eben nur, wenn du nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, die insgesamt über den Einkommensgrenzen liegt.

    Du hast dann evtl Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag.

    Das würde ich einmal durch alle verfügbaren Rechner laufen lassen.

    Von wem kam denn jetzt die Einladung? Wenn es die Agentur für Arbeit war, musst Du Dir vorher klar machen, ob Du in Bezug auf Deine Erkrankung lügen willst oder nicht.

    Es ist ja vielleicht auch möglich, anders/weniger zu arbeiten, je nach Krankheit. Dabei kann Dich die Agentur vielleicht unterstützen.

    Ich würde ggf. schon mal den Bürgergeld-Antrag ins Auge fassen, falls es darum noch nicht geht, je nachdem, wie eng es bei Dir ist.

    Gute Besserung!

  • Bei mir war es so:

    Antrag auf eu-Rente November 23, weil absehbar, dass es länger dauern wird.
    Aussteuerung Ende dez. 23, Meldung an die Agentur für Arbeit, offizielle Bezeichnung arbeitslos ( es scheint keine andere zu geben) seitdem Bezug inkl. Gutachten etc. Hat sich das bis Juni 26 gezogen. Dann rückwirkend eu-Rente (vorher sollte ich ca. 5 mal zur Reha, jedesmal in eine Klinik ohne ptbs Erfahrung, habe ich mittels Attesten vom Therapeuten und Psychiater abgelehnt) . Die eu-Rente wurde mit den Bezügen von der AfA verrechnet. Mein VdK war da echt fit und aktiv.
    Jetzt bin ich offiziell Rentner, da gdb das möglich machte.

  • Ich habe beruflich immer mal mit solchen Übergängen zu tun und finde das u.U. sehr belastend für die Betroffenen, weil man so viel beachten muss und einem selber die Kenntnisse fehlen, das gut einzuschätzen. Der VdK ist da oft eine Hilfe aber leider nicht immer.

    Es gibt Konstellationen, da drängt es sich auf das zu tun, was weiter oben als "lügen" bezeichnet wurde. Z.B. wenn jemand schon kurz vor Ende des Arbeitslebens ist und es nicht mehr schaffen würde, sich nochmal irgendwo neu einzuarbeiten. Wenn dann das Krankengeld ausgelaufen ist und man aber keinen Rentenantrag stellen will, um die Rentenansprüche nicht deutlich zu schmälern bleibt einem gar nichts anderes übrig, als sich pro forma dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Das ist aber nichts was man denjenigen anlasten sollte, die das machen sondern dem komplizierten System. In der Regel sind das eben keine Leute, die sich in die soziale Hängematte legen wollen sondern diejenigen, die schwere Arbeit geleistet haben und nicht auf ihre Grenzen geschaut haben.
    Man braucht dann ein bisschen Glück und einen erfahrenen Ansprechpartner in der Agentur, mit dem es ein stillschweigendes Übereinkommen gibt. Zum Glück habe ich da meistens viel Pragmatismus und gesunden Menschenverstand erlebt.

  • Ich habe beruflich immer mal mit solchen Übergängen zu tun und finde das u.U. sehr belastend für die Betroffenen, weil man so viel beachten muss und einem selber die Kenntnisse fehlen, das gut einzuschätzen. Der VdK ist da oft eine Hilfe aber leider nicht immer.

    Es gibt Konstellationen, da drängt es sich auf das zu tun, was weiter oben als "lügen" bezeichnet wurde. Z.B. wenn jemand schon kurz vor Ende des Arbeitslebens ist und es nicht mehr schaffen würde, sich nochmal irgendwo neu einzuarbeiten. Wenn dann das Krankengeld ausgelaufen ist und man aber keinen Rentenantrag stellen will, um die Rentenansprüche nicht deutlich zu schmälern bleibt einem gar nichts anderes übrig, als sich pro forma dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Das ist aber nichts was man denjenigen anlasten sollte, die das machen sondern dem komplizierten System. In der Regel sind das eben keine Leute, die sich in die soziale Hängematte legen wollen sondern diejenigen, die schwere Arbeit geleistet haben und nicht auf ihre Grenzen geschaut haben.
    Man braucht dann ein bisschen Glück und einen erfahrenen Ansprechpartner in der Agentur, mit dem es ein stillschweigendes Übereinkommen gibt. Zum Glück habe ich da meistens viel Pragmatismus und gesunden Menschenverstand erlebt.

    So viel Pragmatismus, dass so jemand von den diversen Kostenträgern in psychosomatische Reha gezwungen wird, der gar nicht gesund werden will, sondern für die EU-Rente möglichst unter 3h leistungsfähig bleiben möchte, was ich für die Behandler*innen und Mitpatient*innen ehrlich gesagt eine Zumutung finde. Und die Patientin selbst auch nicht gerade gesünder macht, sondern zur Chronifizierung beiträgt (ich spreche aus der Behandlerperspektive). Irgendwo hört das Taktieren auch mal auf, spätestens in einer Psychotherapie. Ich würde mir hier mehr Aufrichtigkeit von den o.g. Institutionen wünschen.

  • Das ist der offizielle Weg so, um nach Ende des Krankengeldes nicht ins Nichts zu fallen. Es geht ja auch nicht nur um Bürgergeld und Wohngeld, sondern z.B. auch um das Weiterlaufen der Krankenversicherung (gerade in dem Fall besonders wichtig). Möglicher Weise hängen bei der TS auch noch Kinder in der Familienversicherung mit dran. Das ist nur als Übergangslösung gedacht und dass das nicht so richtig passt, wissen auch die Mitarbeiter_innen im Jobcenter. Ich würde die Situation so schildern, wie sie ist.

    Ladybug Bist Du Dir wirklich sicher, dass Dein Arbeitgeber keine Krankschreibung mehr braucht? Ich meine, auf welcher Basis erscheinst Du im Moment nicht am Arbeitsplatz?

  • Ladybug Bist Du Dir wirklich sicher, dass Dein Arbeitgeber keine Krankschreibung mehr braucht? Ich meine, auf welcher Basis erscheinst Du im Moment nicht am Arbeitsplatz?

    Ich kenne es so, dass in dem Moment keine AU vorgelegt werden muss. Der Arbeitgeber hat ja gerade auf das Weisungsrecht verzichtet und plant sie daher nicht zur Arbeit ein.

    Hm. Ich bin gespannt auf die Antworten von denen, die sich besser auskennen.

    Nach meiner Überzeugung kommt doch ALG nicht in Betracht, da Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen kannst, krankheitsbedingt.

    diese Nahtlosigkeitsregelung ist eine Nische im ALG-Bezug, um Bürgergeld würde ich mir an der Stelle erstmal keine Gedanken machen.

  • Vielen Dank für eure Berichte. Allmählich fügt sich ein Bild zusammen.

    Dass es ein komisches Konstrukt ist, aber es keine gesonderte Bezeichnung gibt, als arbeitslos zu gelten, obwohl man krank ist, hat mir die vom Vdk auch schon so erklärt. Es geht maximal ein Jahr, dann Rente oder Bürgergeld.

    Aber jetzt hab ich das noch besser verstanden.


    Jazi ich bin noch nicht wieder arbeitsfähig und daher macht eine Vermittlung keinen Sinn.

    Astarte die Personalerin hat mir am Telefon gesagt, dass sie nochmal nachfragen möchte, aber soweit sie weiß, brauchen sie von mir keine AU mehr, wenn ich ausgestesteuert bin. Es gab vom AG auch eine Meldung an die AfA, dass das Arbeitsverhältnis beemdet ist. (Aber wie gesagt, angestellt bin ich noch) mehr weiß ich grad auch nicht und gead hab ich noch eine laufende AU.
    Mir ist es egal, solange ich es „richtig“ mache. Keine AU hat nur den Vorteil, dass ich in größeren Intervallen zum Doc kann.


    Dann hoffe ich jetzt einfach mal, einen Kompetenten Berater mit Augenmaß und Menschenverstand morgen vor mir zu haben und dass es noch nicht so weit ist, dass er prüfen muss, ob ich auch wirklich psychisch krank bin. ;)

    Medizinischer Dienst der AfA ist ja auch schon informiert. Da werde ich vermutlich extra Termine bekommen. Wisst ihr, wie das abläuft?
    Ich überlege auch da, soll ich betonen, dass es me/cfs ist und nicht Depressionen, die mir auch diagnostiziert wurden, obwohl die Hauptmerkmale dafür fehlen? Mein Arzt meinte, me/cfs mögen Gutachter gar nicht. (Darum zahlt auch meine BU nicht-der Gutachtertermin war unterirdisch. Da hätte ich vermutlich auf die Depression setzen sollen)


    Achja und noch eine Frage zur Nahtlosigkeit: wie lange dauert es, bis die Agentur über meinen Antrag entschieden hat? Wenn es wirklich nahtlos wäre, hätte ich jetzt gerne bereits die erste Überweisung. #schäm

    Antrag gestellt hab ich Ende Nov25, ausgesteuert 12.12.25

    Statusbericht:
    #hammer#haare#tuppern#kreischen:stupid: Ich hätte gerne wieder mehr #baden und #yoga