Elternzeit /-geld für Vater in Ausbildung - Erfahrungen?

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  • Hallo ihr Raben,


    ich wüsste gern - prophylaktisch - ob jemand Erfahrungen mit genommener Elternzeit für den Vater hat, der aber in Ausbildung ist. Generell haben ja auch diese Väter Anspruch auf Elternzeit und -geld. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Muss man dann die Ausbildungszeit hinten ran hängen oder kann die auch aus "Kulanz" wegfallen gelassen werden? Wie ist es mit Teilzeitarbeit in der Elternzeit (die ja dann eine hinten rangehängte Ausbildungszeit verkürzen würde)?


    Man(n) müsste sich vermutlich während der Elternzeit selbst versichern, bei Teilzeitarbeit aber nicht, oder?


    #danke für euren Senf :)


    Edit: Nochmal zur Orientierung: Ich finde die Lösung sinnvoll, 2 Monate voll Elternzeit zu machen - d.h. komplett zu hause zu sein inkl. Elterngeld für den Vater und dann noch eine Arbeitszeitverringerung ohne Elterngeld, die doch auch als Elternzeit gilt, oder? z.B. von 40 Stunden auf 30 oder 25?

    Einmal editiert, zuletzt von MaidenMotherCrone ()

  • Hier!


    Mein Mann hat Elterngeld bezogen. Da es aus Erwerbseinkommen kam, war es auch anrechnungsfrei.


    Arbeitszeit musste er nicht reduzieren. Hatten wir auch nicht vor. Aber während der Ausbildung geht das meist nicht (zb jetzt in der Anerkennung) bzw muss nachgearbeitet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Stille ()

  • Aber dein Mann studiert doch, meiner ist ja in einer Ausbildung in einem Betrieb (Gärtner lernt er). Ich hab das auch immer wieder so gehört, dass es angeblich schwer möglich sei in der Ausbildung. Aber wenn man doch einen Rechtsanspruch hat...


    Was meinst du mit anrechnungsfrei? Habt ihr zusätzlich ALG II bekommen? Oder meinst du steuerlich anrechnungsfrei?


    Wie geht es denn, dass man Elternzeit nimmt und Arbeitsstunden nicht reduziert?

  • Ganz einfach....während der Ausbildung hat man generell Anspruch auf EG, auch wenn man nicht zu Hause bleibt. Ich hab bei der Großen Vollzeit mein Ref gemacht und zusätzlich die 300€ Mindestsatz bekommen.
    Das wäre also auch für euch möglich. Und falls dein Mann zwei Monate zu Hause bleiben würde, gibts da eventuell die Möglichkeit die Ausbildung an sich zu verkürzen???? Geht doch bei entsprechenden Noten. Auch eine Teilzeitausbildung ist möglich. Ich kenne eine, die das mit Kind gemacht hat.

  • Ja beim ALGII und Kinderzuschlag wird es angerechnet. Mein Mann ist jetzt wie in einer "betrieblichen" Ausbildung ;) er hätte es nachholen müssen.


    In der Ausbildung ist es ja noch schwerer, gerade wenn du zur Berufsschule musst ect. Das ist ja schon schwer, wenn man länger krank ist.

  • Naja, also sagen wir so ... die Ausbildungsinhalte in der Berufsschule sind nicht sehr anspruchsvoll, man kann das ohne Probleme selbst aufarbeiten oder nacharbeiten. Und auch die praktischen Einsätze sind sicher nicht so, dass man so viel verpasst. Verkürzen hat er schon angesprochen. Eigentlich ist es in dem Beruf offiziell erlaubt, stark zu verkürzen, wenn man - wie mein Mann - schon weitergehende Bildung hat (er hat ja schon ein Diplom). Da muss man wohl ein bisschen an deren Nerven kauen.


    Und sag mal, Stille, dein Mann hat Elternzeit genommen, Geld bekommen aber seine Arbeitszeit nicht verkürzt? Arbeitet er generell weniger als 30Std? Wie ist das möglich?


    Ich fänd es in so einem Fall schon gut, würde mein Mann seine Arbeitszeit verkürzen. 40Std. plus 10 St. Wegzeit wöchentlich ist nicht so pralle. Schon garnicht mit drei Kindern.

  • Also:


    Er hat die Ausbildungszeit (38,5 Std) weiter behalten und hat seinen Teilzeitjob (10Stunden/Woche) nicht reduziert.


    Das einzige was er in dem Jahr eingestampft hatte, war Studienkrams am Rande (Also Asta, Stupa Blabla)

  • Wie geht denn das? Man darf doch in Elternzeit nicht mehr als 30 Std. arbeiten, oder?

  • Okay, tut mir Leid. Ich bin ein bisschen langsam :D Jetzt versteh´ ich das!! Wozu ist denn diese Regelung gut?


    Aber man KÖNNTE auch zuhause bleiben? Ok, ok. Dann versteh´ ich.


    Gibt es denn noch jemanden hier, die/der während der Ausbildung in Elternzeit gegangen ist - sprich eine Zeit ausgesetzt hat oder weniger gearbeitet hat?

  • Das war dazu da um Elterngeld zu bekommen. Sonst hätten wir keinen Anspruch drauf gehabt. Die "Neuregelung" gab es ja erst, als ich mitten in der Schwangerschaft war.