Hallo,
Mir wurde 2009 im Mutterschutz meines ersten Kindes gekündigt, die Firma löste sich damals auf.
2011 (also noch in Elternzeit) kam mein 2. Kind zur Welt.
Nun, wo er einen Kigaplatz hat, wurde mir von der Arbeitsagentur mitgeteilt, dass ich Anspruch auf ALG1 habe.
Nun brauche ich Bescheinigungen der Krankenkasse etc., weil mein alter AG nicht erreichbar ist.
Und um die Verwirrung komplett zu machen, hab ich dieses Urteil gefunden:
"Kassel. Eltern, die nach der Elternzeit arbeitslos werden, haben kein Anrecht auf ein Arbeitslosengeld, dessen Höhe sich am Arbeitsentgelt vor der Erziehungszeit orientiert. Das Bundessozialgericht hat diese Regelung bestätigt und entschieden, dass das Arbeitslosengeld in diesen Fällen pauschal berechnet werden kann. "
hier mehr:
http://www.steuerzahler-nrw.de…61c51126i1p533/index.html
Und nu? Wie berechnet sich denn jetzt mein Anspruch?