ALG nach Elternzeit-neues Gesetz-wer kennt sich aus?

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  • Hallo,


    Mir wurde 2009 im Mutterschutz meines ersten Kindes gekündigt, die Firma löste sich damals auf.
    2011 (also noch in Elternzeit) kam mein 2. Kind zur Welt.
    Nun, wo er einen Kigaplatz hat, wurde mir von der Arbeitsagentur mitgeteilt, dass ich Anspruch auf ALG1 habe.


    Nun brauche ich Bescheinigungen der Krankenkasse etc., weil mein alter AG nicht erreichbar ist.


    Und um die Verwirrung komplett zu machen, hab ich dieses Urteil gefunden:
    "Kassel. Eltern, die nach der Elternzeit arbeitslos werden, haben kein Anrecht auf ein Arbeitslosengeld, dessen Höhe sich am Arbeitsentgelt vor der Erziehungszeit orientiert. Das Bundessozialgericht hat diese Regelung bestätigt und entschieden, dass das Arbeitslosengeld in diesen Fällen pauschal berechnet werden kann. "


    hier mehr:
    http://www.steuerzahler-nrw.de…61c51126i1p533/index.html


    Und nu? Wie berechnet sich denn jetzt mein Anspruch? #weissnicht

    Je kaputter die Welt draußen, desto heiler muss sie zu Hause sein. Rheinhard Mey

  • Die berechnen deinen Anspruch pauschal, am Tarif orientiert. Das kann je nach Berufgruppe besser oder schlechter sein, als nach tatsächlichem Gehalt.
    Bei mir war es damals besser.

    „Indianer sind entweder auf dem Kriegspfad oder rauchen die Friedenspfeife. Geschwister können beides.“
    Kurt Tucholsky

  • Hm, ich hab keine abgeschlossene Ausbildung, war aber in der Deboitorenbuchhaltung beschäftigt.... #gruebel

    Je kaputter die Welt draußen, desto heiler muss sie zu Hause sein. Rheinhard Mey

  • Ich habe dbzgl. schon zwei verschiedene Aussagen von der Hotline erhalten. :huh:


    Hast Du schonmal angerufen?

  • Nee, ich hab am 9.1. einen Termin, aber ich wollte schon ein bisschen vorbereitet sein...

    Je kaputter die Welt draußen, desto heiler muss sie zu Hause sein. Rheinhard Mey

  • Ich hatte meinen Termin im Dezember. Jetzt warte ich erstmal das Ende meiner Elternzeit ab.
    Vielleicht ergibt sich bis dahin ja von alleine was.

  • Meine Elternzeit ist beendet, ich bin schon seit 12.12. gemeldet...komisch, das alles...

    Je kaputter die Welt draußen, desto heiler muss sie zu Hause sein. Rheinhard Mey

  • Bei mir ist nach dem Mutterschutz der Vertrag ausgelaufen. Nach dem Elterngeldbezug habe ich mich arbeitslos gemeldet und es wurde mein Gehalt davor zur Berechnung herangenommen (und auf die verringerte Stundenzahl runtergerechnet).
    Es stand nie zur Debatte, dass das anders berechnet werden hätte können...
    Ich hatte ein paar Tage Elternzeit zum Ende des Vetrags und habe mich dann erst nach einem Jahr arbeitslos gemeldet (also lag es wohl nicht daran, dass ich die 5 Monate davor Gehalt bekommen hatte.
    Wird da jetzt echt unterschieden aus welchem Grund man arbeitslos wurde? Oder lag es bei mir am Elterngeldbezug?

  • Nein, es liegt daran, wie lange die Erwerbstätigkeit her ist.


    Wenn deine Gehalt noch innerhalb der letzten 24 Monate bezogen wurde, dann wird aufgrund dessen berechnet. Ist es länger her, wird normalerweise pauschal berechnet. Wenn pauschal berechnet wird, wird zu allererst der Berufsabschluss zur Beurteilung herangezogen, und dann kann man noch bißchen argumentieren, um die Einstufung bißchen zu verändern. Es könnte sein, dass wenn man ohne Abschluss beschäftigt war, man dann unter Umständen ein ausgesprochen mickriges Alg1 bekommt, weil die Einstufung dann entsprechend mies ist.


    (Ich hatte auch Alg1 nach Elterngeld, allerdings war ich "nur" 16 Monate in Elternzeit, und dementsprechend wurde zur Berechnung noch mein Gehalt herangezogen.)

  • Nein, es liegt daran, wie lange die Erwerbstätigkeit her ist.


    Wenn deine Gehalt noch innerhalb der letzten 24 Monate bezogen wurde, dann wird aufgrund dessen berechnet. Ist es länger her, wird normalerweise pauschal berechnet. Wenn pauschal berechnet wird, wird zu allererst der Berufsabschluss zur Beurteilung herangezogen, und dann kann man noch bißchen argumentieren, um die Einstufung bißchen zu verändern. Es könnte sein, dass wenn man ohne Abschluss beschäftigt war, man dann unter Umständen ein ausgesprochen mickriges Alg1 bekommt, weil die Einstufung dann entsprechend mies ist.


    (Ich hatte auch Alg1 nach Elterngeld, allerdings war ich "nur" 16 Monate in Elternzeit, und dementsprechend wurde zur Berechnung noch mein Gehalt herangezogen.)


    Hui, das macht mir jetzt nicht gerade Mut...
    Aber danke für deine Einschätzung Trüffel :)

    Je kaputter die Welt draußen, desto heiler muss sie zu Hause sein. Rheinhard Mey