Elternzeit zwei Mindestmonate und Jobwechsel? Weiß jemand was?

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  • Hallo,
    Als Partner muss man ja ZWEI Monate Elternzeit nehmen, mein Mann hat einen direkt nach der Geburt genommen und wollte dann noch ein Jahr später einen, was is aber, wenn er jetzt den Job bis dahin wechseln würde?


    Weiß da jemand was. Irgendwie finde ich dazu nichts.

  • Wenn ich dich richtig verstehe, gehts dir darum, dass er im neuen Job dann KEINE Elternzeit nehmen würde.


    In diesem Fall würde bei der Endabrechnung das Elterngeld des einen Monats zurückgefordert.


    Zumindest wurde uns das von der L-Bank damals so erklärt, weil wir überlegt hatten, dass mein Mann 1 Monat nimmt und der zweite noch nicht sicher war. Die L-Bank (das ist bei uns die Elterngeldstelle) erklärte mir, dass wir das schon machen könnten, wenn dann aber der 2. Monat nicht genommen wird, dann kann der erste auch nicht gezahlt werden.

  • Wieso sollte der Partner zwei Monate nehmen müssen? Das verstehe ich nicht.
    Haben wir hier wegen Jobwechsel auch nicht gemacht, weil das beim neuen AG nicht gut gekommen wäre.

  • Panema doch das ist so, es ist Pflicht mindestens zwei Monate elterngeld zu beantragen, wie man sich die aufteilt ist egal.

  • Also wahrscheinlich reden wir gerade komplett aneinander vorbei. Wieso sollte es für den Partner Pflicht sein? Es gibt doch genug Väter, die keine Elternzeit nehmen...

  • Genau entweder garkeine Elternzeit oder aber mindestens zwei Monate.


    Wie es in deinem Fall aussieht kann ich die leider nicht sagen Liv.

  • Hier werden gerade zwei Dinge durcheinander gebracht bzw. fälschlich synonym verwendet, Elternzeit und Elterngeld. Elternzeit kann auch nur für einen Monat genommen werden, Elterngeld muss für mindestens zwei Monate beantragt werden. Dein Mann kann also durchaus nur einen Monat Elternzeit nehmen, Elterngeld gibt es dann allerdings nicht.

  • Ja, also Sorry,
    Ehemann hat schon direkt nach der Geburt einen Monat Elterngeld Bezug gehabt und plant den 2. im 13. Lebensmonat zu nehmen, Problem wäre jetzt ein Jobwechsel.
    Wenn er dann aus beruflichen Gründen ( weil der neue Chef ihm einen Vogel zeigt ) KEINEN Monat Elternzeit mit Elterngeld Bezug nehmen , hätte er das Problem, dass er den Monat den er schon das Geld bekommen hat zurückzahlen müsste.
    Lösung wären, dass er den einen Monat nur 30 h arbeitet , dann würde das Gehalt zwar mit dem Elterngeld verrechnet, aber er müsste den anderen Monat nicht zurückzahlen.


    Trüffel, hatte es schon richtig, ich hätte aber dann sogar doch jemanden erreicht auf dem Elterngeldamt Telefon


    Eine weitere Lösung wäre auch, den Monat vorzuziehen, in die Zeit in der er noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt ist. Zum Beispiel den letzten Monat vor dem ausscheiden, weil man die Zeiten EINMAL ohne Angabe von Gründen ändern kann.


    Zumindest wisse wir jetzt was im Worst Case auf uns zu kommt.

  • Hi,
    Soweit ich weiß muss man Elternzeit beim Arbeitgeber aber mindestens 3 Monate vorher beantragen - nur falls Ihr beim alten AG noch nehmen wollt ist das nämlich wichtig zu wissen.

  • Kann mir da mal jemand bitte den Sinn dahinter erklären?


    Der Mann muss echt 2 Monate Elternzeit nehmen, um das Elterngeld zu bekommen? Bei uns steht sowas ja eh nicht zur Diskussion, aber wir haben nur männliche Mitarbeiter mit Frauen im gebärfähigen Alter, also da wird in den nächsten 5 Jahren auf jeden Fall die Frage hochkommen.

  • Kann mir da mal jemand bitte den Sinn dahinter erklären?


    Der Mann muss echt 2 Monate Elternzeit nehmen, um das Elterngeld zu bekommen?


    Und zwar auf den Tag genau, und jeweils anfangend an dem Kalendertag, an dem das Kind geboren ist. Wird das nicht peinlich genau eingehalten, bekommt der Mann nicht nur kein Elterngeld mehr, sondern muss auch das bisher erhaltene wieder zurückzahlen. Über den Sinn dahinter kann man nur mutmaßen- ein Schelm, wer daran denkt, dass umso mehr Geld eingespart wird, je mehr Väter auf das Elterngeld verzichten (und trotzdem ja die wunderhübsch klingende Möglichkeit dazu gehabt hätten) #pfeif

  • Naja, liv, dadurch, dass man ja auch zeitversetzt nehmen kann wären das dann doch 2 Mal lange "Urlaube".


    Schnobbel, wie? Das habe ich glaube ich nicht verstanden. Wenn ein Kind am 17. eines Monats geboren wurde muss die Elterngeldzeit an einem 17. losgehen?


    Bis wann darf man das Elterngeld beantragen? Muss das innerhalb der 14 Monate sein?

  • Dein Mann könnte doch auch in einem potentiellen neuen Job Elternzeit nehmen, sobald er so lange dabei ist, dass der Kündigungsschutz greift, oder? Toll finden muss der Arbeitgeber das ja nicht, aber gegen den Rechtsanspruch wird er nichts einwenden können.

  • Würde in die Probezeit fallen....bissel ungünstig.
    Insgesamt wird sich schon eine Lösung finden und zur Not muss der 1. Monat eben zurückgezahlt werden
    Oder er arbeitet eben beim neuen einen Monat nur 30 Stunden

  • Liv, wenn er nen Monat nur 30 Stunden arbeitet, dann bekommt ihr mindestens den Mindestsatz von 300€. Und ich denke mal, dass es auch für nen neuen Arbeitgeber besser zu händeln ist, als wenn er gleich voll ausfällt.
    Ich hoffe, ihr findet ne Lösung, wenn es soweit ist.