Elterngeld auf 2 Jahre und arbeiten

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  • Puh, etwas umständlich formuliert, aber vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen.
    Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt, um nach dem ersten Jahr nicht Vollzeit arbeiten zu müssen bzw mehr als 20 Stunden.
    Nun habe ich es so verstanden, das Elterngeld im 2ten Jahr nicht mehr auf ein mögliches Einkommen angerechnet wird, heißt ich könnte z.B. 20 Stunden in der Woche arbeiten und hätte das Elterngeld obendrauf ohne Abzüge.
    Stimmt das so?
    Danke schonmal für eure Hilfe :)

  • Theoretisch könntest du im 2. Jahr auch voll arbeiten. Den Anspruch hast du im ersten Jahr, du lässt es dir nur eben auf 2 Jahre aufgeteilt auszahlen.

  • Ja das stimmt. Ich wollte nur wissen, ob mir, egal wieviel ich arbeiten werde, etwas vom Elterngeld abgezogen wird?
    Soweit ich weiß wird das Gehalt nur im ersten Jahr angerechnet.

  • Genau, im 2. Jahr wird dir nichts abgezogen. Kannst "sorgenfrei" arbeiten gehen ;)
    So viel ich weiss darfst du aber nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Das hat aber nichts mit der Zahlung des Elterngeldes zu tun sondern einfach damit dass du dich in ELternzeit befindest.

  • Ja das stimmt. Ich wollte nur wissen, ob mir, egal wieviel ich arbeiten werde, etwas vom Elterngeld abgezogen wird?
    Soweit ich weiß wird das Gehalt nur im ersten Jahr angerechnet.


    Das wollte ich eigentlich damit sagen: Es ist ganz egal, wieviel du im 2. Jahr verdienst, es ist ja nur eine geänderte Auszahlungsmodalität, angerechnet wird nur im 1. Jahr., weil du da auch den Anspruch hast.

  • Die 30h Grenze gilt ausschließlich fürs 1. Jahr. Im 2. jahr kannst du auch wieder auf 40h hoch, wenn du es wollen würdest, was du aber gar nicht willst.



    Alle Beschränkungen gelten ausschließlich fürs 1. Elternzeitjahr.

  • Zitat

    Die 30h Grenze gilt ausschließlich fürs 1. Jahr. Im 2. jahr kannst du auch wieder auf 40h hoch, wenn du es wollen würdest, was du aber gar nicht willst.



    Alle Beschränkungen gelten ausschließlich fürs 1. Elternzeitjahr.


    Da muss ich widersprechen. Wenn ich im zweiten Jahr mehr als 30 h arbeite gilt meine Elternzeit als beendet. Sagt zumindest unser Betriebsrat. Hat allerdings nur was mit meinem Arbeitsvertrag und meinem Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit zu tun und nichts mit o.g. Situation.
    Nebenbei bemerkt kann ich nicht nachvollziehen, warum man sich das Geld auf zwei Jahre auszahlen lässt. Hat das irgendeinen Vorteil, den ich nicht kenne?

  • Da muss ich widersprechen. Wenn ich im zweiten Jahr mehr als 30 h arbeite gilt meine Elternzeit als beendet. Sagt zumindest unser Betriebsrat. Hat allerdings nur was mit meinem Arbeitsvertrag und meinem Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit zu tun und nichts mit o.g. Situation.


    Elternzeit und Elterngeld sind auch zwei paar Schuhe. Wenn man sich im 1. Jahr nur eine Hälfte auszahlen lässt, bekommt man im zweiten Jahr die andere Hälfte. Und weil man ja den Anspruch darauf schon im ersten Jahr hatte, ist es egal, wieviel man im zweiten Jahr verdient, man bekommt das geld ohne weitere Bedingungen, egal ob man in Elternzeit ist oder nicht.


    Ich hab mir damals das Geld damals ab Monat 10 hälftig auszahlen lassen und hab bis zum 15. Lebensmonat meiner Tochter halt weninger, aber doch noch etwas gehabt. Ich hätte sonst mit Beginn der Sommerferien wieder arbeiten müssen, das wollte ich nicht, so hab ich etwas weniger Geld in Kauf genommen, aber hatte eben wenigstens etwas. Und ich konnte den Sprung vom Elterngeld am Monatsanfang zum Gehalt am Monatsende überbrücken.

    Gruß, flummi

    Einmal editiert, zuletzt von flummi ()

  • Zitat

    Naja, es hat den Vorteil dass man auch im 2. Jahr Geld hat und z.B. nicht direkt ab dem 13. Monat wieder arbeiten muss oder eben trotz reduzierter Arbeitszeit mehr Geld hat.


    Hm, das ist glaube ich eher was für Leute die mit Geld gar nicht umgehen können und dann lieber ihr Taschengeld vom Staat einteilen lassen, ein Vorteil ist es jedenfalls nicht.


    Zum anderen Thema:
    "Der Gesetzgeber erlaubt für Eltern in Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden."
    http://www.elternzeit.de/elter…eilzeitbeschaeftigung.php

  • Zitat

    "Der Gesetzgeber erlaubt für Eltern in Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden."
    http://www.elternzeit.de/elter…eilzeitbeschaeftigung.php


    Wir haben uns überschnitten, darum nochmal: Das gilt für die Monate, in denen der Anspruch besteht, also das erste Lebensjahr und evtl. noch die Monate 13 und 14. Danach ist es egal, wieviel man verdient, es ist nur eine gänderte Auszahlung.


    Zitat

    Hm, das ist glaube ich eher was für Leute die mit Geld gar nicht umgehen können und dann lieber ihr Taschengeld vom Staat einteilen lassen, ein Vorteil ist es jedenfalls nicht.


    Was du als Vorteil oder nicht als Vorteil empfindest, muss ja nicht für alle gelten.

    Gruß, flummi

    Einmal editiert, zuletzt von flummi ()

  • Hm, das ist glaube ich eher was für Leute die mit Geld gar nicht umgehen können und dann lieber ihr Taschengeld vom Staat einteilen lassen, ein Vorteil ist es jedenfalls nicht.



    Ich habe es als Vorteil gesehen und dass obwohl ich ganz gut mit Geld umgehen kann.
    Ich sehe es wie flummi, dass muss wohl jeder für sich selbst entscheiden.

  • Wir hatten übrigens in der Zeit, in der wir nur das halbe Elterngeld bekamen, einen Wohngeldanspruch. Nicht viel, ich glaube so knapp 50 €, aber immerhin.

    Gruß, flummi

    Einmal editiert, zuletzt von flummi ()

  • WIe ist es denn mit der Steuergeschichte? Fällt dann die Nachzahlung insgesamt niedriger aus? (Stichwort Progressionsvorbehalt, wenns weniger ist auf 2 Jahre, müsste sich das doch auswirken, die Steuer wird ja nicht linear berechnet....)

  • Wir hatten keine Nachzahlung, allerdings lief das Elterngeld bei uns sowieso im Sommer an. Und wir verdienen etwa gleichviel und haben die Steuerklassen 4/4. Nur in der zeit, in der ich Elterngeld hatte, hat mein mann auf die 3 gewechselt, also auch erst nach dem Mutterschutz.

  • Genau, es ist steuerlich günstiger das Elterngeld auf 2 Jahre zu strecken, wenn es daneben noch ein anderes Einkommen gibt. Zu diesem Einkommen wird das Elterngeld dazu gerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln. Besteuert wird nicht das Elterngeld, aber der Steuersatz ist mit höherem Elterngeld eben höher.

  • Zitat

    Wir hatten übrigens in der Zeit, in der wir nur das halbe Elterngeld bekamen, einen Wohngeldanspruch. Nicht viel, ich glaube so knapp 50 €, aber immerhin.


    DAS wäre ein Vorteil. Das andere nicht. Man kann sich immer noch das Geld auf ein Konto legen und sich jeden Monat den Anteil überweisen. Selbst wenn man nur 1% Zinsen annehmen würde sind das in einem Jahr schon über 100 Euro auf die man sonst freiwillig verzichtet.


    Und ja, Elterngeld im zweiten Jahr bleibt egal was ich mache gleich, mir ging's nur um die Elternzeit.

  • Zitat

    Hm, das ist glaube ich eher was für Leute die mit Geld gar nicht umgehen können und dann lieber ihr Taschengeld vom Staat einteilen lassen, ein Vorteil ist es jedenfalls nicht.


    Warum eigentlich nicht? Ich kann soviel Geld dazu verdienen wie ich will und muss nichts vom Elterngeld abziehen lassen. Das ist doch eine gute Variante, wenn man eh im ersten Jahr wieder arbeiten will oder muss. Dann hat man die Hälfte des Elterngeldes im zweiten Jahr komplett.


    Also normal hätte man vielleicht 1000€ Elterngeld. Wenn man arbeitet und nur ein Jahr Elterngeld bezieht muss ja das Gehalt angerechnet werden und man hat nicht besonders viel Elterngeld übrig.


    Wenn ich das auf zwei Jahre verteile, dann hätte ich also 500€, wenn ich nun arbeite, dann wird das natürlich auch angerechnet. Aber im zweiten Jahr bekomme ich monatlich 500€ zu meinem kompletten Gehalt dazu.


    Ich finde, das ist echt eine gute Idee, muss ich mal drüber nachdenken!

    Einmal editiert, zuletzt von Linea ()

  • Na für mich ist es schon ein Vorteil, deshalb habe ich mich bewußt für 2 Jahre entschieden-obwohl ich glaube ganz gut mit Geld umgehen kann ;)
    Es geht mir bei der Aufteilung eher darum, das ich nach einem Jahr nicht gezwungen bin 30 oder mehr Stunden zu arbeiten, da ich mein Kind nicht so früh fremdbetreuen lassen möchte und alles bis 15/20 Stunden können wir privat abdecken.