Elterngeld auf 2 Jahre und arbeiten

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  • Zitat

    Also normal hätte man vielleicht 1000€ Elterngeld. Wenn man arbeitet und nur ein Jahr Elterngeld bezieht muss ja das Gehalt angerechnet werden und man hat nicht besonders viel Elterngeld übrig.


    Wenn ich das auf zwei Jahre verteile, dann hätte ich also 500€, wenn ich nun arbeite, dann wird das natürlich auch angerechnet. Aber im zweiten Jahr bekomme ich monatlich 500€ zu meinem kompletten Gehalt dazu.


    Linea, ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe, aber der Elterngeldanspruch wird immer so berechnet, als bekäme man das Geld nur im 1. Jahr ausgezahlt. Also wenn du einen Anspruch auf 1000 € hast und schon im 1. Jahr dazu arbeitest, wird immer von den vollen 1000 € ausgegangen und die werden dann entsprechend gekürzt. Und was dann über bleibt, ist dein Elterngeld, das kannst du dir in einem oder in 2 Jahren auszahlen lassen.


    Ich hoffe, ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt,es klingt wirr #schäm , aber besser krieg ichs leider nicht hin.

  • Linea, vielleicht liegt es an der Uhrzeit, ich kann Dir irgendwie nicht folgen.


    Und andersartig, ich verstehe nicht, wie das bei Dir zusammenhängt? Du kannst doch trotzdem das zweite Jahr komplett Zuhause bleiben, macht weder rechtlich noch finanziell einen Unterschied.

  • Hm, das ist glaube ich eher was für Leute die mit Geld gar nicht umgehen können und dann lieber ihr Taschengeld vom Staat einteilen lassen, ein Vorteil ist es jedenfalls nicht.


    Ich ärgere mich gerade über diese Formulierung. X(


    Abgesehen vom den Steuervorteil, den wir mit einem Gehalt und einem halben Elterngeld haben, empfinde ich es auch als wichtig, während der gesamten Elternzeit Zahlungseingänge auf meinem Konto zu haben. Klar könnte ich mir auch was aufs Sparbuch legen und wieder zurückholen, aber das fühlt sich anders an. Ich möchte mich nicht genötigt fühlen, nach Wegfall des Elterngeldes gleich wieder zu arbeiten.
    Und ich kann ziemlich gut mit Geld umgehen.

  • Ne, ich kann leider nicht Zuhause bleiben, weil 1. das halbe Elterngeld ein Jahr schon wenig ist und das über 2 Jahre finanziell nicht stemmbar ist und weil 2. mein Vertrag am 1ten Geburtstag des Kindes ausläuft und wenn ich es richtig verstehe, kann mich das Arbeitsamt dann schon "zwingen" arbeiten zu gehen (das habe ich noch nicht 100%tig erforscht)...

  • Sorry Bioschnitte, das war nicht meine Absicht! Ich dachte ja eigentlich, das Elterngeld wird auf die Steuer angerechnet (das weiß ich allerdings nicht genau, die Elterngeldsteuererklärung steht noch aus). Vielleicht formuliere ich so provokativ, weil ich bisher immer das Gefühl hatte, die 2-Jahres-Elterngeldvariante ist die reinste Verarsche. Niemand war als ich den Antrag ausfüllte in der Lage, mir auch nur einen Vorteil zu nennen und ich habe so einige gefragt.

  • Ich habe es bei beiden Kindern so gemacht. Alles andere wäre mir nicht sinnvoll erschienen. :D

    • Offizieller Beitrag

    I

    Nebenbei bemerkt kann ich nicht nachvollziehen, warum man sich das Geld auf zwei Jahre auszahlen lässt. Hat das irgendeinen Vorteil, den ich nicht kenne?


    Ich hatte es mal durchgerechnet: Bei Aufteilung über 2 Jahre muss man einfach deutlich weniger Steuern zahlen, ich meine ab 600 Euro (also 300 pro Monat) und einem weiteren Gehalt ab 30 000 Euro lohnt sich die Aufteilung und überwiegt einem eventuellen Zinsvorteil. Es ist aber sehr individuell und es kommt auch immer stark darauf an, wie viel der Partner verdient. Pauschal kann man da nix sagen.

    LG, Kalliope


    Und bist du nicht willig, so brauch ich Geduld! (Prof. Peter Kruse) tap.gif

  • 2. mein Vertrag am 1ten Geburtstag des Kindes ausläuft und wenn ich es richtig verstehe, kann mich das Arbeitsamt dann schon "zwingen" arbeiten zu gehen (das habe ich noch nicht 100%tig erforscht)...

    Soweit ich weiss, geht das nicht, da Du ja noch in der Elternzeit bist und dein Kind betreust.

  • [/quote]Soweit ich weiss, geht das nicht, da Du ja noch in der Elternzeit bist und dein Kind betreust.[/quote]
    Das wäre ja toll! Denn eigentlich würde mir ein 400 € Job finanziell zur Ergänzung zum Elterngeld reichen, nur wegen der Krankenkasse sah ich da Probleme, da nicht verheiratet, also auch nicht familienversichert. Aber das Amt würde doch nicht die Krankenversicherung übernehmen? Denn wenn ich die selbst zahlen muss, lohnt sich ein 400€ Job kaum, dann wäre ich doch gezwungen mehr zu arbeiten...

  • Das Amt kann dich erst nach dem 3. Geburtstag "zwingen" zu arbeiten. Aber eigentlich kann es dich gar nicht zwingen, solange du keine Leistung von denen willst.


    WENN du Leistung willst, musst du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und WENN du Leistung bekommst, dann bist du auch übers Amt krankenversichert. Aber Leistung (also Alg1) bekommen, krankenversichert sein, und dann "nicht arbeiten wollen", das geht nicht.


    Das heißt, das läuft auf eine freiwillige Versicherung raus.

  • solange du aber "nur" in Elterzeit bist, bist du in deiner gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiterversichert. Aber, wie schon vonTrüffel gesagt, ohne ALG1.

  • Ja so habe ich mir das schon gedacht, ist ja auch ok, wer was haben will muss auch was tun. Somit bin ich schon gezwungen mehr als 15 Stunden arbeiten zu gehen, denn sonst kann ich den Krankenversicherungsbeitrag nicht bezahlen und theoretisch müsste ich den Kleinen dann fremdbetreuen lassen, denn mehr als 20 Stunden können wir wiederum nur schwer privat abdecken, was wiederum Betreuungskosten verursacht wo dann vom Gesamtbetrag wahrscheinlich gar nicht mehr viel übrig bleibt. Genau das wollte ich mit der 2-Jährigen Auszahlung vermeiden. Aber scheinbar sieht es der Staat so vor, das Kinder mit einem Jahr abgegeben werden müssen, wenn man nicht gerade über Privatvermögen verfügt...schade

  • solange du aber "nur" in Elterzeit bist, bist du in deiner gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiterversichert. Aber, wie schon vonTrüffel gesagt, ohne ALG1.


    Aber doch nur mit laufendem Arbeitsvertrag, oder?


    Ich weiß es gar nicht sicher, ich selbst habe mich nach Ablauf des ersten Jahres Elternzeit und Ablauf meines Arbeitsvertrages familienversichert, ich dachte, das hätte ich gemacht, weil ich sonst die KK hätte selbst zahlen müssen.

  • Oh, unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten.


    In dem PDF kannst d auf S. 33 nachlesen:
    http://www.bmfsfj.de/Redaktion…j,sprache=de,rwb=true.pdf



    Wie ist die Krankenversicherung bei Bezug von Elterngeld und in der Elternzeit geregelt?In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflicht-mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Eltern-zeit in Anspruch genommen wird. Auch die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter besteht während des Bezugs von Eltern-geld oder während der Elternzeit fort. Wird das Elterngeld bei halbem Betrag auf die doppelte Anzahl von Monaten gedehnt, bleibt die Mitgliedschaft während des gesamten verlängerten Auszahlungszeitraums erhalten.Aus dem Elterngeld sind weder Beiträge zu leisten noch wirkt es sich erhöhend auf aus anderen Gründen bestehende Beitragspflichten aus. Die Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für andere beitragspflichtige Einnahmen.Pflichtmitglieder, die außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind dementspre-chend für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert.

  • Ja, Lina, das weiß ich schon. Das Problem ist, dass Elternzeit (die Zeit, nicht das Geld) an einen AV gekoppelt ist meines Wissens. Elternzeit ohne Arbeitsvertrag gibt es eigentlich nicht (im gegensatz zum Elterngeld).


    Und DANN wäre es in der Tat so: Unabhängig vom Elterngeld - sobald man keinen AV mehr hat, ist man auch nicht mehr in "Elternzeit". Sondern halt zu Hause oder so.


    Das war mein Kenntnisstand.

  • Das ist aber meines Wissens nur dann so, wenn man in Elternzeit, das heißt unter Vertrag bei einem Arbeitgeber ist.
    Mein Vertrag läuft im Sommer aus, das bedeutet ich bin dann auch nicht mehr in Elternzeit und beziehe nur noch Elterngeld. Korrigiert mich, sollte ich das falsch verstanden haben...aber somit muss ich selbst für die Krankenversicherung sorgen.
    Ich bin da echt in der Zwickmühle-gehe ich 20 Stunden arbeiten, verdiene ich zwischen 800 und 900€, davon ca. 160€ versicherungsbeitrag und die Betreuungskosten abgezogen (vom Wunsch, mein Kind nicht so klein fremdbetreuen zu lassen mal ganz zu schweigen) bleibt kaum mehr als 400€ übrig, da frag ich mich schon nach dem Sinn des ganzen...

  • Anders Artig,
    bei einem 400€ Job bist du doch auch krankenversichert ohne zusätzliche Beiträge zu zahlen.


    Ich habe keinen Arbeitsvertrag und unverheiratet, bin also nur als Hausfrau Zuhause und nicht in Elternzeit und muss daher meine Krankenversicherung selber zahlen.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.

  • Zitat

    Anders Artig,
    bei einem 400€ Job bist du doch auch krankenversichert ohne zusätzliche Beiträge zu zahlen.


    Ich habe keinen Arbeitsvertrag und unverheiratet, bin also nur als Hausfrau Zuhause und nicht in Elternzeit und muss daher meine Krankenversicherung selber zahlen.


    Also soweit mir bekannt, ist man bei einem 400€ nicht sozialversicherungspflichtig, heißt ich muss nix zahlen, bekomme aber auch nichts, wie z.B. eine Krankenversicherung oder einen Rentenbeitrag. Das lohnt sich für Familienversicherte, wie das Alleinstehende auf 400€ Basis machen weiß ich auch nicht...

  • Zitat

    Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, aber – von einigen Ausnahmen abgesehen – versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-[2], Pflege-[3] und Arbeitslosenversicherung[4]. In der Variante der geringfügig entlohnten Beschäftigung ("450-Euro-Job“) ist das geringfügige Beschäftigungsverhältnis nach der seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage rentenversicherungspflichtig[5], jedoch hat der Beschäftigte die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Geringfügige Beschäftigungen als kurzfristige Beschäftigungen sind nicht rentenversicherungspflichtig.


    Quelle: Wikipedia


    Man ist da schon Krankenversichert. Ich kenne auch einige die wegen der Krankenversicherung einen 400€ Job haben.
    Man ist nur nicht rentenversichert, was sie aber scheinbar gerade geändert haben.

    LG
    Anid-Yonja #rose


    Früher war ich eingebildet. Heute weiß ich, dass ich schön bin.