Ich musste das gerade noch mal hochkruschen, weil ich gerade wieder an etwas arbeite was damit zu tun hat.
Ich habe folgenden Text gefunden:
ZitatIm Can 868 des CIC/1983 heißt es wörtlich:
"§ 1. Damit ein Kind erlaubt getauft wird, ist erforderlich:
2° es muss die, begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen"
Das ist dann also Auslegungssache nach Kirchenrecht oder?
KATHOLISCHEM Kirchenrecht!
Sorry das habe ich immer wieder vergessen. Im evangelischen Glauben kenne ich mich leider nicht besonders gut aus.... soziale Prägung und so...