Befristeter Vertrag, woran errechnet sich dann das Elterngeld?

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  • Hallo!
    Ich fühle mich grad etwas verloren, da meine beiden Jungs noch zu Zeiten des Erziehungsgeldes geboren wurden, ich somit vom Elterngeld keine Ahnung habe.
    Nun hoffe ich, die/der ein oder andere kann ein wenig Licht in mein Dunkel bringen #ja


    Zu meiner Situation:
    Ich habe einen befristeten Jahresvertrag, der im August diesen Jahres auslaufen wird. Ich denke mal, ich brauch mir da auch keine Illusionen zu machen, das dieser verlängert wird, eben durch die Tatsache, das ich nun schwanger bin. Ich möchte schon, nach der Geburt, mindestens ein Jahr zu Hause bleiben. Ich denke, ich brauche diese Zeit, da Trolli dann auch in die Schule kommt.
    Meine dringendste Frage ist nun: woran errechnet sich das Elterngeld? Wenn ich ja dann gar keinen bestehenden Vertrag mehr habe?!
    Ach so der bisher errechnete ET wäre am 18.07.13.
    Ist vielleicht wirklich eine doofe Frage...aber naja :)

  • Interessiert die Elterngeldstelle was nach der Entbindung beruflich läuft? Ich glaub nicht. Wichtig ist doch für die Errechnung die 12 Monate vor der Geburt...

    Sind so kleine Seelen, offen ganz und frei. Darf man niemals quälen, gehn kaputt dabei.



  • Also es gibt keine doofen Fragen.


    Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate vor dem tatsächlichen ET. #herzen

    Einmal editiert, zuletzt von flughexe ()

  • Also, ich bin mir eigentlich auch sehr sicher, dass die 12 Monate vor Geurt (bzw. vor Mutterschutz) zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden.


    Allerdings habe ich erst vor wenigen Wochen von einer Freundin aus Breme erfahren, deren Vertrag vor Geburt auslief, und die laut der Elterngeld-Stelle nur den Basissatz erhält. Weil sie keinen AV mehr hat. Und da das Elterngeld das Gehalt ersetzen soll, und da de facto kein gehalt mehr wäre, würde auch nix ersetzt. Sie hat es nicht geglaubt (sie ist Juristin), ich habs auch nicht geglaubt, aber die Bremer ELterngeldstelle war sich da ihrer Sache sehr sicher. Ich weiß aber nicht, wie da momentan der Stand der Dinge ist.

  • Erstmal danke für die Antworten. :)


    Ja ich weiß ja eben nicht inwieweit ich da später vielleicht noch was nachweisen muss #confused


    Hihi flughexe, wie lieb #sonne


    Ja Trüffel, das wäre eben auch meine Befürchtung. Wobei mein Geburtstermin ja noch in einen Zeitraum fällt, wo mein Vertrag noch läuft. Wie blöd für deine Freundin :(

  • Ich hatte während des Elterngeldbezuges kein Arbeitgeber. Der Vertrag lief deutlich nach ET aus und ich hatte dann letztlich nur nen Überlapp von wenigen Tagen (in denen ich noch einen Vertrag hatte und schon Elterngeld bekam). Dieser Überlapp ist wichtig für die gesetzliche Krankenkasse (falls du nicht familienversichert sein kannst). Sonst müsste man sich wohl irgendwie selbst versichern.

  • regenbogenstraße: so wäre es bei mir ja auch. Im Juli habe ich ET, im Auguste endet mein Vertrag.

  • Also, ich bin mir eigentlich auch sehr sicher, dass die 12 Monate vor Geurt (bzw. vor Mutterschutz) zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden.


    Allerdings habe ich erst vor wenigen Wochen von einer Freundin aus Breme erfahren, deren Vertrag vor Geburt auslief, und die laut der Elterngeld-Stelle nur den Basissatz erhält. Weil sie keinen AV mehr hat. Und da das Elterngeld das Gehalt ersetzen soll, und da de facto kein gehalt mehr wäre, würde auch nix ersetzt. Sie hat es nicht geglaubt (sie ist Juristin), ich habs auch nicht geglaubt, aber die Bremer ELterngeldstelle war sich da ihrer Sache sehr sicher. Ich weiß aber nicht, wie da momentan der Stand der Dinge ist.


    Das kenn ich aber anders. Mein AV ist damals im August ausgelaufen udn ich hatte im Dez. ET. Ich habe Eltergeld bekommen, der wurde aus dem Gehalt bis August berechnet ob ds LG1 reingeflossen ist, weiß ich jetzt gar nicht, denn ich stand ja trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Erst nach krabbis Geburt habe ich nur den Basissatz bekommen, denn davor hatte ich ja 12 Monate nur Elterngeld.


    Deiner Bekannten knn ich nur den Tipp geben beim bmfsj nachzufragen, vielleicht auch per mail. Denn dass das so richtig ist, kann ich mir nicht vorstellen.

  • Ok ich sollte mich doch noch mal direkt informieren, glaub ich. Vielleicht ist das ja Bundeslandtechnisch auch verschieden? Oder eher nicht?! Die Verwirrte ist verwirrt #freu

  • Vielleicht kam das nicht so rüber, sowohl ich als auch meine Freundin sind buntgrüns Meinung, absolut. Wir halten das für eine massive Falschaussage. Problem ist halt, dass wenn da jemand das so falsch verstanden hat und das wirklich glaubt, und dann Anträge bearbeitet, dass es schon besser ist, wenn man die "richtige" Aussage am besten von oben bestätigt in der Hand hat :)

  • Ja ok das stimmt natürlich.
    Das sollte jetzt auch nicht irgendwie als "Vorwurf" oder so rüberkommen...nein nein nein :S


    Ich bedank mich noch mal für Eure Antworten, die haben mir nämlich schon ein ganzes Stück Unsicher heit genommen, wie es in meinem speziellen Fall aussieht, werd ich sicher noch herausfinden #ja


    #danke