Beiträge von Lina2

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    Vielen Dank, melchen!! #super Von dem Konzept hatte ich schon gehört, die Abkürzung kannte ich nicht. Ich hab' es zum Teil ausprobiert, zum anderen Teil Brei. Manchmal fand ich es etwas schwierig, das Gemüse weich genug zu kochen, aber so dass es noch gut in der Hand gehalten werden kann. Mit Apfel habe ich nicht so gute Erfahrungen gemacht. Da hat er manchmal größere Stücke abbekommen und sich dann daran verschluckt. Da hab ich dann schon Schiss. Jetzt macht er aber einen Breistreik, sodass ich schaue, was er aus der Hand essen kann. Und dann ist er auch hochzufrieden.

    Oh, unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten.


    In dem PDF kannst d auf S. 33 nachlesen:
    http://www.bmfsfj.de/Redaktion…j,sprache=de,rwb=true.pdf



    Wie ist die Krankenversicherung bei Bezug von Elterngeld und in der Elternzeit geregelt?In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflicht-mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Eltern-zeit in Anspruch genommen wird. Auch die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter besteht während des Bezugs von Eltern-geld oder während der Elternzeit fort. Wird das Elterngeld bei halbem Betrag auf die doppelte Anzahl von Monaten gedehnt, bleibt die Mitgliedschaft während des gesamten verlängerten Auszahlungszeitraums erhalten.Aus dem Elterngeld sind weder Beiträge zu leisten noch wirkt es sich erhöhend auf aus anderen Gründen bestehende Beitragspflichten aus. Die Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für andere beitragspflichtige Einnahmen.Pflichtmitglieder, die außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind dementspre-chend für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert.

    Genau, es ist steuerlich günstiger das Elterngeld auf 2 Jahre zu strecken, wenn es daneben noch ein anderes Einkommen gibt. Zu diesem Einkommen wird das Elterngeld dazu gerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln. Besteuert wird nicht das Elterngeld, aber der Steuersatz ist mit höherem Elterngeld eben höher.

    Für die gesamte Elternzeit (auch ohne Elterngeld) bist du weiterhin beitragsfrei krankenversichert. Wenn Ihr beide gesetzlich versichert seid, dann ist es egal, bei wem die Kinder versichert sind. Da könntest du die Kasse aussuchen, von der dir die Leistungen und der Service besser vorkommen - wenn man das so einschätzen kann.

    Hallo liebe Raben,


    ich trage meinen Sohn (10 Monate) sehr gern im Tuch - bisher allerdings nur vorn. Obwohl er relativ leicht ist für sein Alter, wird er mir langsam etwas schwer und ich würde ihn gerne auch auf dem Rücken tragen. Jetzt ist es auch so, dass er gerne zuguckt, was ich mache und sich dann etwas verrenkt, um es mitzubekommen.


    Habt Ihr ein paar Tipps für mich? Welche Bindetechnik nutzt ihr auf dem Rücken? Kann das Kind sich zur Seite lehnen oder wird eher eng gebunden? Sitzt das Kind so hoch, dass es über die Schultern schauen kann? Was macht Ihr mit Euren Haaren?


    Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bin schon gespannt, es auzuprobieren!