Beiträge von Maiar

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    Hallo,


    wir haben heute Mittag die U7a. Nun lag am Samstag ein Schreiben im Briefkasten. Wir sollten einen Fragebogen ausfüllen betreffend unseres Sohnes & dann lag da ein Vertrag bei mit dem Hinweis den unterschrieben mitzubringen.
    Es geht um einen Vertrag zur besonderen ärztl Versorgung. Damit erklären wir uns bereit alle ambulanten Sachen nur bei unserem Kia durchführen zu lassen. Außer Augenarzt, Frauenarzt & Notfälle... Nach Ablauf 1. Jahres darf man kündigen!


    Kennt das jemand? Bin grad etwas irritiert...

    Die Außenbezirke haben doch fast alle schöne Ecken :) In Gatow wurde viel gebaut in den letzten Jahren und es sind viele Familien hingezogen.
    In Reinickendorf/Lübars sind Freunde von mir hingezogen & wohnen da ja ganz ländlich (wäre mir aber zu weit ab von allem).
    Steglitz ist auch sehr familienreich aber nicht so weit draussen. Zehlendorf ist wohl teuer & konservativ. Freunde haben da jetzt eine ETW für 350.000€ gekauft mit allerhand Mängeln & eigentlich zu klein. Aber die Lage ist für sie ideal.

    Hier ein Stilljunkie mit (noch) kompletter Freigabe. Morgens, Mittags und Abends zum Einschlafen und Nachts wird gestillt. Tagsüber fragt er mal 1x, mal mehrmals nach 'Minischlückchen' Mamamilch ('Mama, die ist so süß & lecker!')
    Ich will es jetzt aber laaaangsam tagsüber reduzieren... oder nachts (wenn ich die Nerven dazu hab)...

    Dazu interessant:


    „Die Logik dieser Rechtsprechung kann ich nicht verstehen“, kommentiert DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. „Der Vermieter kann innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nicht selbst in die Mietwohnung einziehen. Er darf in dieser Zeit auch nicht zu Gunsten seiner Kinder oder seiner Eltern das Mietverhältnis kündigen. Aber er darf für eine Hausangestellte kündigen, die bisher nicht in seinem Haushalt lebt, denn das ist kein Eigenbedarf. Es kann nicht richtig sein“, so Siebenkotten, „dass Mieter einerseits durch eindeutige Vorgaben bei der Eigenbedarfsregelung und spezielle Kündigungssperrfristen geschützt werden, andererseits aber das Mietverhältnis mit der banalen Begründung, ein Au-pair-Mädchen unterbringen zu wollen, gekündigt werden kann. Hier besteht Klärungs- und Regelungsbedarf.“



    Da die Argumente der BGH-Richter nicht nur auf Au-pai-Mädchen, sondern auf alle Pflegekräfte und Hausangestellte des Vermieters zutreffen, hat das höchste deutsche Zivilgericht hier ein breites Einfallstor für Vermieter geöffnet, die ihre Mieter los werden wollen. Der Einzug von Hausangestellten lässt sich schließlich leicht fingieren oder zeitlich befristen. Ein Au-pair-Mädchen zieht ein, ein halbes Jahr später wieder aus - und die Wohnung ist frei. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.

    So, jetzt habe ich das Schreiben gesehen. Sie kündigt nicht wegen Eigenbedarf, sondern hat eine ordentliche Kündigung ausgesprochen.


    Begründet hat sie das ganze eben so, dass sie zwar 7 Zimmer haben, aber da ihr Mann schnarcht, die PC's ihres Mannes ein Zimmer brauchen (sie rauschen zu stark), die Kinder & sie jeweils auch eines braucht, die Zimmerzahl nicht ausreicht.
    Daher bräuchten sie für das Aupair Mädchen die Wohnung meines Papas.


    Es gibt da wohl ein Bgh Urteil von 2009 das damals durch die Presse ging. Irgendeine Lücke lt Mieterschutzbund, jedenfalls kann man wohl mit einer ordentlichen Kündigung (wenn die richtig begründet ist) die Mieter aus einer gekauften Eigentumswohnung 'rausklagen'.
    Da helfen wohl auch die Sperrfristen hier in Berlin nicht :(


    Wir werden uns natürlich trotzdem anwaltlich beraten lassen. Die Insolvenz läuft bis Anfang 2016 vorher hat er bei dem jetzigen Wohnumgsmarkt einfach keine Chance was zu finden. Ach Mann, alles doof

    Ihr seit klasse!!!! Vielen vielen Dank!!!


    Er ist grad zur Arbeit & als ich mit ihm telefoniert hab war er fix und fertig :( Er zeigt mir heute Abend den Vertrag.


    Ja, es war eine normale Genossenschaftswohnung, die vor 2 Jahren ca umgewandelt wurde. Und im Zuge dessen haben die neuen Eigentümer im Vertrag eine Eigenbedarfsklage ausgeschlossen. Was die nicht absehbaren Veränderung der Lebensumstände angeht... nunja, sie sind mit Familie eingezogen, damals schon beide berufstätig & ein Aupairmädchen gab es auch schon immer. Ich verstehe ja auch, dass sie mehr Platz brauchen... va in Zukunft. Aber so? Ich finde sie hätten mit ihm vorher reden können... Die haben da oben schon sehr viel Platz, die Kinder sind klein & mein Papa wäre in 1-2 Jahren vermutlich eh freiwillig ausgezogen! Aber so?
    Das trifft ihn grad ziemlich...

    Danke für eure schnellen Antworten! Es ist ein Mehrfamilienhaus... 4. OG's er bewohnt eine 2 Zimmer Whg in der dritten Etage. Die Familie kaufte beide Wohnungen über ihm und seine von der Wohnungsgesellschaft.
    Im neuen Mietvertrag wurde vereinbart das er wohnen bleiben darf, die Eigentümer haben unterschrieben, dass eine Klage wegen Eigenbedarf ausgeschlossen wird...


    Scheint ja aber trotzdem schwierig zu werden...

    Hallo, ich habe mal eine Frage: mein Papa wohnt in seiner Wohnung seit über 25 Jahren zur Miete. Nun wurde die Wohnung vor 2. Jahren ca verkauft. Die Eigentümer mussten ihn als Mieter mitübernehmen, eine Kündigung wegen Eigenbedarf wurde vertraglich ausgeschlossen!


    Nun haben Sie ihm heute zum 1.12 gekündigt. Sie bräuchten die Wohnung für das Aupair Mädchen der Kinder (sie wohnen direkt darüber & wollen durchbrechen).
    Es ist nicht so, dass er nicht ausziehen würde aber er ist insolvent & bekommt in den nächsten 2. Jahren in der Gegend (wo er gern bleiben würde) so eher keine Wohnung.


    Hat er eine Chance Widerspruch einzulegen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!!!

    Ich hab als Studentin mal für f*o*r*s*a gearbeitet. Die meisten Umfragen gingen so zwischen 2-15min. Wir hatten aber auch immer wieder langwierige Umfragen ua. jährlich eine Umfrage zum Thema Aids der BzGA die dauerte 1. Stunde!!! War aber durchaus interessant & es gab auch freiwillige Teilnehmer :D

    Bis 18 Monaten fast ausschließlich vorne. War beim Straßenbahnfahren einfach bequemer.


    Bis 24 Monaten (knapp 12 kg) je nach Situation kurz vorne. Da passte es dann wirklich nicht mehr von der Länge.
    Sein Kopf war mir dann immer im Weg.


    [quote='Brina Berlind','index.php?page=Thread&postID=730576#post730576']


    Da unterschreib ich mal bequemerweise :D

    Fairy, die Blähungen kommen nochmal verstärkt nach Entnahme der Gallenblase. Bei der Endoskopie wird der Bauch aufgepumpt (soweit ich mich erinnere).
    Und jaaaa, Eiswürfel!


    Ich durfte 1. Stunde nach der Op stillen. Die Ärztin meinte zwar auch, dass es 24. Stunden Pause sein müssen - der Anästhesist meinte aber das ist Quatsch! Frag nochmal nach!


    Alles Gute Dir!!!