Beiträge von RAN

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    Meine Große fliegt nächsten Freitag mit der Schule für drei Wochen nach Südafrika. Ich kenn mich mit Fliegen nicht aus (habe Flugangst und fühle mich auch nicht wohl damit, dass sie fliegt). Was muss man beachten, habt ihr Tipps? Sie fliegen erst nach Frankfurt, von da über Nacht nach Johannesburg und dann nach Port Elizabeth. Erschwerend hinzu kommt, dass sie gerade auf Krücken läuft.

    Ich fand's auch immer blöd. Unser Verein hat immer volle Wassereimer an den Linien aufgestellt, dass die Kinder den Kopf beinhalten konnten. Und die Trainer haben drauf geachtet, dass alle immer trinken.


    Andererseits sind meine Kinder auch ohne Fußballturnier den ganzen Tag in der Sonne rumgerannt. Wahrscheinlich sogar mehr. Die Spiele dauern 15 bis 20 Minuten mit viel Pause zwischendurch. Da saßen sie dann viel rum, während sie zu Hause in der Sonne rumtoben.

    Ich will da gesetzlich gar nichts durchsetzen, möchte nur für mich selber wissen, was da auf uns zukommt und ob das so okay ist, wie die das handhaben. Mit der Lehrerin bin ich im regelmäßigen Kontakt und sie ist auch eine Nette. Die Mail hat sie wohl im Auftrag des Direktors geschrieben. Tja, und der sieht das wohl alles ein wenig anders und ist nicht gesprächsbereit. Die Frau vom Schulamt, die hier für Schulabsentismus aller Arten an Gymnasien zuständig ist, meinte dass er sich auch generell mit ihr nicht treffen würde und auch zu keinerlei Kooperation bereit wäre. An seiner Schule gäbe es so etwas nicht und damit basta. Sie weiß aber von einigen Fällen. Auch beim gesetzlichen Anspruch auf Hausunterricht nach drei Wochen Krankheit würde er sich völlig querstellen. Uns wurde ja auch gar nicht gesagt, dass es die Möglichkeit gibt.
    Am Anfang hatte ich gefragt, ob es möglich sei, ein bis zweiwöchentlich grobe Zusammenfassung der einzelnen Fächer zu bekommen. Der erste Vorschlag der Schule war, dass wir ja immer freitags nachmittags in die Schule kommen könnten, um im Klassenbuch nachzusehen.....

    2.8 Zeigt sich bei einer Schülerin oder einem Schüler, die oder der keine Benachrichtigung über die Gefährdung der Versetzung erhalten hat, nach dem 1. Mai ein so erheblicher Leistungsabfall, dass ihre oder seine Versetzung jetzt gefährdet erscheint, so sind die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten erfolgt schriftlich.


    Das ist das Einzige, was ich gefunden habe. Trifft aber nicht so wirklich zu.

    Mein Sohn ist seit Februar wegen Depressionen und Schulangst krankgeschrieben. Nun bekam ich vorgestern eine Mail, dass auf der Zeugniskonferenzen nächste Woche beschlossen werden soll, ob er versetzt wird. Wir sind aus allen Wolken gefallen. Wir haben die Klassenlehrerin regelmäßig telefonisch über seinen Gesundheitszustand informiert. Sie schickte uns die Bücherlisten fürs nächste Schuljahr und rief vor ein paar Wochen an, ob er den bilingualen Zweig nächstes Schuljahr weiter machen möchte. Nie war die Rede von eventueller Nichtversetzung. Mit dem Schulleiter habe ich schon gemailt, aber auch nur gesagt bekommen, dass die Konferenz entscheiden wird.


    Ist das schulrechtlich (Niedersachsen) so in Ordnung? Muss man nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorher informiert werden?


    Für meinen Sohn wäre das eine Katastrophe. Er will wieder in diese Schule und in seine Klasse. Das ist sein Ziel.


    Oh ja, ich weiß, was Du meinst. Den Anstoß gab jetzt Tochters Schüleraustausch nach Südafrika im Juli.