Bei Kursen dürfen Hebammen keine Kaution mehr nehmen und auch nicht verpasste Stunden in Rechnung stellen. Begründung dafür: Die Kurse wären so großzügig honoriert, dass man das verkraften soll. Jede Physiotherapiepraxis z. B. darf das aber.
Ja, das finde ich auch ganz schlimm und ich hoffe sehr, dass da noch nachgearbeitet wird.
Die Hausbesuche müssen im 5-Min.-Takt dokumentiert werden. Wie viel bezahlt wird, hängt vom Abstand zur Geburt ab. Direkt der erste Besuch darfz. B. 1,5 oder 2 h dauern, nach einiger Zeit sinkt es dann
Aber das ist doch eine große Verbesserung! Vorher war es völlig egal, wie lang ich im Wochenbett bei einer Frau war - ich hab immer nur eine Pauschale bekommen. Und die hat maximal eine halbe Stunde Arbeit bezahlt.
Nun ist der „Kipppunkt“ bei 35 Minuten - ab da verdiene ich besser als vorher. Und da viele Hebammen länger als eine halbe Stunde beim Wochenbettbesuch sind, lohnt sich das schon direkt.
Eine Kollegin, die bisher immer recht kurze Wochenbettbesuche machte, sagte zu mir, dass sie nun deutlich entspannter ist, wenn sie etwas länger da ist, da sie weiß, dass sie nicht „für umme“ weiterarbeitet. Ich glaube, ihre Arbeitsqualität verbessert sich.
In den ersten drei Tagen nach Geburt kann die Hebamme täglich jeweils 90 Minuten abrechnen. Dann (bis 3 Monate nach Geburt) jeweils 60 Minuten und nach den drei Monaten jeweils 45 Minuten.
Meiner Erfahrung nach passt das von der Länge meistens ganz gut.
Beratungen auf Distanz dürfen nur noch telefonisch sein (nicht mehr Mail, Messenger-App oder Mail) und müssen auch von der Versicherten schriftlich quittiert werden. Wie macht man das, wenn Kurse und Hausbesuche beendet sind? Die Portokosten fressen die Erstattung.
Ich finde es sowieso einen Witz, wenn man bei einer Hebamme jeden Popel quitieren muss, das für KHs oder ärztliche Praxen aber nicht
Ja, da stimme ich voll zu - geht gar nicht und muss sich ändern (also die Unterschriften für Telefonate). Gabs vorher auch nicht. Auch Messenger- bzw Emailberatungen gibt es häufig und sollten nicht für umsonst gemacht werden. Man könnte diese Art der Beratung, privat in Rechnung stellen. Ist aber m E nicht sinnvoll oder praktikabel.
Videoberatungen sind übrigens möglich und anrechenbar
Sie fragt sich: wenn sie bei einer Frau 60 min ist, aber nur 45 bezahlt werden, wie ist es dann, wenn man z. B. stürzt? Zahlt dann die BG oder ist es Privatvergnügen?
Nein, da ist natürlich die BG zuständig- vorher gab es ja auch nur die Pauschale. War egal, wie lange man dort war, wenn frau in ihrer Tätigkeit als Hebamme einen Unfall hat, ist die BG zuständig.
Wie schon mal gesagt: ich sehe auch vieles kritisch an dem neuen Vertrag und hätte mir einiges anders gewünscht. Aber ich denke, dass es sinnvoll ist, erst mal in Ruhe zu schauen, wie sich die Vergütung von uns Hebammen jetzt in der Praxis ändert. Einige werden auf jeden Fall finanziell besser da stehen. Andere (Beleghebammen) eher nicht und da heißt es dran zu bleiben.
Aber ich halte nichts davon, den gesamten Vertrag zu verteufeln - das ist aus meiner Sicht „zu einfach“ bzw zu sehr „schwarz-weiß“ gedacht.