Beiträge von Birdy

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    Wenn Du vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert bist, dann besteht der Versicherungsschutz für die Dauer der gesetzlich geregelten Elternzeit (egal ob mit oder ohne Elterngeld) in Form einer beitragsfreien Freiwilligen Versicherung weiter. Das gilt aber nur, wenn Du Dich in der gesetzlichen Elternzeit befindest (z.B: gibt es im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, sich über die drei Jahre hinaus unbezahlt beurlauben zu lassen, da geht das dann irgendwann nicht mehr). Es gibt ein paar Voraussetzungen hinsichtlich des Einkommens und des Versicherungsstatut des Ehemanns zu beachten. Darüber sollte Deine Krankenkasse aber Bescheid wissen und Dich dazu auch beraten (gehört zu den gesetzlich geregelten Beratungspflichten). Von daher würde ich empfehlen, einfach mal dort anzurufen / hinzugehen und nachzufragen.

    Wie schon geschrieben, muss unterschieden werden zwischhen Elternzeit und Elterngeld. Für Elternzeit gelten erst mal einfach "nur" bestimmte Voranmeldefristen, je nachdem für welche Lebensjahre diese genommen werden soll. Diese Fristen gelten gegenüber dem Arbeitgeber, dem man ja jeweils mitteilen muss, wann man gedenkt vollkomen oder teilzeitabwesend zu sein.


    Beim Elterngeld gibt es inzwischen einen Riesenhaufen Varianten, vor allem dann, wenn man sich abwechseln bzw. dabei am besten sogar noch Teilzeit arbeiten will. Grundsätzlich git, dass man insgesamt als Paar 14 Monate zur Verfügung hat, die sich auf die Lebensmonate beziehen. Sprich, wenn das Kind am 13. geboren wird, gehen die Elterngeldmonate jeweils vom 13. bis zum 12. Zeiten, indenen Mutterschftsgeld oder andere Ersatzleistungen (z.B. Weiterleistung der Bezüge bei Beamtinnen in der Schutzfrist) werden auf diese 14 Monate angerechnet. Außerdem muss (außer bei Alleinerziehenden) eine Aufteilung der Monate so erfolgen, dass jeder Elternteil mindestens 2 nimmt.


    Für Kinder, die ab dem 01.07.15 geboren sind, kann außerdem, wenn man während des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeitet, der Bezugszeitraum verlängert werden. Es gibt vom BMFSFJ eine recht umfangreiche Info-Broschüre, die das eigentlich ganz gut erklärt (wennn man berücksichtigt, wie komplizert die Regelungen sind http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=194764.html )


    Außerdem ist auch der Elterngeldplaner, ebenfalls auf der homepage vom BMFSFJ ganz hilfreich, um mal diverse Varianten durchzuspielen, allerdings nicht so ganz einfach zu bedienen...


    http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

    Oh, da muss ich noch mal nach bessern. Kinderuni und Chinesisch meinte ich damit nicht. Es ging eher drum, vielleicht einen "Forderterrtmin" zu haben und ansonsten vor allem das Soziale bzw. Ausgleich zu foerderrn- je nach Interesse musisch, sportlich oder sonst wie. Der Regelfall ist ja eine Teilbegabung, so dass es Bereiche gibt, in denen man auch auf dem Niveau der Gleichaltrigen was machen kann. Sorry, kurz, weil vom tablet

    hier noch eine Stimme dafür zu schauen, ob er mit der "unterforderung" zurecht kommt und was die Motivation der Lehrkräfte für den Vorschlag ist.


    Ich glaube, dass das ganz stark von den Lehrern abhängt, ob ein Kind springen sollte oder nicht. Wenn Ihr damit rechnet, dass er in eine KLasse kommen würde, in der das der Lehrer "das Soziale" bzw. seine Integration gut managen kann und der Abstand nicht so groß ist, kann das denke ich ganz gut klappen. Schwierig wird es sicherlich, wenn die Lehrkraft ihm nicht beispringen kann. Das kann dann auch fürs Leben prägen, wenn die peer group nicht funktioniert.


    Der Altersunterschied ist später sicher nicht zu unterschätzen. Andererseits gibt es in der Entwicklung eh so eine große Bandbreite, dass es da auf zwei drei Monate nicht zwingend ankommen muss. Einschätzung von den Betreuern der Schulkindbetreuung ist sicher gut, kanne evtl. auch EUer Kinderarzt was dazu sagen (unserer ist z.B. absolut dagegen und propagiert, das Kind dann lieber außerhalb von Schule zu fordern und zu fördern. Allerdings gibt es hier auch ganz überwiegend G8, dh. die "Springerinnen" wären dann in der Regel selbst beim Abi noch nicht volljährig, was ja wirklich etwas schräg ist...)

    Falls das nicht zu kalt wird: unser Rezept war immer, sich oben rum bzw. bis zu den Knien warm einzupacken und die Beine und Füße nackig in den Wind bzw. den Sand und Wasser zu stecken. Spätestens wenn Ihr nach Amrum wandern wollt, müsst Ihr eh unten rum aus den Klamotten raus- der Priel ist etwa hüfttief...


    Schlickig ist das Watt vor Föhr eigentlich nur an wenigen Stellen, Gummistiefel sind aber trotzdem kein Vergnügen.


    Falls das zu kalt ist, kann ich aber leider nichst hilfreiches beitragen...

    Hallo Seifenblase,
    sorry, habe Dein Eingangspost offensichtlich nicht ordentlich gelesen. Mit dem Abschluss als HEP giltst Du ja sogar schon als Fachkraft, ich hatte im Kopf, dass Du unter den erweiterten Katalog fällst, der für die Anerkennung noch die 25 tage Zusatzquali bräuchte.


    Wenn es Dir tatsächlich darum geht, Deine Wissenslücken zu füllen bzw. Dich selbst auch fit genug für eine Stelle zu fühlen, sind die Weiterbildungen beim KVJS sicher nicht verkehrt. Je nachdem wie dringend Du eine regulär bezahlte Erzieherinnenstelle suchst ("ordentlich" bezahlt finde ich bei Erzieherinnen eigentlich immer etwas unpassend), wäre sonst vielleicht tatsächlich ein 6-monatiger Freiwilligendienst in einer Kita eine ÜBerlegung wert- Du bekommst zumindest ein Taschengeld und bei den meisten trägern auch die Pauschalen für Unterkunft und Essen ausbezahlt (ähnlich wie FSJ, aber ohne Altersgrenze).


    In welcher Ecke von BW wohnst Du denn, ich kenne mich nicht in allen Regierungsbezirken gleich gut aus. Du kannst mir aber gerne eine PN schicken, wenn Du Detailfragen hast.

    Hallo Seifenblase,


    ich glaube, ich habe noch nicht ganz verstanden, was Du gerade suchst. Willst Du Weiterbildungen machen, damit Du die Anerkennung als pädagogische Fachkraft nach § 7 KitaG erwerben kannst und dann auf einer Erzieherinnenstelle eingestellt werden könntest? Oder geht es Dir ganz allgemein um zusätzliches theoretisches und praktisches Wissen, wie hanim es beschreibt? Statt Hospitation käme in letzterem Fall vielleicht ein Bundesfreiwilligendienst in Frage, da gibt es meines Wissens keine Altersgrenze.


    Falls es um Fortbildungen bzw. die Anerkennung als Fachkraft auf Grundlage des erweiterten Fachkräftekataloges geht, lohnt sich wahrscheinlich ein Blick auf das Angebot des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg. Die sind gleichzeitig auch Aufsichtsbehörde und haben z.B. auch Fortbildungen, die explizit geeignet sind, für die ANerkennung als Fachkraft angerechnet zu werden:


    https://www.kvjs.de/fortbildung/jugendhilfe.html


    Viele Grüße


    Birdy

    Hallo Panema,


    bei unserer Tochter (6) ist es auch so, dass sie einen eher geringen Schlafbedarf hat und noch dazu den Biorhythmus meines Mannes geerbt hat. Sprich, wenn wir sie lassen (was wir im Urlaub / Ferien durchaus machen) schläft sie abends zwischen 21 und 22 Uhr ein und dann ca. 9h, also bis 6 oder 7 Uhr, mit viel Glück an manchen Tagen bis 7:30 Uhr. Um die Einschlafzeit vor diese scheinbar biologisch programmierte Zeit zu kriegen, müssten wir sie morgens konsequent früher wecken und da habe ich auch im Alltag nicht so viel Lust drauf, zumal unser Tagesrhythmus es zulässt, nicht schon um 6:00 Uhr aufzustehen.


    Da mein Bedarf nach "Bettzeit" (gemütlich lesen und dann schlafen) ebenfalls bei ca. 9h liegt, ist das insbesondere mit Blick auf unsere Paarzeit auch nicht so toll. Wir haben daher relativ früh angefangen (da war sie 3 und MIttagsschlaf war längst passé), erst mal eine Mittagspause einzuführen, in der sie sich alleine im Zimmer beschäftigen sollte. Es hat ca. 3 Monate gedauert, bis das für 30 bis 45 Minuten geklappt hat. Nachdem sie sich mittags dann recht gut auch mal für eine Weile alleine beschäftigen konnte, haben wir das Ganze dann auch abends eingeführt. Sprich, um 19:45 / 20:00 Uhr gibt es eine Geschichte, anschließend ist "ruhige Alleinspielzeit im Kinderzimmer" sie muss aber noch nicht schlafen. Wir haben vereinbart, dass sie Bescheid gibt, wenn sie schlafen will und außerdem eine Deadline gesetzt, wann spätestens einer von uns zur Einschlafbegleitung kommt (inzwischen liegt die bei ca. 21 Uhr, ab da braucht man ca. eine halbe stunde bis sie schläft.
    Das Vorlesen haben wir vor die Alleinspielzeit gelegt, weil wir festgestellt haben, dass sie je nach Geschichte danach noch mal Spielbedarf hat, um z.B. das Gehörte noch mal nachzuspielen (auch bei Gute-Nacht-Geschichten, die auf mich keinen besonders spannenden Eindruck gemacht haben).
    Wenn sie morgens vor mir aufwacht (was leider häufig vorkommt,aufstehen müssen muss ich nämlich erst um 6:30 Uhr und ich bin nicht immer so vernünftig, abends rechtzeitig ins Bett zu gehen), kommt sie zu
    uns und kuschelt noch ein bißchen.


    Mit Ausnahmen in besonders aufregeneden Zeiten (wie z.B. jetzt kurz vor der Einschulung) klappt das so für uns ganz gut. Allerdings war es für mich auch sehr schmerzhaft, sich einzugestehen, dass unser gemeinsamer abendlicher Feierabend dadurch ziemlich kurz bzw. zerstückelt ist (während der Alleinspielzeit und dann noch mal nach dem Einschlafen). Dafür haben wir am Wochenende aber immer eine Stunde Mittagspause, obwohl sie schon lange nicht mehr schläft. Ich bin gespannt, mit welchem Biorhythmus unser zweites Kind ankommt und ob das dann immer noch so klappt...


    Viele Grüße


    Birdy

    Hallo zusammen,


    in unserem Kiga (insgesamt 90 Plätze, davon 10 Plätze für 2-Jährige, teiloffenes Konzept) werden alle "Schlafkinder" zusammengefasst und je nach aktueller Anzahl von ein oder zwei MitarbeiterInnen in den Schlaf begleitet.
    Die Anzahl nimmt normalerweise im Laufe des Kindergartenjahres ab, weil immer weniger Kinder einen Mittagsschlaf machen wollen bzw. einen brauchen. Wenn alle schlafen, bleibt nur noch eine Mitarbeiterin im Raum.
    Der Schlafraum ist in unmittelbarer Nähe zu einem Gruppenraum, dh.wenn wegen irgendwelcher "Unfälle" ein Kind nach dem Aufwachen direkt 1:1 betreut werden muss, kann dort einE ErzieherIn benachrichtigt
    werden, der/die das Kind übernimmt.


    Für die "Wachkinder" ist "Stille Zeit" in der jeweiligen Gruppe, dh. jedes Kind ist in seinem Stammgruppenraum, kann sich da ruhig beschäftigen und / oder es wird vorgelesen und in der Regel zum Start für alle eine Fantasiereise oder Meditation angeboten.
    Die Pausen werden spätestens morgens, wenn die tatsächliche Schichtplanung unter Berücksichtigung von Krankheitsfällen klar ist, abgesprochen. Es machen nicht alle gleichzeitig Pause, während der stillen Zeit macht aber in der Regel aus jeder Gruppe einE ErzieherIn Pause und eineR ist zusammen mit FSJ, PraktikantIn oä. in der Gruppe.


    Von kleineren ü3-Einrichtungen kenne ich es auch so, dass die Schlafkinder und die Wachkinder jeweils zusammengefasst werden, das heißt, es gibt weiter zwei Gruppen, die sich dann eben nicht an den stammgruppen sondern an Schlaf und nicht-Schlaf orientieren.


    Für mich hört sich das ein bißchen so an, als ob das Problem in der Dienstplanung bzw. der Pausenregelung liegen könnte. Eventuell hilft es, sich das noch einmal ganz genau erklären zu lassen und dann ggf. freundlich udn gezielt nachzufragen, ob auch andere Regelungen denkbar sind, die für die wachbleibenden Kinder mehr Flexibilität ermöglichen.
    Ggf. ist der Wunsch, nicht jeweils alleine Pause zu machen, ja auch nachvollziehbar (wenn das denn der Grund wäre, ist ja bisher Spekulation), aber vielleicht gibt es ja trotzdem noch ein paar Stellschrauben.
    Nach meiner Erfahrung hilft es jedenfalls oft, sich erst mal ganz genau erklären zu lassen, warum etwas so geregelt ist, wie es ist, welche Anforderungen und Überlegungen dahinter stecken etc. Oft findet man da dann nämlich einen Ansatzpunkt, um gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, statt in der "Querulantenelternschublade" zu landen. Gilt aber (leider) nicht für alle Einrichtungen und Leitungen...



    Besonders den letzten Absatz bitte nicht falsch verstehen, dass soll keinesfalls als Unterstellung gemeint sein, dass Ihr das nicht versucht habt.

    Hallo zusammen,


    vielleicht noch ein Hinweis zu dem Thema Einlagen: ich hatte die meisten Probleme mit Fersensporn, als ich noch aktiv Fußball gespielt habe- harte Sohlen, im Winter Hartplatz etc. waren da ein super Katalysator.
    Mein Orthopäde hat mich damals ausdrücklich zu einem bestimmten Sanitätshaus geschickt, um die Einlagen individuellen anpassen zu lassen, weil es da wohl verschiedene Arten gibt und das auf jeden Fall ein Orthopädieschuhmacher machen müsse und die "Standardteile" seiner Meinung nach nicht wirklich helfen.
    Seitdem habe ich zwei hübsche Gipsmodelle meiner Füße daheim, die ich jedesmal wieder mitbringen musste, wenn ich neue Einlagen brauchte (nach der ersten Schwangerschaft gabs dann neue, weil das die Füße verändert).


    Und ich habe immer zwei paar Einlagen bekommen- ein paar speziell angepasst auf die am häufigsten getragenen Straßenschuhe aus Leder und ein paar aus einem anderen, robusteren Material, angepasst auf meine Kickschuhe.


    @ Aoide: Falls Du langfristig also wieder vorhast laufen zu gehen, könnte es sich evtl. lohnen, noch mal nach dieser Variante von Einlagen für Deine Laufschuhe zu forschen.


    Ich bin übrigens keine Privatpatientin.

    Hier auch noch eine Stimme, mal über Verwaltung nachzudenken. Falls es bei Euch keine Altersbeschränkung gibt (kann ich nicht einschätzen) für das Studium gibt, drauf achten, dass der praktische Teil bei einer Kommune läuft- dann hast Du für die Praxiszeiten einen festen Einsatzort und für den Theorieteil eben den entsprechenden Hochschulstandort (keine Ahnung, welcher das bei Euch wäre, sollte sich auf der homepage der Stadt aber herausfinden lassen). Wenn Du Beratung magst, aber nicht zuviel davon, könnte ein Bereich der Verwaltung, der viel Bürgerkontakt hat, ganz spannend sein. Das muss nicht zwingend die Ausländerbehörde oder das Sozialamt sein (sind bei uns mit Abstand die stressisten Dienststellen, und auch, wenn sich das nach manchen Beiträgen hier zu urteilen, nicht alle vorstellen können, hat man da als SachbearbeiterIn tatsächlich richtig Druck). Aber die meisten größeren Städte haben z.B. eine Bürgerinfo, bei der man auch als Einsteigerin im gehobenen Dienst relativ schnell zumindest kleine Teams von 4 bis 5 Leuten leitet (ich kann aber nur für meinen Dienstherren sprechen, also andere kommune und anderes Bundesland).


    Alternativ zu dem eher rechtslastigen Verwaltungsstudium kann man bei uns auch mit Sozialwirtschaft (das ist auch ein Duales Studium an der Dualen Hochschule BW, keine Ahnung, ob es was Vergleichbares in NRW gibt) einsteigen und damit entweder ins Jugendamt, ins Sozialamt oder ins Personalamt gehen (letzteres aber in der Regel erst mit etwas Berufserfahrung). Je nach Vorgesetztem und Amt muss die Bürokratie nicht überbordend sein, das ist aber zugegebenermaßen etwas Glücksache. Wobei man auch sagen muss, dass sich da in den letzten Jahren gerade im Bereich Sozialleistungsverwaltung (zumindest bei den rein kommunal verwalteten Sachen) einiges getan hat.


    Aber egal ob Du in den gehobenen Dienst (bzw. im Angestelltenverhältnis TVöd EG9 aufwärts) oder im mittleren Dienst (Angestellte bis E8) einsteigen willst- irgendein formaler Abschluss ist im öffentlichen Dienst eigentlich unabdingbar.


    Gibt es bei Euch sowas wie "Kontaktstelle Frau und Beruf"? Die haben sich auf (Wieder-)einstiegsberatung für Frauen spezialisiert und bestimmt ein paar gute Ideen, in welche Richtung man mal denken könnte. Den Ansatz, mal gezielt über Männerberufe nachzudenken, finde ich übrigens auch sehr gut- da kommst Du vielleicht noch auf ein paar andere Ideen und tatsächlich sind sehr viele Berufe, von denen man das so gar nicht denkt, sehr kreati. Mein Mann ist z.B. auch ITler und nciht gerade unkreativ.


    Einzelhandel (egal ob Bücher oder irgendetwas anderes) ist nach meiner persönlichen Einschätzung weder besonders familientauglich noch besonders gut bezahlt.


    Alles Gute


    Birdy

    Wow so schnell so viele Ideen, das ist ja super. Werde ich mir gleich mal für Montag in der MIttagspause einen Gang in die Stadt und in die Stadtbibliothek einplanen...
    Bestätigt mich ja voll in der Einschätzung der Forengemeinde, habe nämlich beim Erstellen des Beitrags zu meinem Mann gesagt: wirst sehen, da kommt noch heute abend ein haufen toller Ideen....

    Hallo zusammen,


    unser Nachwuchs wird im Herbst eingeschult und ist derzeit mit Feuereifer dabei, nicht mehr nur zu buchstabieren, sondern zu versuchen, aus den Buchstaben in allen Büchern, derer Kind habhaft werden kann, Wörter zu suchen und zu erkennen (manchmal gelesen, manchmal qualifiziert geraten :D )


    Da das insbesondere mit der "normalen" Druckschrift wegen Größe, Übersichtlichkeit und teilweise je nach Schriftart abweichendem Äußeren (z.B. "a" oder "g") mit den vorhandenen Vorlesebüchern schwierig ist, sind wir jetzt auf der Suche nach Ideen, womit wir das Kind füttern können. Ohne der Schule da zu stark vorzugreifen oder einen Riesenstress mit dem entsprechenden Frustpotenzial draus zu machen. Also die eierlegende Wollmilchsau...


    Irgendwelche hilfreichen Ideen?


    Vielen Dank!


    Birdy mit dem hochmotivierten Leseanfängerkind

    wir hatten und haben auch eine Katastrophenschläferin (nicht ganz so extrem), was bei uns immer wieder passiert, ist das das abendliche Einschlafbegleiten in riesiges Theater mündet, wenn wir das nicht ganz strikt nach Plan durchziehen. Nächtliche Wachphasen mit Gebrüll, Aufstehen wollen etc. hatten wir (gott sei Dank deutlich seltener) auch immer mal. Was uns geholfen hat, gerade zum Thema "Durchstehen" und "Grenzen wahren":


    In einer ruhigeren Minute abends / tagsüber hinsetzen und überlegen


    1. Was genau stört, was will ich anders haben (in Eurem Fall z.B. ich möchte nicht, dass in nächtlichen Wachphasen bei Licht "richtig" gespielt wird. Ich will nachts schlafen.)
    2. Welches ist tatsächlich meine absolute Grenze und wo gibt es Spielraum für einen Kompromiss, so dass eine Lösung rauskommt, mit der beide leben können? Da kämen z.B. etliche Varianten in Frage, die oben ja schon beschrieben wurden.
    3. Wenn klar ist, was geht und was nicht geht: Wie kann der Weg von der Situation heute- die wohl eindeutig nicht geht, zu der gewünschten Situation aussehen. Sprich, wie kriege ich das so hin, dass ich mir sicher bin, dass sowohl das angestrebte Ergebnis als auch der Weg dahin für mich passt und dass es meinem Kind zumutbar ist?
    4. Wie lange probieren wir aus, was wir uns überlegt haben, bevor wir abbrechen (ein bißchen Umgewöhnungszeit muss man sich erfahrungsgemäß geben).


    Wenn Punkt 3 und 4 erfüllt waren, wir also einen relativ guten Plan hatten, fiel es uns immer viel leichter, etwas auch "durchzuziehen" und ggf. auch verzweifeltes Gebrüll auszuhalten. Ich glaube nicht, dass das unbedingt manipulativ ist. Für Kinder in dem Alter ist es einfach extrem ärgerlich, wenn ihnen eine grenze gesetzt wird. Und zumindest bei unserer ist es auch heute noch so, dass wenn ein bestimmtes Maß an Wur erstmal überschritten ist, es auch egal ist, welches der ursprüngliche Auslöser war- eine falsch gelegte Socke oder Verzweiflung über einen schlimmen Traum / Schmerzen führen im Ergebnis irgendwann zu dem selben verzweifelten Gebrüll.


    Was mir auch noch eingefallen ist: Stellt sich eventuell der Schlafrhythmus um? Das war bei uns häufig eine Ursache für nächtliches Aufwachen

    Hallo,


    keine Ahnung wo Du wohnst und je nach gewünschter Größe und Lage wären hier die guten auch schon weg: Käme eine Feier auf einer Hütte in Frage? Da gibt es ausstattungsmäßig in der Regel eine große Varianz zwischen Bettenlagern und Mehrbettzimmern, in der Regel einen großen Raum, der sich dann für die Party aufdrängen würde und oft auch mind. einen Nebenraum, den man dann als Kinderspielzimmer anbieten könnte?!


    Ist gerade bei runden Geburtstagen auch deswegen nett, weil die Übernachtungsfrage für evtl. weiter weg wohnende Gäste gelöst ist, wenn die nicht zu anspruchsvoll sind.

    Es ist (eigentlich) völlig egal, auf welchem Weg das Jugendamt informiert wird, denn nach § 8a, Abs. I SGB VIII muss es in allen Fällen einer potenziellen Kindeswohlgefährdung aktiv werden (allerdings nicht zwingend mit einem Hausbesuch):

    § 8a, Abs. 1 SGB VIII:


    Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
    Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das
    Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.
    Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht
    in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten
    sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung
    einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich
    ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von
    seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur
    Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und
    notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.

    Je nach Stadt und Bundesland ist der Umgang mit Meldungen amtsintern aber unterschiedlich organisiert. Ich würde wahrscheinlich eher telefonieren und dazu im Sekretariat der jeweiligen Amtsleitung anrufen, die geben das in der Regel an den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in weiter. Das ist aber ein Stück weit auch persönliche Präferenz, denke ich.


    Auf jeden Fall würde ich bei einer anonymen Meldung noch mehr als bei einer persönlichen Meldung darauf achten, so konkret wie möglich zu werden, das heißt, ganz genau schildern, welche Tatsachen / Verhaltensweisen einen zu der Einschätzung kommen lassen, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte. So beugt man dem Effekt vor, dass die Meldung unter dem Eindruck "anonyme Denunziation mit übertriebener Darstellung" als weniger dringlich eingestuft wird. Je nach Größe des Zuständigkeitsbereichs und personeller Ausstattung werden die Mitarbeiter/innen sich nämlich unter Umständen vor der Flut der Meldungen nicht retten können. Und dann wird eben priorisiert.


    Und zum Thema Gerichtsverfahren und Name preisgeben: ein Name kann nur rausgegeben werden, wenn er bekannt ist. Außerdem wäre im weiteren Verfahren das Jugendamt der Akteur und die dort Handelnden wären diejenigen, die vor Gericht auftreten und mit Namen benannt werden müssten.