Alles anzeigenAuf dem Formular zur Bescheinigung zum Masernschutz, das auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden ist, ist explizit auch Immunität gegen Masern durch serologischen Labornachweis als Nachweis des Masernschutzes vorgesehen.
Danke!
(Wozu braucht man übrigens den ersten Formular? Den zweiten Formular ("Ärztliche Bescheinigung zum Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)") verstehe ich, aber den ersten ("Impfbescheinigung gemäß § 2 Kindergesundheitsschutzgesetz Hessen (KiGesSchG HE)") nicht - muss man auch die andere Impfungen nachweisen? )
Den ersten Teil muss man in Hessen vorlegen, wenn ein Kind in eine Kita aufgenommen wird. Es wird darin aber nur dokumentiert, welche der (STIKO-empfohlenen) Impfungen evtl nicht durchgeführt wurde. Kein Impfzwang! Nur Zwang, ärztlich bestätigt anzugeben, welche STIKO-empfohlenen Inpfungen unterlassen wurden.
Nur der zweite Teil bezieht sich auf das Masernschutzgesetz.