Beiträge von Meteor

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    Den ersten Teil muss man in Hessen vorlegen, wenn ein Kind in eine Kita aufgenommen wird. Es wird darin aber nur dokumentiert, welche der (STIKO-empfohlenen) Impfungen evtl nicht durchgeführt wurde. Kein Impfzwang! Nur Zwang, ärztlich bestätigt anzugeben, welche STIKO-empfohlenen Inpfungen unterlassen wurden.


    Nur der zweite Teil bezieht sich auf das Masernschutzgesetz.

    Wir haben Zahnpasta erst spät verwendet, also ab ca 4 J (genau weiß ich es nicht mehr). Und zwar deshalb erst so spät, weil wir damit vermeiden wollten, dass die Zahnpasta überwiegend verschluckt wird. Davor haben wir Fluoridtabletten zum Lutschen gegeben (ab ca. 1 Jahr, als nennenswert Zähne da waren).

    Die Deutsche Akademie für Kinder und Jugendmedizin (Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften) schreibt in ihren Empfehlungen der DAKJ zur Prävention der Milchzahnkaries:

    "... Die Verwendung von Zahnpasta, insbesondere fluoridierter, ist für Säuglinge und Kleinkinder aus den folgenden Gründen abzulehnen ... :

    (1) Säuglinge und Kleinkinder, deren Zähne man mit Zahnpasta zu pflegen versucht, schlucken den größten Teil davon. Zahnpasta ist aber ein kosmetisches Mittel und nicht für den regelmäßigen Verzehr geeignet. In Übereinstimmung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung hält die DAKJ die Verwendung Zahnpasta bei Kindern nicht für bestimmungsgemäß, solange sie in der Regel noch geschluckt wird. Dies trifft besonders für die ersten drei Lebensjahre zu.

    (2) Zahnpasta ist mit ihren zahlreichen Inhaltsstoffen nicht inert. Die gesundheitliche Verträglichkeit regelmäßiger, täglicher enteraler Aufnahme auch kleiner Mengen davon über Jahre ist bei Säuglingen und Kleinkindern nicht untersucht.

    ..."

    Die Gabe von Tetanus-Immunglobulin (TIG) ist nach den derzeitigen deutschen Empfehlungen (Epid Bull 34/2019, S. 346) nur empfohlen, wenn die Person weniger als drei Tetanus-Impfstoffdosen bisher erhalten hat. Hat man mindestens drei Tetanus-Impfungen erhalten, ist im Verletzungsfall TIG nicht empfohlen, egal wie lange die Impfungen zurückliegen.

    Im Fall einer Verletzung, die ärztlich behandelt werden muß, kommt evtl die Frage hoch, ob man eine passive Impfung durchführen sollte

    Als Postexpositionsprophylaxe im Verletzungsfall ist nach den derzeitigen deutschen Empfehlungen eine Passivimpfung mit TIG in keinem Fall vorgesehen, wenn die Person mindestens 3 Tetanusimpfungen (unabhängig davon, wieviel Zeit seit der letzten vergangen ist) bisher erhalten hat , wovon ich bei euch ausgehe. Also geht ihr nicht das Risiko ein, dass durch Abwarten mit der Auffrischung auf einmal im Verletzungsfall die Passivimpfung nahegelegt wird.

    Nachzulesen im Epid. Bull. 34/2018 (S. 367).

    Edt hat noch diese Seite gefunden. Vielleicht hilft sie dir weiter.

    Das ist (siehe Impressum) die Seite eines Herstellers von Eisenpräparaten, insbesondere -infusionen.

    Entsprechend wohlwollend dort die Darstellung und großzügig die Indikationsstellung.

    Zum mehrfach genannten Iberogast gibt es Berichte, dass es in seltenen Fällen schwere Leberschäden auslösen kann. Ich würde es nicht bei mir oder bei meinem Kind anwenden.

    Siehe z.B. hier.

    wie war das bei euren nicht oder nicht vollständig geimpften Kindern? Gabs da Probleme mit der Kita bzw. Tagesmutter? Habt ihr einen Platz bekommen? Wurdet ihr abgelehnt? Mir graut vor dem Thema.

    Ich will hier keine Impfdebatte starten. Mich interessiert nur die Frage, wie die Kitas reagieren und hätte gern Erfahrungen...

    Bei uns wurde in der Krabbelstube eine vom Arzt unterschriebene Impfbescheinigung (Formular haben wir von der Kita bekommen) gefordert, aus der hervorging, gegen welche Krankheiten das Kind geimpft ist. Vom Kindergarten wurde dann wieder eine "Impfbescheinigung" gefordert. Da haben wir dann dieselbe (haben sie uns am Ende der Krabbelstubenzeit zurückgeben lassen) wieder abgegegben. Außerdem wurde jeweils nach dem Datum der letzten Tetanusimpfung gefragt. Unsere Formulare wurden von Kita-Seite immer kommentarlos entgegen und zu den Akten genommen. Das Kind ist geimpft, allerdings nicht vollständig nach den STIKO-Empfehlungen.

    Die Impfbescheinigungen in den Kinder-Akten dienen vermutlich dazu, dass das Gesundheitsamt im Falle eines Ausbruchs einer impfpräventablen Krankheit in der KITA schon gleich nachschauen kann, welche Kinder bereits geimpft sind. Bei denen muss es den Impfstatus dann nicht mehr kontrollieren, um über einen eventuellen Ausschluss zu entscheiden.

    Das mag ich mal revidieren, ich seh nämlich nicht wo Elisa wohnt. Windpocken sind zumindest hier in Sachsen meldepflichtig. Und damit brauchts sehr wohl den KiA.

    Windpocken sind auch nach Bundesrecht meldepflichtig, Infektionsschutzgesetz §6 und §7. Meldepflichtig sind aber nicht normale Privatpersonen, sondern wer meldepflichtig ist, ist in §8 bestimmt.

    Es ist aber, wenn am Windpocken-ungeimpft ist, evtl trotzdem sinnvoll, bei Windpockenverdacht zum Arzt zu gehen und sich die durchgemachte Windpockenerkrankung bestätigen zu lassen. Denn dann kann man später eventuelle Schulausschlüsse o.ä. im Falle von Windpockenausbrüchen abwenden.

    Für die offiziellen deutschen Empfehlungen zu Tetanus siehe Epid. Bull. 34/2017.

    Auf S. 343 zu Tetanus:

    "Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmuni-

    sierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder

    die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt."

    Also kein Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen, bei allen alle zehn Jahre!

    Für Österreich siehe im Impfplan Österreich 2017, Allgemeiner Teil:

    Auf S. 44 zu Tetanus:

    "Auffrischung: alle 10 Jahre, bzw. alle 5 Jahre ab dem vollendeten 60.

    Lebensjahr.

    Bei Versäumnis und einem Impfabstand bis zu 20 Jahren wird die Impfung mittels einer einzigen Dosis nachgeholt."

    Also ebenfalls alle zehn Jahre!


    Im Verletzungsfall würde in D (falls mindestens drei Impfungen bisher) gelten:

    Bei sauberen geringfügigen Wunden Tetanusimpfung, falls letzte Impfung vor mindesstens 10 Jahren, bei allen anderen Wunden Tetanusimpfung, falls letzte Impfung vor mehr als 5 Jahren bzw Tetauns-Immunglobulin, falls letzte Impfung vor mindestens 10 Jahren.

    (Epid. Bull. 34/2017, S. 362)

    Im Verletzungsfall würde in Ö (falls mindestens drei Impfungen bisher) gelten:

    Bei unter 60-Jährigen Tetanusimpfung nur, falls letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren.

    (Impfplan Österreich 2017, Allgemeiner Teil, S. 45)


    Daraus schließe ich: Wenn die letzte Tetanusimpfung weniger als 10 Jahre zurückliegt und man eine Grundimmunisierung mit drei Impfungen hat, ist eine Tetanus-Auffrischung nicht dringend (m.E. eher überflüssig); im Verletzungsfall kann man immer noch, wenn man denn Angst hat, auffrischen; auch dann kommt es nicht auf Minuten oder Stunden an.


    Die Auffrischungsimpfung mit 5-6 Jahren in den offiziellen Impfempfehlungen ist weniger durch die Tetanus- als durch die Pertusssis-Komponente begründet.


    [Ich würde auch nicht zu Tetanus monovalent raten, sondern dazu raten, darüber nachzudenken, beim nächsten Mal Polio und/oder Diphtherie und/oder Pertussis mitzuimpfen.]

    Weiter vorne wurden Unfallberichte aus der lokalen Tageszeitung zitiert. Das ist eigentlich ein anderes Aufregerthema. Wenn ich die Spur für den Geradeausverkehr (Radweg) rechts von der Rechtsabbiegerspur anordne, ist das die zwangsläufige Folge. Wer würde eine vergleichbare Konstruktion auf der Fahrbahn gutheißen?

    Illustriert ist das nochmal hier.

    Das mag zwar so sein, aber es gehört zum absoluten Grundwissen eines Autofahrers, dass er beim Rechtsabbiegen auf Fahrradfahrer und Fußgänger achten muss #weissnicht. Es ist relativ unrealistisch, die Fahrrad-Geradeausspuren in die Mitte der Straße zu bringen.

    Dass es zum absoluten Grundwissen gehört, verhindert aber nicht, dass diese Abbieger-Unfälle trotzdem häufig passieren.

    Deshalb ist es infam, wenn solche Konstruktionen als besonders sicher verkauft werden.

    Ich empfehle, sich das zu Gemüte zu führen, insbesondere Folien 13 (stellt das Unfallrisiko relativ zum Geradeausfahren auf der Fahrbahn dar) bis 18.

    Meteor es wäre echt hilfreich, wenn du hier nicht immer Anti-Helmpflicht-Argumenten zitieren würdest. Das ist doch jetzt schon wieder ein Artikel darüber, wie die Helmpflicht wirkt (nicht gut) anstatt darüber, wie Helme wirken (gut).

    Wenn die Helmtragequote (durch Helmpflichteinführung oder wodurch auch immer) stark steigt, aber man davon keine Wirkung in den Unfallstatistiken bzgl Kopfverletzungen sieht, ist das für mich schon ein Zeichen, dass das Helmtragen nicht den versprochen Nutzen bezgl Kopfverletzungen hat.


    Für D gibt es ähnliche Statistiken hier:

    zB:

    http://bernd.sluka.de/Statistik/unfaelle10.pdf

    (ähnlicher Unfallrückgang bei Radfahrern und Fußgängern)

    Weiter vorne wurden Unfallberichte aus der lokalen Tageszeitung zitiert. Das ist eigentlich ein anderes Aufregerthema. Wenn ich die Spur für den Geradeausverkehr (Radweg) rechts von der Rechtsabbiegerspur anordne, ist das die zwangsläufige Folge. Wer würde eine vergleichbare Konstruktion auf der Fahrbahn gutheißen?

    Illustriert ist das nochmal hier.