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Würdet Ihr denn das Kind auch zur 3. Stunde in die Schule schicken, wenn es ihm zur ersten Stunde schlecht ging, aber es sich dann schnell besser fühlt?
Wenn es einer nachhaltigen Genesung (ich gehe jetzt mal von körperlichen Dingen aus) nicht im Wege steht und niemand mit irgendwas angesteckt werden kann, dann darf mein Kind zur Schule gehen, wann immer es sich dann fit dafür fühlt.
Aber kannst Du Dir vorstellen, dass ich Dich jetzt nicht anlüge, wenn ich sage, dass ich und auch meine Tochter niemals aus Jux blaumachen und dann nachmittags fêten gehen würden, wenn wir auch vormittags zur Schule oder Arbeit gekonnt hätten?
Ich finde es aber auch nicht verurteilenswert, wenn man in der Schule mal blaumacht, solange niemand geschädigt wird. Bei Arbeit ist das für mich anders, weil mein Arbeitgeber mich ja bezahlt. Da füge ich ja jemandem einen Schaden zu.
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Nein, es ist sicher nicht verurteilenswert, in der Schule "mal" blau zu machen-aber dann konsequent, sprich, das Kind bleibt eben auch nachmittags/abends zuhause
Würdet Ihr denn das Kind auch zur 3. Stunde in die Schule schicken, wenn es ihm zur ersten Stunde schlecht ging, aber es sich dann schnell besser fühlt?
Ich denke, wenn ein Kind insgesamt oft kränklich ist, evtl. auch psychisch bedingt, weil es sich in der Schule nicht wohlfühlt, dann kann man gewisse Aktivitäten durchaus am Nachmittag machen. Aber Kinder, die nur selten krank sind, die können sich dann ruhig auch mal einen ganzen Tag Auszeit gönnen.
Nein, denn wie bereits geschrieben-entweder krank oder nicht krank.
Ich finde diese Einstellung ehrlich gesagt ganz schlimm- och nö, 8.00 Uhr ist mir zu früh, ich schlaf' erstmal gemütlich aus und komm' dann um 10.00 Uhr.
Man darf ja auch trotz Krankschreibung ausgehen, sofern es die Genesung nicht gefährdet, bzw. darf man auch Dinge tun, die der Gesundung dienen, wenn man noch nicht wieder ganz gesund ist.
Wenn man wieder gesund ist, darf man eh alles machen. Und Gesundung tritt nunmal nicht zwangsläufig über Nacht ein.
ich stehe morgens mit mordskopfschmerzen/früher unterleibschmerzen wegen mens auf, kann nicht arbeiten, gegen abend helfen endlich die medis und/oder dehnübungen. soll ich dann meinen termin mit der freundin absagen? nicht zum sport, nähen, schwimmen, ins kino fahren?
Nächste Woche hab ich nochmal Mrt zum Gucken, ob sich schon was verändert hat.
BioBio hier raten die Ärzte von einer Op ab, weil ich noch keine Ausfallerscheinungen habe. War das bei deinemMann genauso?
Das Rückenzentrum guck ich mir hier mal an danke!! Leider schlaf ich immer noch auf der Seite, Alternativen gibt es nicht 😳
rosarot wie viele PRT übernimmt die Kassedenn? Weißt du das?
Musicus , "Ausfallerscheinungen" hatte mein Mann auch keine (kribbeln/Taubheit im Bein wohl), aber eben auch 1,5/2 Jahre ständig Schmerzen-trotz Physio, Spritzen, Medikamenten...
Er hatte damals richtig Bammel vor der OP und danach hat er sich "geärgert", so lange gewartet zu haben.
Nie eine MOE bemerkt, bis er mit 5/6 Jahren quasi nichts mehr hörte. Das Sekret hinter dem Trommelfell wurde entfernt, er bekam Röhrchen und die Polypen wurden entfernt.
Ob er Vernarbungen hat, weiß ich nicht, Hörvermögen ist wieder einwandfrei.
Der Faktor bedeutet, dass die Lohnsteuer (quasi die Vorauszahlung für die Einkommensteuer) relativ genau auf Deinen Bruttoverdienst berechnet wird, Du also ziemlich exakt genau das an Lohnsteuer bezahlst, was Deinem Verdienst entspricht.
Bei mir ist kein Faktor eingetragen.
Sollte ich das veranlassen?
Und an alle anderen nochmal herzlichen Dank!
Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Steuerklasse die Vorauszahlung festsetzt und dann in der Steuererklärung sowieso alles genau ermittelt wird.
Dann kann ja gar nicht so viel schiefgehen ?
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Wenn Dein Mann etwa das gleiche verdient wie Du, ist der Faktor eher unwichtig.
Je unterschiedlicher euer Verdienst ( bei Dir nur der Job mit StKl.IV) ist, umso sinnvoller ist der Faktor.
Minijob (Verdienst Max.520,00 Euro/Monat) ist irrelevant, da nicht steuerpflichtig.
Midijob ( Bruttoverdienst 520,01 Euro bis max. 2.000,00 Euro) wird ganz normal lohnversteuert nur die SV- Beiträge sind geringer bei voller Leistung in der SV.
Nein, Kinderfreibeträge gibt es bei StKl.VI nicht.
Der Faktor bedeutet, dass die Lohnsteuer (quasi die Vorauszahlung für die Einkommensteuer) relativ genau auf Deinen Bruttoverdienst berechnet wird, Du also ziemlich exakt genau das an Lohnsteuer bezahlst, was Deinem Verdienst entspricht.
Wenn Du zwei nicht geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausübst, (Stundenanzahl ist egal, es zählt nur der Bruttoverdienst) muss eines davon mit StKl. VI abgerechnet werden.
"Festgesetzt" hat das allerdings nicht die Abrechnungsstelle, sondern das Finanzamt über die ELSTAM Rückmeldung.