Gwynifer warum müssen die vom vergangenen Monat umgerechnet werden? Oder meinst du, wenn schon Urlaub genommen wurde? Ich habe meinen Jahresurlaub für dieses Jahr noch nicht angerührt, das sollte also simpel sein
Wenn du von Januar bis April wie bisher gearbeitet hast, bleibt dein Urlaubsanspruch ja gleich. In Deinem Fall bei 24 Tagen Urlaub mit einer 4-Tage Woche, wären das 24/12x4=8 Tage für diesen Zeitraum, also 2 pro Kalendermonat.
Angenommen, du würdest im Mai / Juni / August / September auf zwei Arbeitstage reduzieren, wären das 12 Urlaubstage aufs Jahr bzw. 1 Tag pro Kalendermonat . Für diese vier Monate hättest du somit einen Urlaubsanspruch von 4 Tagen.
Oktober / November / Dezember machst du dann drei Arbeitstage, womit sich ein Urlaubsanspruch von 1,5 Tagen pro so gearbeitetem Monat ergibt. Bei 3 Monaten macht das dann 4,5 Tage Urlaub für diesen Zeitraum.
Auf das gesamte Jahr bezogen hättest du dann einen Urlaubsanspruch von 8+4+4,5=16,5Tagen. Der AG muss einen zusammenhängenden Urlaubszeitraum von 2 Wochen ermöglichen und dass ggf. nachweisen. Je nach Konstellation könnte es dann schwierig mit der Umsetzung werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es als AN daher sinnvoll, vor einer Änderung der Zahl der Arbeitstage den Alturlaub aufzubrauchen. Wenn du nämlich die 8 Urlaubstage aus dem ersten Zeitabschnitt noch nicht genommen hast, werden diese bei einer Reduzierung der Arbeitstage ebenfalls reduziert.