Alles anzeigenAlles anzeigenJetzt hat es sich ja schon aufgelöst.
Aber ich wollte schreiben, dass es entweder ein Selbständiger (= Chef)* oder ein außertariflich** Angestellter in Leitungsposition sein kann.
* = Selbst und ständig
** = Für AT gilt die Arbeitszeitbegrenzung nicht wie bei "normal" Angestellten und es wird ggf auch am WE gearbeitet.
Ich kenne auch viele Tarifangestellte - mich eingeschlossen - die am WE oder ausserhalb der Arbeitszeitbegrenzung arbeiten. Da hat aich die letzten Jahre und dank Laptop statt Desktop doch viel geändert…
Das ist offiziell aber nicht erlaubt und daher werden diese Personen auch ehr nicht nachweisbar so arbeiten.*
Denn der AG muss Arbeitszeitverstößen nachgehen, wenn er sie erfährt. D.h. im schlimmsten Fall kann man abgemahnt werden dafür, dass man "zu viel" bzw " zu flexibel" arbeitet.**
(* Ich weiß, es gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Die Arbeitsschutzgesetze gelten aber nun einmal nicht aus Spaß. Nicht jede/r AN kann wirklich eine gute Work-life-balance hinbekommen. Und nicht jeder AG geht gut mit den Angestellten um und leitet aus so etwas keine Forderungen ab.
** Insbesondere größere AGs, mit aktivem Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragten, die wirklich hinschauen, sind hier diejenigen, die etwas unternehmen.